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Donnerstag, 20. Januar 2022

Eamonn Butler und der klassische Liberalismus (Teil 2)


Fortsetzung vom 13. Januar 2022

„Klassisch Liberale sind überzeugt, dass jeder Mensch sein Leben so gestalten können sollte, wie er oder sie es selber wünscht, mit möglichst geringen Einschränkungen durch andere Individuen oder Autoritäten. Sie akzeptieren die Tatsache, dass Freiheit niemals absolut sein kann, da die Freiheit des einen mit der des anderen in Konflikt geraten kann, so wie wir alle Bewegungsfreiheit haben, uns jedoch nicht alle zur selben Zeit auf den gleichen Punkt zubewegen können. Niemand hat die Freiheit, andere zu berauben, zu bedrohen, zu etwas zu zwingen, anzugreifen oder umzubringen, weil dadurch deren Freiheit verletzt würde.“ 

Eamonn Butler, Mitbegründer und Direktor des Adam Smith Institute in London, zufolge lässt sich klassischer Liberalismus am ehesten darüber definieren, welchen Stellenwert er der individuellen Freiheit beimisst, denn mit Blick auf das gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Leben streben klassische Liberale danach, die Freiheit des Individuums zu vergrößern.

Nach Butler lassen sich die Grenzen der individuellen Freiheit, oder die Grenzen für die Handlungen von Individuen oder Regierungen nicht eindeutig bestimmen. Auch die Vertreter des klassischen Liberalismus sind sich hier nicht immer einig. Aber sie stimmen im Großen und Ganzen überein, dass jede Antwort die individuelle Freiheit vergrößern sollte und dass jeder, der sie einschränken möchte, dafür sehr gute Gründe vorbringen muss. Buttler schlägt daher zehn Prinzipien vor, denen alle klassisch Liberalen zustimmen können.

Beschränkte und repräsentative Regierung  -  „Klassisch Liberale gestehen zu, dass ein gewisses Maß an Gewalt notwendig sein mag, um uns daran zu hindern, andere zu schädigen, und sie stimmen zu, dass nur die Autoritäten über diese Gewalt verfügen sollten. Dennoch ist ihnen natürlich klar, dass Gewalt nicht durch irgendeinen neutralen Staat ausgeübt wird, sondern durch Menschen, die genauso unvollkommen sind wie wir alle. Sie wissen, dass Macht die Tendenz hat zu korrumpieren und dass Politiker häufig das öffentliche Interesse anführen, um Maßnahmen durchzusetzen, die eigentlich ihren eigenen Interessen entsprechen.“

John Locke (1632–1704)

Schon die Vertreter der Gesellschaftsvertragstheorie wie der englische Philosoph John Locke (1632–1704) argumentieren, „dass die Regierungsgewalt von den Individuen kommt und nicht etwa umgekehrt. Menschen übertragen einen Teil ihrer Freiheit der Regierung, damit sich ihre Gesamtfreiheit vergrößert. Deshalb dürfen Regierungen rechtmäßig keine Gewalt besitzen jenseits der Gewalt, die Individuen selber haben; ja, der gesamte Zweck einer Regierung ist es, Freiheitsräume zu vergrößern, und nicht, sie einzuschränken.“

Dies brachte den amerikanischen Denker Thomas Paine (1737–1809) zu der These, dass es das gute Recht eines jeden Bürgers, eine Regierung zu stürzen, die dieses Vertrauen bricht. Doch Revolutionen sind nur die letzte Lösung. 

Klassisch Liberale glauben, „dass eine repräsentative Demokratie, gebunden durch eine Verfassung, das beste Mittel ist, das wir bisher kennen, um unsere Gesetzgeber dem Volk gegenüber zur Rechenschaft ziehen zu können. Bei Wahlen geht es nicht so sehr darum, gute Anführer auszuwählen, sondern darum, schlechte loszuwerden.“

Dennoch hat Demokratie Grenzen: „Sie mag ein gutes Mittel sein, um bestimmte Entscheidungen zu treffen, doch derer gibt es nicht viele; in der Regel ist es angemessener, Individuen eigene Entscheidungen fällen zu lassen.“

Die Herrschaft des Rechts  -  „Ein weiteres Prinzip, das Macht beschränkt und der Gesellschaft Sicherheit ermöglicht, ist die Herrschaft des Rechts. Es handelt sich dabei um die Idee, dass sich Herrschaft aufgrund bekannter Gesetze konstituiert und nicht aufgrund willkürlicher Entscheidungen von Regierungsbeamten.“ Der der amerikanische Politiker John Adams (1735–1826) sprach daher lieber von einer „Regierung des Rechts“ und nicht von einer „Regierung der Menschen».

"Herrschaft des Rechts" statt "Herrschaft der Menschen"

Klassisch Liberale bestehen darauf, „dass Recht für alle gleichermaßen Geltung haben muss, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse, ihrer Religion, ihrer Sprache, ihrer Familie oder einer anderen irrelevanten Eigenschaft. Es sollte für Regierungsbeamte ebenso gelten wie für einfache Bürger. Keiner darf über dem Gesetz stehen.“

Damit die Herrschaft des Rechts aufrechterhalten werden kann, bedarf es eines Justizsystems mit unabhängigen Gerichten, das nicht durch einzelne Individuen oder die Regierung manipuliert werden kann. „Es muss grundlegende Prinzipien der Rechtsprechung und -durchsetzung geben wie beispielsweise „Habeas-Corpus-Garantien“, Schöffengerichte und ordentliche Gerichtsverfahren, um die Machthaber daran zu hindern, das Recht für ihre eigenen Interessen zu nutzen.“

Die Herrschaft des Rechts sorgt zudem für Vorhersehbarkeit, weil sie den Bürgern ermöglicht, vorauszusehen, wie sich Menschen – insbesondere Regierungsbeamte - wohl verhalten oder nicht verhalten werden. Deshalb können wir langfristige Planungen vornehmen, ohne fürchten zu müssen, dass sie durch die Launen anderer zerstört werden.

