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Sonntag, 22. April 2012

Martin Luther und der gerechte Preis


US Dollar Sign (Andy Warhol)
Eines der fundamentalen Probleme im Zusammenhang mit dem Thema „Geld und Gerechtigkeit“ ist die Frage nach dem gerechten Preis.

Lange Zeit war die auf Aristoteles zurückgehende Unterscheidung von Tausch- und Verteilungs-gerechtigkeit entscheidend für die Beurteilung des Preises.

Das Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit (iustitia distributiva) orientiert sich an der  Befriedigung der Grundbedürfnisse der Menschen. Demnach sind die Preise ungerecht, wenn aufgrund der Höhe der Preise eine angemessene Versorgung der Bevölkerung mit Grundgütern und die Herstellung und Bewahrung sozial angemessener Lebensverhältnisse nicht gewährleistet werden kann.

„Als ungerecht gilt, wer die Gesetze und die gleichmäßige Verteilung der Güter, die bürgerliche Gleichheit missachtet, also den Unersättlichen (pleonektēs). Somit gilt offenbar als gerecht, wer die Gesetze und die gleichmäßige Verteilung, also die bürgerliche Gleichheit achtet“ (Aristoteles, Nikomachische Ethik, 1129a31ff).

Nach Aristoteles wird die Verteilungsgerechtigkeit durch die Rechtsordnung der Polis garantiert, die auf der Gleichheit ihrer Bürger vor dem Gesetz beruht. Auf diese Weise wird zugleich die Voraussetzung für eine auf Tauschgerechtigkeit beruhenden Wirtschaftstätigkeit geschaffen.

Geht man von der Tauschgerechtigkeit (iustitia commutativa) aus, dann ist der Preis gerecht, wenn eine Ware zu einem Preis verkauft wird, der den Herstellungs- und Beschaffungskosten entspricht. Andernfalls läge der Tatbestand des Betruges oder Wuchers vor.

Die mittelalterliche Lehre vom iustum pretium, wie man sie etwa bei Thomas von Aquin findet, berechnet den Wert einer Ware genau auf dieser Grundlage der objektiven Kosten von Herstellung und Beschaffung. Thomas bestimmt den Wert eines Gutes zwar über den Marktpreis, dennoch ist es für ihn ungerecht, eine Sache teurer zu verkaufen oder billiger einkaufen als sie wert ist oder beim Kauf Notlagen ausnutzen. Dagegen hält Thomas von Aquin maßvolle Gewinne aus dem Handel für zulässig. So darf der Preis auch die Vergütung für einen entgangenen Nutzen des Verkäufers sein.

Martin Luther
Auch Martin Luthers Gedanken zum gerechten Preis stehen ganz in der Tradition von Aristoteles und Thomas von Aquin. In seiner Schrift „Von Kaufhandlung und Wucher“ (1524), neben den beiden Sermonen gegen den Wucher die dritte Schrift Luthers zu wirtschaftlichen Fragen, geht Luther zwar davon aus, das der Handel hinsichtlich der Befriedigung der täglichen Bedürfnisse „ein nötig Ding“ sei, weist aber darauf hin, dass „manch böser Griff und schädliche Finanze im Brauch sind“ (WA 15, 293,9f).

Luther fordert deshalb, die Preise nach „Recht und Billigkeit“ festzusetzen. Der Gewinn des Händlers solle sich dabei am  Prinzip der „ziemlichen Nahrung“ ausrichten. Dieses Prinzip wurde im 14. Jahrhundert von Heinrich von Langenstein in seinem „Tractatus bipartitus de contractibus emtionis et venditionis“ entwickelt und beschreibt ursprünglich die Vorstellung eines „standesgemäßen Unterhaltes.“ 

Luther dagegen verwendet den Begriff der "ziemlichen Nahrung" nicht im Sinne feudaler Ansprüche, sondern als Kriterium für ein verantwortliche ökonomisches Handelns. Es geht ihm hierbei vor allem um Bedarfsdeckung des Kaufmanns im Sinne einer lebensnotwendigen Versorgung mit Grundgütern, einschließlich Unkostenerstattung und angemessener Entlohnung.

Entscheidend ist jedoch, dass Luther den Begriff des pretium iustum in Beziehung setzt zum Begriff der „Billigkeit“, worunter im Allgemeinen eine Anpassung eines Rechtssatzes an einen konkreten Fall verstanden wird. „Billigkeit“ steht also im Spannungsfeld zwischen zwei Interessen: der Forderung nach Eindeutigkeit des geschriebenen Gesetzes und der unerlässlichen Flexibilität gegenüber unerwarteten, vom Gesetzgeber nicht vorausgesehenen Situationen.  

Weil Luther „Billigkeit“ also im Sinn einer sittlichen Gerechtigkeit und nicht als kodifiziertes Recht versteht, geht es ihm letztlich gar nicht um eine nach rein ökonomischen Kriterien ausgerichtete Preisbildung, ob sie nun durch behördliche Festsetzung oder durch die inneren Kräfte des Marktes bestimmt wird. 