Spontane Ordnung  -  „Man könnte meinen, dass eine große und komplexe Gesell-schaft eine große und mächtige Regierung brauche, um sie zu organisieren, doch klassisch Liberale bezweifeln das. Sie sind überzeugt, dass Regierungen nicht die Grundlage gesellschaftlichen Miteinanders sind. Die komplexen, gesellschaftlichen Institutionen, die wir um uns herum wahrnehmen, sind größtenteils ungeplant. Sie sind das Ergebnis menschlichen Handelns und nicht menschlichen Entwurfs.“

Es bedurfte bespielsweise keiner zentralen Autorität und keines bewussten Planens, „um Sprache hervorzubringen, unsere Gebräuche und Kultur oder den Markt für Güter und Dienstleistungen. Diese Institutionen wachsen und entwickeln sich aus unzähligen Beziehungen und dem Austausch zwischen freien Menschen. Wenn sie sich über die Jahrhunderte hinweg als nützlich und hilfreich erweisen, dann bleiben sie bestehen, wenn nicht, dann wandeln sie sich oder werden aufgegeben.“

Der österreichische Sozialphilosoph Friedrich August von Hayek (1899–1992) nannte das Ergebnis „Spontane Ordnung“. „Spontane Ordnungen können außerordentlich komplex sein. Sie entstehen, indem einzelne Personen bestimmten Verhaltensregeln folgen, wie beispielweise den Regeln der Grammatik, wobei sie sich dessen oft gar nicht bewusst sind und die Regeln kaum beschreiben könnten. Es ist ein gewaltiger Irrtum, wenn Politiker und Beamte meinen, dass ein Einzelner solche komplexen Ordnungen verstehen, geschweige denn verbessern könne.

Eigentum, Handel und Märkte  -  „Klassisch Liberale glauben, dass Wohlstand nicht durch Regierungen erzeugt wird, sondern durch die wechselseitige Kooperation von Individuen in der Spontanen Ordnung des Marktes. Wohlstand entsteht dadurch, dass freie Individuen erfinden, erschaffen, sparen, investieren und schließlich Waren und Dienstleistungen freiwillig tauschen, wobei beide Seiten davon profitieren. Dies ist die Spontane Ordnung des freien Marktes. Diese wohlstandsfördernde, soziale Ordnung erwächst aus einer einfachen Regel: dem Respekt für Privateigentum und Verträge, was Spezialisierung und Handel ermöglicht.“

Für den klassischen Liberalismus sind Freiheit und Eigentum eng miteinander verbunden. Die Marktwirtschaft und der Wohlstand, den sie generieren, sind abhängig von der freien Bewegung von Menschen, Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Ideen. Und die Existenz von privatem Wohlstand macht es Menschen leichter, der Ausbeutung einer übergriffigen Regierung zu widerstehen.

Wohlstand für alle!

„Klassisch Liberale lassen es nicht zu, dass Eigentum durch Gewalt erworben wird. Ja, das meiste Eigentum ist erschaffen: Getreide wird angebaut, Häuser werden gebaut, Innovationen werden entwickelt. Eigentum nutzt ganz offensichtlich dem Besitzer, aber darüber hinaus profitiert jeder davon, weil es breiteren Wohlstand ermöglicht.

Zivilgesellschaft  -  „Klassisch Liberale sind überzeugt, dass freiwillige Zusammen-schlüsse für die Bedürfnisse von Individuen hilfreicher sind als Regierungen. Während sie den Vorrang des Individuums betonen, erkennen sie dennoch an, dass wir nicht isolierte, atomistische und selbstbezogene Lebewesen sind. 

Im Gegenteil, wir sind soziale Lebewesen, die in Familien, Gruppen und Gemeinschaften leben, die unsere Wertevorstellungen beeinflussen. Vereine, Zusammenschlüsse, Gewerkschaften, Religionen, Schulen, Online-Communities, Kampagnen, Selbsthilfegruppen, Wohltätigkeitsorganisationen und all diese anderen Einrichtungen nennen wir Zivilgesellschaft.“

All diese Institutionen sind Formen, wie Menschen miteinander in Beziehung treten. Ihre Sicht auf die Welt, ihre Werte und Handlungen werden in diesen Gemeinschaften geformt. Und sie statten die Individuen aus mit einer Basis von gegenseitigem Verständnis, auf der Zusammenarbeit entstehen kann. Kooperation könnte tatsächlich nicht entstehen ohne die Freiheit, sich auf diese Weise zusammenzuschließen.

Kooperation entsteht nicht ohne die Freiheit, sich freiwillig  zusammenzuschließen

„Die Zivilgesellschaft kann auch als Puffer zwischen Individuen und Regierungen dienen. Wären wir wirklich alle isolierte Individuen, könnte unsere Freiheit mit Leichtigkeit durch eine despotische Regierung unterdrückt werden. Doch die komplexen, ineinander verwobenen Teile der Zivilgesellschaft zeigen nicht nur auf, dass es Alternativen zum Regierungshandeln geben kann, wie beispielsweise private Wohltätigkeitsorganisationen statt eines Wohlfahrtsstaates, sondern sie statten uns auch aus mit dem gemeinsamen Interesse und der gemeinsamen Stärke, die uns hilft, uns zu widersetzen.“

Gemeinsame menschliche Werte  -  „Klassisch Liberale wollen, dass die Menschheit weltweit so ausgestattet ist, dass für das Wohlergehen aller gesorgt ist. Sie halten die grundlegenden Prinzipien des Lebens, der Freiheit und des Eigentums unter dem Recht hoch. Aus ihrer Sicht sind dies die Grundlagen einer prosperierenden, spontanen Gesellschaftsordnung, die sich auf gegenseitigem Respekt, Toleranz, Nichtaggressivität, Zusammenarbeit und freiwilligem Austausch zwischen freien Menschen gründet.“

Im politischen Bereich sind Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, die Herrschaft des Rechts und Grenzen für die Befugnisse und das Handeln von Regierungen von fundamentaler Bedeutung, um diejenigen, die im Amt sind, daran zu hindern, zu viel Schaden anzurichten. Schließlich sind Regierende kein Stück besser als wir alle.

Der klassische Liberalismus weiß, dass eine gute Gesellschaft nicht ausschließlich auf menschlichem Wohlwollen beruhen kann, sondern vielmehr auf der friedfertigen Zusammenarbeit von unterschiedlichen Individuen mit eigenen Interessen. Darum stehen klassisch Liberale „auf der Seite der Freiheit und der Gleichheit vor dem Gesetz mit einem vertrauenswürdigen Justizsystem, das uns daran hindert, anderen zu schaden, ohne dass es versuchen würde, unser Leben zu lenken. 

In Bezug auf die Wirtschaft bevorzugen klassisch Liberale Freiheit von Produktion und Handel und die freie Bewegung von Menschen, Gütern und Kapital. Sie verteidigen das Privateigentum und versuchen, Besteuerung zu beschränken auf das, was nötig ist, damit der Staat Verteidigung und andere öffentliche Güter, die vom Markt nicht zur Verfügung gestellt werden, finanzieren kann.

Dies ist weit entfernt von dem populären Zerrbild eines klassischen Liberalismus als ein System des kleinen Laissez-faire-Nachtwächterstaats. Allein das Rechtswesen ist eine außerordentlich komplexe Institution, die großer und beständiger Bemühungen bedarf, um sie bewahren. Klassisch Liberale wissen, dass der Schutz von Leben, Freiheit und Eigentum keine kleine Aufgabe ist.“

Zitate aus: Eamonn Butler: Was ist klassischer Liberalismus?, in: Liberales Institut, LI-Paper, Zürich Januar 2022

Weitere Literatur: Eamonn Butler: Wie wir wurden, was wir sind: Einführung in den Klassischen Liberalismus, München 2017 (FinanzBuch Verlag)

Samstag, 2. Januar 2021

Louis Guisan und die individuelle Freiheit

 
Louis Guisan (1911–1998), von Beruf Rechtsanwalt, ist das geradezu perfekte Beispiel eines Liberalen mit starken Überzeugungen, eng vertraut mit der geistigen Tradition und dem Wesen des Liberalismus. Giusan war Regierungsrat des Kantons Waadt, Nationalrat, Ständerat, Präsident der Liberalen Partei der Schweiz und Direktor der ehemaligen, urliberalen Gazette de Lausanne (gegründet 1798). Sein Engagement in der Politik hinderte ihn gleichwohl nicht daran, seine grundlegende liberale Skepsis gegenüber der politischen Macht auszudrücken. Er sprach sich kompromisslos für die individuelle Freiheit und gegen Gleichmacherei aus.

Louis Guisan

Innenpolitisch liegt die Herausforderung für den liberalen Politiker bekanntlich darin, die Gesetzgebung auf deren einzigen Daseinsgrund zu beschränken, nämlich den Schutz der individuellen Freiheit: „Der Zweck der Gesetze besteht darin, den Ge-brauch der Freiheit sicherzustellen und `einen komfortablen Rahmen anzubieten, in dem der Bürger Herr über seine Handlungen bleibt´ und `nicht vor irgendeinem Vorhaben jemanden um Erlaubnis fragen muss´. Dies gilt für alle gleich. 

Damit der Gebrauch der Freiheit ohne irgendwelche Vorrechte garantiert ist, liegt `das wesentliche politische Gut´ in der Gleichheit vor dem Recht, von der selbst die staatliche Autorität abhängt, denn Willkür entzöge dem Staat jede Legitimität. „Ein Liberaler wird sich daher unablässig dafür einsetzen, die Gesetzgebung zu vereinfachen, sie schlüssig zu machen und möglichst klein zu halten, indem er jede Einengung der individuellen Freiheit in Frage stellt.“

Die gleichmässige Anwendung des Rechts hängt vor allem davon ab, wie der Staat die individuellen Eigentumsrechte definiert und schützt: „Das Eigentum `schafft eine Schutzschicht um jedes Individuum´. Dieser Grundsatz, angefangen beim Eigentum am eigenen Leib, den eigenen Fähigkeiten und den Früchten seiner Arbeit ist das geeignete Mittel, um die Freiheit eines jeden in einer freien Gesellschaft zu garantieren. Die Gerechtigkeit der Politik bemisst sich somit an der Höhe des Eigentumsschutzes, nicht an der Regulierungsdichte. Der Schutz des Lebens und der Freiheit aller geht allein aus dem Eigentum hervor. Die Politik dient diesem Ziel.“

Wer also verhindern möchte, „dass der Rechtsstaat seine Befugnisse übertritt und das individuelle Eigentum antastet, muss sich gegen die Intensität und das Tempo der Gesetzgebung zur Wehr setzen und Zurückhaltung fordern.“

Die Gefahr der Überregulierung für die Freiheit

Der Mensch kann nur frei sein und bleiben, wenn er den gesetzlichen Rahmen kennt, in dem er sich bewegt. „Sollte er eines Tages nicht mehr wissen, was gut und böse und was gesetzeskonform ist, weil die Gesetze zu zahlreich oder zu kompliziert sind, dann fällt er der Macht des Staates anheim, der allein das Recht kennt und über alles entscheidet. Dann füllt eine inflationäre Gesetzgebung die Gesetzesbücher und höhlt die persönliche Freiheit aus. Das Fortschreiten der Gesetze führt zum Niedergang des Rechts.“

Diese Dissonanz zwischen freiheitsbedrohenden Gesetzen einerseits und dem Recht auf Eigentum zur Erhaltung der Freiheit anderseits führt dazu, dass das Recht seine natürliche Berechtigung verliert, wenn es von einer grenzenlosen und willkürlichen Gesetzgebung in Beschlag genommen wird und am Ende nicht mehr die Freiheit schützt und das Eigentum garantiert, sondern zu deren Bedrohung geworden ist.

Die Degeneration des Rechts durch die Gesetzgebung ist nicht die Frucht eines Zufalls oder einer finsteren Macht, sondern die einer interventionistischen Politik, die sich von der Politik bis zur Verwaltung erstreckt und von Sonderinteressen genährt wird, die Bevorzugung und Schutz vor der Freiheit der anderen und vor dem wirtschaftlichen Wettbewerb suchen. „Die Parlamentarier werden nicht müde, Anfragen, Postulate und Motionen einzureichen. In der Verwaltung treiben die Beamten ihre Dienste zu immer größerer Perfektion. Jeder möchte für sich ein Gesetz: die Getreide- und die Weinproduzenten, die Eisenbahn- und die Straßentransporteure, die See- und die Flussfischer, die Primar-, die Sekundar- und die Hochschullehrer. Und sie möchten nicht nur Gesetze, sondern auch Verordnungen, Reglemente und Vorschriften.“

Aus der Maßlosigkeit der Gesetze und der Reglemente ergibt sich eine Reihe von Folgen: Der Interventionismus, der Subventionismus, der Dirigismus und der Protektionismus im Verbund mit der Erhebung von unbegrenzten Steuern schaden nicht nur der Wirtschaftsfreiheit und damit dem Wohlstand, sondern sie verstärken auch das Gefühl, ungerecht behandelt zu werden. 

„Die Staatsmacht wird bald alle gegen sich haben: die Acker- und die Weinbauern, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, die Beamten und die Freischaffenden, die Importeure und die Exporteure, die alle nach Hilfe und Unterstützung rufen und sich dadurch selbst zu Knechten machen.“

Die Lösung ist einfach: Verzicht auf Gesetzgebung. „Im Allgemeinen ist es besser, kein Gesetz zu machen, denn ein jedes schränkt die Freiheit ein.“ Guisan veranschaulicht die Unbeweglichkeit, die sich aus der krankhaften Reglementierung ergibt, anhand eines praktischen Beispiels: „Nehmen wir an, es gäbe eine perfekte Baugesetzgebung, die alles vorschreibt: die Höhen- und Breitenmasse, die Materialien und die Farben, die Kosten und die Höhe der Mieten – gäbe es dann noch jemanden, der bauen möchte?“ In diesem Fall wäre der Bürger nicht mehr wirklich Bürger, sondern Untertan, denn er wäre nicht mehr frei. Er würde zu einem einfachen Objekt der Verwaltung: jemandem, der nur noch Gesetze und Reglemente befolgt.

Grenzenloser politischer Aktivismus der Politiker = Desillusion der Bürger!

Das Paradox des grenzenlosen politischen Aktivismus besteht darin, „dass der Staat, wenn er sich überall einmischt, nicht in der Lage ist, die Bevölkerung zu- friedenzustellen. Er wird vielmehr zum allseitig verhassten Feind, da er Verdruss und enttäuschte Erwartungen anhäuft. Daraus folgt, dass sich die Bürger von den öffentlichen Angelegenheiten abwenden.“ Dies erkläre nicht zuletzt auch die stets anwachsende Zahl der Desillusionierten und der Nichtwähler.

Da eine einzige Stimme in der Politik im Allgemeinen nichts bewirkt, kümmern sich die Leute vernünftigerweise vor allem um das, was sie direkt betrifft, und was sie tatsächlich kontrollieren können, wie etwa die Gründung einer Familie, den Kauf eines Autos oder eines Hauses sowie ihr berufliches Vorwärtskommen: „Die Bürger kümmern sich um ihre Privatangelegenheiten und erwarten nicht viel vom Staat, außer, dass dieser sich ihnen gegenüber sehr zurückhält. Initiativen der Staatsgewalt wecken ihr Mistrauen. Sie verlangen von ihr eher die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung als deren Veränderung zu ihrem angeblichen Vorteil. Die Stimmenthaltung liegt dann so hoch, dass man sagen kann, dass selbst die verführerischsten gesellschaftlichen Neuerungen immer nur von einer kleinen Minderheit im Volk gewollt werden.“ Dies relativiere auch das kollektivistische Märchen eines `Volkswillens´, der einer Reihe politischer Vorhaben zweifelhafte Legitimität verleiht. 

Die politische Mehrheitsregel sollte sich auf einige große Fragen beschränken, die eine kollektive Entscheidung verdienen; der Rest gehört in die Privatsphäre. „In einem allgegenwärtigen Staat, in dem persönliche Fragen kollektiviert worden sind, hält sich die Mehrheit bei Wahlen und Abstimmungen oft zurück, insofern dass die Auswahl oft gar keine echte Wahl ist. Kommt hinzu, dass es bei politischen Kompromissen oft nicht möglich ist, mit ja oder nein zu antworten, da das geringere Übel nicht immer überzeugt.“

Das Fehlen von Nuancen im politischen Entscheidungsprozess und sein Eingriff ins Privatleben führt deshalb ein Stück weit zur Tyrannei des Status Quo beziehungsweise zur Abhängigkeit von den organisierten Interessen.


„Die Lösung besteht darin, sich zuerst von der Illusion zu befreien, dass alles, was `von oben´ organisiert wird, am besten, am effizientesten und am vernünftigsten herauskommt; dann, ein System von unten nach oben zu bauen, beginnend bei den Anwendern und Eigentümern, über die Gemeinden und Kantone bis schließlich zur Eidgenossenschaft, und den übergeordneten Stufen nur anzuvertrauen, wozu die unteren Stufen zu lösen nicht berufen sind. Nur so wird die Politik in Zukunft die Entscheidungen so nah wie möglich bei den Menschen fällen.“

Zitate aus: Pierre Bessard, Erst denken, dann handeln. Liberale in der Politik,  LI-Essay, Liberales Institut, Zürich 2017

Donnerstag, 8. Oktober 2020

Ulrich Sarcinelli und die digitale Gesellschaft im demokratischen Staat (Teil 2)




Im Sekundentakt werden Nachrichten durchs Internet geschleust. Das bringt die Politik mit ihren langsamen Denk- und Entscheidungsprozessen in Zugzwang. Sie muss Lösungen finden, wie sie den "digitalen Menschen" überhaupt noch erreichen kann. Gleichwohl haben sich die ‚Spielregeln‘ des Kommunikationsbetriebs im Zuge der Digitalisierung dramatisch verändert und so stellt Ullrich Sarcinelli in seinem Beitrag für die Reihe SWR2-Wissen die Frage, was der Staat bei der Steuerung und Gestaltung der Kommunikationsverhältnisse heute tun könne.


Ulrich Sarcinelli (* 1949)
„Zunächst einmal unterliegt er Einschränkungen, die sich aus der Verfassung ergeben. Denn Informations- und Meinungsfreiheit, eine staatsunabhängige Presse und alle damit verbundenen institutionellen Voraussetzungen, das alles gehört zur DNA freiheitlicher Gemeinwesen. Der Staat gewährleistet diese verfassungsrechtlichen Grundlagen und schafft presse-rechtliche Rahmenbedingungen. Seine Spielräume, dabei auch die notwendigen ökonomischen Voraussetzungen für eine leistungsfähige Medien-landschaft zu sichern, sind hingegen begrenzt.“

 

Es gehöre daher zur staatlichen Verantwortung, die Voraussetzungen für eine Öffentlichkeit zu schaffen, die freie Meinungsbildung gewährleistet. „Das ist leichter gesagt als getan in einer Zeit, in der sich die Informationsinfrastruktur der alten liberalen Demokratie grundlegend verändert hat: durch digitale Plattformen, durch Medienunternehmen neuen Typs wie Google, Facebook, Youtube u.a.m. Dabei handelt es sich um privatwirtschaftlich organisierte Weltkonzerne, die sich zu international wirkmächtigen Meinungs-maschinen entwickelt haben.“

 

Diese „Suchmaschinen und Internetanbieter agieren nicht wie Post oder Telekom als neutrale Plattformen, sondern als Informationsanbieter, die Öffentlichkeit nach ihren eigenen Regeln und Normen herstellen. Vor allem mit den sogenannten Sozialen Medien sind neue Kommunikationsräume entstanden. Diese stellen eine Art publizistisches Paralleluniversum dar, das der alten – auf den klassischen Journalismus gestützten – Öffentlichkeit immer stärker die Agenda vorgibt. Das bedroht dann nicht nur massiv die ökonomischen Grundlagen der herkömmlichen Medien, sondern berührt auch die Frage nach der politischen Verantwortung für die Gewährleistung transparenter und freiheitlicher Kommunikationsverhältnisse. Vor allem darin liegt die große Herausforderung einer neuen Ordnungspolitik für den digitalen Kapitalismus.“

 

Der Grund dafür, warum sich der liberale Verfassungsstaat mit der Gestaltung der digitalen Kommunikationsverhältnisse so schwertut, liegt Sarcinelli zufolge darin, „dass das freiheitlich verfasste Gemeinwesen auf Machtbegrenzung setzt, auf Verantwortungsteilung und auf die rechtliche Sicherung individueller und kollektiver Freiheiten. Das betrifft nicht nur die Informations- und Meinungsfreiheit, sondern eben auch die Freiheit des Eigentums und der wirtschaftlichen Betätigung. Dies begrenzt ausgreifende Steuerungsfantasien, ersetzt aber nicht die Steuerungsverantwortung der Politik.“

 

„Die literarische Verarbeitung digitaler Horrorvisionen mag von der Wirklichkeit ziemlich weit entfernt liegen“, aber totalitäre Steuerungsfantasien im Stile von George Orwells `1984´ haben jüngst wieder ihren literarischen Ausdruck gefunden in dem dystopischen Digitalalptraum `Der Circle´ von Dave Eggers oder in Martin Burckhardts Roman `Score´, die einen fiktionalen Blick auf den sanften Totalitarismus im digitalen Zeitalter geben.

 

Dave Eggers: The Circle (2013): Totalitäre Steuerungsfantasien ...

Der Blick in die fiktionale Literatur könne also durchaus für politische (Fehl-)Entwicklungen sensibilisieren. Schließlich zeige die Entwicklung in anderen Ländern, dass mit der Digitalisierung nicht unbedingt die Einlösung von Freiheitsversprechen einhergeht. „Denn es gibt bereits exportfähige Alternativen digitaler Herrschaft, die in Konkurrenz zum Modell westlich-liberaler Systeme stehen. Beispiel China.

 

In China wird ein solches Alternativmodell seit einigen Jahren erprobt – unter der verharmlosenden Bezeichnung `Sozialkreditsystem´. Es geht dabei um die Entwicklung von Werkzeugen für eine verbesserte Sozialkontrolle […]. Dahinter steckt eine enzyklopädische Datenerfassungsinfrastruktur, in der mittels künstlicher Intelligenz Informationsquellen (z.B. von Gerichten, Steuerbehörden, Banken, Krankenkassen, Verkehrsbehörden, sozialen online- Netzwerke etc.) bis hin zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum erfasst und zur Grundlage von Sozialbewertungen gemacht werden; etwa, wenn Informationen aus unterschiedlichsten Lebensbereichen – Zahlungsmoral, Einkaufsgewohnheiten, digitale Surf- und Kommunikationsgewohnheiten sowie das Sozialverhalten im Allgemeinen, im Straßenverkehr, bei der Arbeit, in der Schule, in der Freizeit – zu einem Persönlichkeitsprofil zusammengeführt werden. Konformität kann so mit verbesserter Kreditwürdigkeit, beruflichem Aufstieg oder besonderer Anerkennung belohnt und unerwünschtes Verhalten entsprechend sanktioniert werden.“

 

Diese Art von kybernetischer Politik laufe letztlich auf Verhaltenslenkung durch extensive Verwendung von Nutzerdaten hinaus. Die Bürger würden so zu Komplizen der eigenen Überwachung, eine besonders raffinierte Form daten-gestützter totalitärer Herrschaft.

 

Das chinesische Beispiel zeige mit erschreckender Deutlichkeit, dass es alternative und mit unseren Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit unvereinbare Ordnungsvorstellungen zum Verhältnis von Staat und Internet durchaus gibt. „Hier wird die liberale Unterscheidung zwischen Staat und Gesellschaft, zwischen Herrschaft und Freiheit aufgelöst, ja umgekehrt. Rechte werden gekoppelt an den im Sozialkreditsystem erwirtschafteten „Wert“ des Menschen. Nicht der Bürger muss dem System vertrauen können, sondern das System muss – möglichst messbar – Vertrauen in den Bürger haben. Die Perfektion dieser Art von digitalem Totalitarismus wäre dann erreicht, wenn durch die staatliche Rundumkontrolle auch noch das Gefühl der individuellen Freiheit vermittelt wird.“

 

Davon sei, so Sarcinelli, das westliche Rechtsverständnis zum Glück dann doch weit entfernt, auch wenn die freiwillige Weitergabe von Daten (z.B. Gesundheitsdaten, Bewegungsdaten, Daten zum Freizeitverhalten etc.) inzwischen auch in Demokratien voranschreite. Aber rechtliche Barrieren wie die europäische Datenschutz-Grundverordnung sind ein wichtiger Schritt, um Informations-gewinnung zum Zwecke der Verhaltenssteuerung bzw. Gratifikation bei Nutzung individueller Daten entgegenzuwirken, denn es geht schließlich darum, das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen.

 

Dennoch „scheint die Verunsicherung auf staatlicher Seite, was den Umgang mit den digitalisierten Kommunikationsräumen anbelangt, ziemlich groß […] Offenbar besteht in der Politik erheblicher Beratungsbedarf.“ Vermutlich wird der Wandel „nicht allein technikdeterminiert sein wird, sondern von vielfältigen institutionellen und politisch-kulturellen Faktoren abhängen. Die Horrorvision, dass die digitale Kommunikationsgesellschaft durch und durch nur noch ein Produkt einer durch Algorithmen definierten Computer-Welt sein werde, ist jedenfalls mit den Vorstellungen einer `offenen Gesellschaft´ (Karl Popper - Link) und einer liberalen Demokratie nicht vereinbar.“

 

Natürlich biete Digitalisierung neue Chancen zur `Selbstorganisationsfähigkeit demokratisch-liberaler Gesellschaften´ […]. Aber gegenüber der allzu euphorischen Vorstellung, die Digitalisierung führe in eine Art Demokratie 4.0, eine „Smart Democracy“, ist jedoch Skepsis angebracht. Die Zeiten, in denen das Hoch-geschwindigkeitsmedium Internet allzu schlichte sozialromantische Vorstellungen von individueller Autonomie und Demokratisierung beflügelt hat, scheinen vorbei zu sein. […]

 

Skepsis gegenüber euphorischen Vorstellungen von Smart Democracy 4.0

Das Netz mag den Glauben nähren, man könne die traditionellen Eliten durch eine neue digitale Polis ersetzen, die ohne die alten Institutionen der Repräsentativ-demokratie auskäme […]. Das Internet erleichtert zwar den Informationszugang, die Erreichbarkeit und den kommunikativen Austausch innerhalb und mit der Politik.“

 

Das Netz werde aber auch zunehmend zu einem Stressfaktor: „Mehr und mehr wird die eher zeitintensive demokratische Willensbildung und Entscheidungs-findung einem medien- und netzgetriebenen Reiz-Reaktions-Druck ausgesetzt, nicht selten im Twitter-Modus. – Von den nationalen und internationalen Verwerfungen infolge der morgendlichen Tweets des amerikanischen Präsidenten ganz zu schweigen.“

 

So könnte sich die Wechselwirkung zwischen `Beschleunigung und Entfremdung´ als Grundphänomen des modernen sozialen Lebens als eine der größten Herausforderungen für Gesellschaft und Demokratie erweisen. So würde gerade die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Dynamisierung in der Moderne zu einer „progressiven Verlangsamung demokratischer Willensbildung und Entscheidungsfindung“ führen. „Man kann auch sagen: zu einem rasenden Stillstand. Es passiert scheinbar viel, aber es bewegt sich nichts! Die politische Welt und die technologisch-ökonomische Welt, sie entwickeln sich nicht nur in unterschiedlichem Tempo. Sie bewegen sich auch auseinander.“

 

Sarcinelli gibt zu bedenken, dass die Welt der `Entscheidungspolitik´ und das Bild medien- bzw. internetvermittelter `Kommunikationspolitik´ sich durch die digitale Beschleunigung noch weiter entkoppeln könnten. „Denn offensichtlich ist, dass die `Kultur der Digitalität […] anderen Gesetzen folgt als die politische Kultur im liberalen Rechtsstaat. Wie bei jeder medientechnologischen Revolution bleibt deshalb die Ambivalenz, dass auch die digitale Beschleunigung politische Aufklärung ermöglichen und zugleich die Chancen für kollektive Täuschung erhöhen kann.“

 

Hier gehe es auch um das Informationsverhalten der Bürger, die „sich zunehmend in Teilpublika zerstreut, meinungskonformer Spezialangebote bedienen und in abgeschotteten Kommunikationsräumen die Bestätigung der eigenen Position finden kann – und seien sie noch so absurd. Dabei ist nicht ausgeschlossen, dass sich mit der Digitalisierung, mit den Möglichkeiten, sich überall und jederzeit über alles Informationen zu verschaffen, auch das Gefühl einer gut informierten Orientierungslosigkeit einstellt.“

 

Voraussetzung für demokratische Meinungsbildung aber sei vor allem politische Urteilskraft und diese beruhe nicht allein auf Informationen, „sondern auf der Fähigkeit, Unterscheidungen zu treffen und Wichtiges von weniger Wichtigem zu trennen. Informieren und gewichten, dies vor allem war die Aufgabe von Qualitätsmedien. Ihnen kam als `Informations-Marken´ – bisher zumindest – eine wichtige Orientierungsfunktion zu. Inzwischen sieht sich der professionelle Journalismus seiner Gatekeeper-Rolle, seiner Schleusenwärter-Funktion, beraubt.“

 

Politische Urteilskompetenz: Unterscheiden und gewichten!

Twitter, Facebook und andere social-media-Angebote würde nicht mehr nur als bloße Plattformen genutzt. Für immer mehr Menschen sind sie zur maßgebliche Nachrichtenquelle geworden. Aber: Die Sozialen Netze „befördern die Kommunikation unter Gleichgesinnten und setzen Themen. Erinnert sei nur an die im Netz beflügelten Lügenpresse-Kampagnen, an die unseligen Fake-News-Debatten und an die Verbreitung von sogenannten Social Bots. Das sind algorithmusgesteuerte Meinungsproduzenten, mit denen adressatengenau politischer Einfluss ausgeübt wird.“

 

Gleichwohl ist es in den Augen von Sarcinelli zu alarmistisch, vor einem `Kommunikationsinfarkt“ […] zu warnen und gleich von `Empörungsdemokratie´ oder von einer Entwicklung zur `Erregungsdemokratie´ zu sprechen“, denn solche pauschalen Zeitdiagnosen mögen zwar talkshow-tauglich sein, „doch lenken sie von der großen politischen Aufgabe ab, eine neue Legitimationsarchitektur für die digitale Kommunikationsgesellschaft zu entwerfen.

 

Es geht um Politik im Netz und für das Netz; eine Politik, welche die Grundlagen der `offenen Gesellschaft´ (Popper) schützt und liberale Verfassungsstaatlichkeit nicht gegen, sondern in und mit der digitalen Welt sichert.“

 

 

Zitate aus: Ullrich Sarcinelli: „Der demokratische Staat und die digitale Gesellschaft“, SWR2-Wissen, Sendung vom 17. Februar 2019

Donnerstag, 1. Oktober 2020

Ulrich Sarcinelli und die digitale Gesellschaft im demokratischen Staat (Teil 1)


Im Sekundentakt werden Nachrichten durchs Internet geschleust. Das bringt die Politik mit ihren langsamen Denk- und Entscheidungsprozessen in Zugzwang. Sie muss Lösungen finden, wie sie den "digitalen Menschen" überhaupt noch erreichen kann.

 

Ulrich Sarcinelli (* 1946)
Wir leben in einer Zeit, in der zwei politische Kommunikationskulturen miteinander – besser nebeneinander – existieren: Die traditionelle Diskussionskultur der Parlamente, der TV-Talkshows oder auch des direkten Gespräches zwischen Politikern und Bürgern. Daneben gibt es die digitale Kommunikation, meist in Form einer rasanten, auf Schwarz-Weiß-Malerei basierten und unkontrollierbaren Empörungskultur in den Sozialen Medien. Und genau diese neue digitale Kultur könnte den demokratischen Staat gefährden, weil sie völlig andere Kommunikations- und Entscheidungsstrukturen etabliert, so die These von Ulrich Sarcinelli in seinem Beitrag für die Reihe SWR Wissen.

 

Für Sarcinelli scheint die Diagnose klar, zumindest aus juristischer Sicht: „In Zeiten des Internets, dieser geographisch und sozial grenzenlosen Universalplattform, hat der Staat, der Nationalstaat zumal, an Macht eingebüßt. Das gilt für seine drei Kernelemente: für das Staatsgebiet, das Staatsvolk und für seine Staatsgewalt. Von Kontrollverlusten und Staatsversagen ist deshalb allenthalben die Rede, von Souveränitätseinbußen und Legitimitätsdefiziten.“

 

So entsteht zwangsläufig die Frage, ob der Staat in Zeiten des digitalen Wandels zum Auslaufmodell, zu einem „postfaktischen“ Phänomen wird. Die Vorstellung vom Staat als Auslaufmodell ist in historischer Sicht keineswegs neu! So haben Fichte, Marx und Engels, Nietzsche und vor allem Carl Schmitt den Untergang des Staats prognostiziert. Für Schmitt beispielsweise sei der Staat im Übergang zur liberalen Massendemokratie „als Träger der souveränen Staatsgewalt einem Ansturm vieler Kräfte und Mächte ausgesetzt. Im gesellschaftlichen Pluralismus schwinde der Dualismus von Staat und Gesellschaft und damit ein zentrales Unterscheidungsmerkmal des Politischen […]. Schmitts Befund, dass das Politische weit mehr ist als das Staatliche, gilt heute – und zwar mit Blick auf innerstaatliche wie auf zwischenstaatliche und multilaterale Politikverflechtungen – als eine Binsenweisheit.“

 

Für die belgische Politiktheoretikerin Chantal Mouffe dagegen ist der Staat kein postnationales Auslaufmodell. Sie fordert „die Schaffung einer lebendigen Sphäre des öffentlichen Streits“ und wendet sich „damit gegen den Traum progressiver Gesellschaftswissenschaftler (z.B. Ulrich Beck, Antony Giddens, Collin Crouch, Jürgen Habermas u.a.) von einer versöhnten Welt, in der Macht, Souveränität und Hegemonie als überwunden gelten. In ihrer jüngsten Streitschrift spricht sie sich sogar `Für einen linken Populismus´ […] aus, mit klaren Frontlinien und Polarisierung. Chantal Mouffe stellt damit den linken Populismus auf rechte Füße und bringt den Nationalstaat gegen Brüssel in Stellung.“

 

Die Frage ist nach Sarcinelli durchaus berechtigt, ob wir inzwischen den „Leviathan“ – hier verstanden als Staat als durchsetzungsfähige Ordnungsmacht mit Gewaltmonopol – nicht doch vermissen. „Nicht nur die anhaltende Debatte über die Flüchtlingsfrage gibt der Diskussion über Staatsversagen und Steuerungsverlust immer wieder Nahrung. Gleiches gilt für die Unfähigkeit zur Regulierung der internationalen Finanzmärkte, für die Klimapolitik und viele andere Politikfelder. Hier werden nicht nur die Grenzen rein staatlicher Handlungs-kompetenz deutlich, sondern auch die Grenzen im Rahmen europäischer und multilateraler Regelungen.“

 

Thomas Hobbes: Der Leviathan (Titelbild der Erstausgabe 1651) 


Dennoch hält Sarcinelli am Staat als der zentralen demokratischen Legitimationsinstanz fest. Obwohl wir in einem Zeitalter hoher Unsicherheit leben, „in einer Zeit, in der Rechtsstaatlichkeit nur in einem Geflecht von nationalen und suprainternationalen Regelungen geschützt werden kann, wo die Kontrolle der Staaten über ihre Ressourcen trotz Steuerhoheit und Gewaltmonopol zunehmend eingeschränkt wird, in einer Zeit aber auch, in der die Widerstände gegen Souveränitätsverluste national und international zunehmen“, erfolge demo-kratische Legitimation immer noch weitgehend auf nationaler Ebene. „Das kann aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die politische Architektur von Staatlichkeit verändert hat.“

 

Das sei übrigens kein Phänomen der Gegenwart. „Die Unterscheidung zwischen Staatlichkeit und Souveränität begleitet die deutsche Geschichte seit der Reichs-gründung. Neben der gesamtstaatlichen Souveränität des Bundes haben die Glieder, die Bundesländer in Deutschland, ihre Staatlichkeit behalten, bis heute. Das zeigt der deutsche Föderalismus mit seinen bisweilen mühsamen Kooperations- und Entscheidungsmechanismen.

 

Wenn es um staatliche Ordnungen geht, sind wir vielfach mit einem `komplexen Patchwork´ […] von Verträgen und Mitgliedschaften konfrontiert, mit jeweils eigenen Normen und Regeln. Von der engen Einbindung Deutschlands in den europäischen Staatenverbund ganz zu schweigen. Es gibt also viel mehr und ganz andere Arrangements hoheitlicher Herrschaft als den Nationalstaat.“

 

Dies führt verfassungsrechtlich zwangsläufig zu einer gewissen „Verantwortungs-diffusion“, die nicht selten als politisches Verantwortlichkeits-durcheinander wahrgenommen werde. „Das ist alles andere als trivial. Denn die Zuschreibung von Verdiensten wird ebenso erschwert wie die gezielte politische Sanktionierung im Wege demokratischer Wahlen. Letztlich geht es um eine veränderte „Architektur moderner politischer Ordnungen.“

 

Folglich gibt es heute eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Staatsauffassungen und Souveränitätskonzepten. „Sie reichen von Versuchen, den Staat als Ort des Politischen zu reanimieren bis hin zu postnationalen Abgesängen auf den Staat. Und dazwischen steht ein ‚bunter Strauß‘ mit differenzierten Arrangements hoheitlicher Herrschaftsausübung. Das alles gilt es in den Blick zu nehmen, wenn über die Rolle des Staates im Internetzeitalter nachgedacht wird. Halten wir zunächst einmal fest: Staatlichkeit verändert sich. Der moderne Staat ist Teil eines multinationalen, verflochtenen Systems. Aber der Staat verschwindet nicht einfach.“

 

Die Frage ist nun, welche Bedeutung diese staats- und politiktheoretischen Entwicklungen für die Gestaltung eines Gemeinwesens in Zeiten der Digitalisierung besitzen. Die These Sarcinellis lautet: „Auch in der globalisierten und digitalisierten Welt löst sich die politische Geographie nicht auf. Der Staat bleibt die zentrale Legitimationsinstanz.

 

"Der Staat bleibt die zentrale Legitimationsinstanz."

Trotz Transnationalisierung bleibt der Staat auch in Zeiten der geographisch unbegrenzten medialen Universalplattform Internet der maßgebliche kommu-nikative Bezugsrahmen für politische Akteure ebenso wie für uns Bürger. Denn öffentliche Diskurse über politische Themen finden ganz überwiegend innerhalb nationaler Gemeinschaften statt. Selbst in der Europäischen Union kann von einer entwickelten europäischen Öffentlichkeit keine Rede sein.“

 

So könne es auf nicht absehbare Zeit nur im staatlichen Kontext gelingen, gleichermaßen eine für die solidarische Produktion kollektiver Güter notwendige Sozialintegration und eine für die Durchsetzung bindender Entscheidungen erforderliche Systemintegration zu erreichen. „Bei allen Integrationserfolgen gilt dies sogar für die Staaten der Europäischen Union.“

 

„Trotz internationaler Kooperation, Verflechtung und Verantwortungsteilung unterliegt demokratische Politik in letzter politischer Konsequenz nur im staatlichen Kontext dem Gebot von Zustimmungsabhängigkeit und Begründungspflicht. Beides ist Grundlage von `Legitimation durch Kommunikation´ […]. Und hier stehen die Medien mit ihrem Auftrag zu informieren, zu orientieren und zu bewerten in einer besonderen Verantwortung.“

 

Allerdings verlange die Pflicht, Öffentlichkeit herzustellen und damit die Grundlage für den freien Austausch von Informationen und Meinungen zu schaffen, mehr als die „Bewirtschaftung von Aufmerksamkeit“ […], nämlich die Wahrnehmung von öffentlicher Verantwortung.

 

Gleichwohl haben sich die ‚Spielregeln‘ des Kommunikationsbetriebs im Zuge der Digitalisierung dramatisch verändert und so stellt sich die Frage, was der Staat bei der Steuerung und Gestaltung der Kommunikationsverhältnisse heute tun könne.


(Fortsetzung folgt)



Zitate aus: Ullrich Sarcinelli: „Der demokratische Staat und die digitale Gesellschaft“, SWR2-Wissen, Sendung vom 17. Februar 2019



Donnerstag, 6. Juli 2017

Ottfried Höffe und die Subsidiarität

„Ein demokratischer Rechtsstaat läßt seinen Bürgern viel Freiheit.“ Höffe geht davon aus, dass der Staat kein Selbstzweck ist, sondern letztlich dem dient, der allein zählt, also der selbständigen und selbstverantwortlichen Person. Daher „weiß der Staat um seine subsidiäre Legitimation.“

Subsidiarität und Eigenverantwortung

Allerdings, so stellt Höffe fest, neigen Politiker und Politikwissenschaftler bei ihrer Wertschätzung der Subsidiarität dazu, „diese mit Delegieren und Dezentralisieren gleichzusetzen. Wer delegiert, gibt aber Kompetenzen ab, die ihn vielleicht überfordern, die er jedoch im Prinzip besitzt. Das Subsidiaritätsprinzip schlägt die Gegenrichtung ein und beginnt alle Rechtfertigung von unten.“

Daher habe das Subsidiaritätsprinzip zwei Seiten, es ist ein „Zuständigkeitsrecht“ und zugleich ein „Wegnahmeverbot“: Was der einzelne aus eigener Initiative und mit eigenen Kräften leisten kann, darf seiner Zuständigkeit nicht geraubt und der Gemeinschaft zugewiesen werden.

Das Individuum hat das Recht, als Kehrseite freilich auch die Pflicht zur Eigenverantwortung und Selbsthilfe. Ein Staat, der dagegen verstößt, indem er beispielsweise den Sozialstaat zum Fürsorgestaat „ausbaut“, handelt nicht nur töricht, da er sich finanziell überfordert. „Er handelt vor allem illegitim, denn er macht sich einer Kompetenzanmaßung schuldig.“

Recht und Pflicht zur Eigenverantwortung
Wer die Kompetenz als erstes beim Staat vermutet und sie nur bei dessen Überforderung abgibt, denkt „etatistisch“ und antisubsidiär. Nach dem Subsidiaritätsgedanken werden nicht etwa untere Sozialeinheiten, also Familien, Wohlfahrtsverbände oder die Kommunen deshalb in den Dienst der oberen genommen, weil diese allein nicht mehr zurechtkommen.

Die oberen Einheiten müssen vielmehr ihre Zuständigkeit nach unten, letztlich vor den betroffenen Individuen, rechtfertigen. Überschießende Kompetenzen werden nicht delegiert, sondern als angemaßte Kompetenzen an den rechtmäßigen Inhaber zurückgegeben.

Das Wegnahmeverbot geht gegebenenfalls in ein Rückgabegebot über. Daß dann die oberen Instanzen ihre verbleibenden Aufgaben umso besser erfüllen, ist wohltuend, aber nicht der Zweck, sondern die willkommene Nebenwirkung.


Die Folge für den Sozialstaat liegt auf der Hand: "Der legitime Sozialstaat ist freiheitsfunktional und überläßt vieles der Freiheit seiner Bürger, der illegitime, paternalistische, überdies maternalistische Fürsorgestaat hingegen entmündigt die Bürger."


Zitate aus: Otfried Höffe: Die Macht der Moral im 21. Jahrhundert. Annäherungen an eine zeitgemäße Ethik, München 2014