Ein bekannter Kaufmann ...
Luther will vielmehr die ethische Grundentscheidung des Kaufmannes den ökonomischen Regulierungsmechanismen vorgeordnet sehen. Dabei genüge es schon, wenn der Kaufmann mit gutem Gewissen danach trachtet, das rechte Maß, also die „ziemliche Nahrung“ zu treffen. Das Ziel Luthers ist eine optimale Güter- und Einkommensverteilung unter dem Blickwinkel des Allgemeinwohls, aber auch eine für Käufer- und Verkäuferseite akzeptable Preisgestaltung.

An entscheidender Stelle schreibt Luther: „Denn dein Verkaufen soll nicht ein Werk sein, das frei in deiner Macht und deinem Willen ohne jedes Gesetz und Maß steht, als wärest du ein Gott, der niemandem verbunden wäre. Sondern weil dein Verkaufen ein Werk ist, das du gegen deinen Nächsten übst, soll es mit solchem Gesetz und Gewissen verfasst sein, dass du es übst ohne Schaden und Nachteil deines Nächsten“ (295,22ff).

Eine nach Luther richtige Einstellung des Kaufmanns zu seinem Gewerbe ist demnach erst dann gegeben, wenn dieser vor allen anderen normativen Erwägungen die eigentliche ethische Grundentscheidung zugunsten des Nächsten getroffen hat. Auch wenn der Kaufmann nicht durch staatliche oder kirchliche Obrigkeit durch Gesetz in der Ausübung seiner Wirtschaftstätigkeit gebunden wird, so findet er dennoch in der freien Unterstellung der Person unter das Evangelium eine bindende Norm. 

Literatur: Martin Luther: Werke, Kritische Gesamtausgabe, 6 Bd., Weimar 1888 (sprachlich von mir bereinigt)  --  Aristoteles: Die Nikomachische Ethik, München 1991 (dtv)  --  Christian Hecker: Lohn- und Preisgerechtigkeit. Historische Rückblicke und aktuelle Perspektiven unter besonderer Berücksichtigung der christlichen Soziallehren, Marburg 2008 (Metropolis)  --  Jan Bernert: Luthers frühe Schriften gegen Zins und Wucher (1519, 1520, 1524). Kirchengeschichtlicher Ort und theologische Argumentation. Wissenschaftliche Hausarbeit für die 1. Theologische Prüfung, Hamburg 1993

Sonntag, 18. März 2012

Martin Luther und der Wucher

Martin Luther (Lucas Cranach d.Ä.) 
Unmittelbar nach der reformatorischen Entdeckung des gnädigen Gottes und der Veröffentlichung der 95 Thesen am 31. Oktober 1517 beginnt Martin Luther mit der Ausarbeitung eines reformatorischen Programms, mit dem er das kirchlich-religiöse Leben neu gestalten will. Unweigerlich berührt er dabei auch wichtige Themen des weltlichen Alltags, so die Frage des Zinsnehmens. 
 
Im November 1519 veröffentlicht Luther seinen „Kleinen Sermon von dem Wucher“, dem zwei Monate später der „Große Sermon von dem Wucher“ folgt.
 
Luther beobachtet, dass „Geiz und Wucher nicht allein gewaltig in aller Welt eingerissen sind, sondern auch sich unterstanden haben, etliche Schanddeckel zu suchen, darunter sie, für billig geachtet, ihre Bosheit frei möchten treiben“ (36,7). Zu den Praktiken, die Luther kritisch betrachtet, gehören sowohl Zinsgewinne aus Darlehen wie Zinsgewinne aus Kapitalgeschäften, wie dem Zinskauf.
 
In der Frage des Darlehenszinses steht Luther ganz in der kanonistischen Tradition des Zinsverbotes. Bei Thomas von Aquin findet sich das Argument, dass bei einem verzinsten Darlehen derselbe Gegenstand zweimal verkauft werde: zunächst als Geldsumme, die zurück erstattet werden muss, zum anderen die Nutzung dieser Summe, für die ein Zins bezahlt werden musst. Diesen doppelten Verkauf einer Sache bezeichnet Thomas als Wucher.
 
Thomas von Aquin berief sich dabei auf die aristotelische Theorie von der Unfruchtbarkeit des Geldes. Danach galt das Geld als Konsumgut (so wie Wein, Öl, Gewürze), das durch Gebrauch verbraucht wird und deshalb nicht fruchtbar ist. Ein wichtiger Gebrauch des Geldes bestand beispielsweise darin, Verteilungstörungen im gewünschten ökonomischen Gleichgewicht (aequalitas) auszugleichen, so dass es weder Überfluss (superfluum) noch Armut (extrema necessitas) gab. Sein Wert ergab nicht also aus seiner Nutzung und seinem Verbrauch (res primo uso consumptibilis)

Auch Luther definiert „leihen“ im Anschluss an Lk 6,35 „etwas einem anderen dar strecken und umsonst mit bedingen … und nicht mehr zu nehmen“, d.h. ohne Zinsforderungen, ohne „Eigennutz“ und „Eigenvorteil“ (47,29) und ohne das „Interesse, das ist der Nutz, den sie weil möchten schaffen mit der verliehenen Wahre“ (50,5).
 

Der Goldwäger und seine Frau (Quentin Massys, 1514): Die Bibel liegt zwar auf dem Tisch, aber die Blicke sind dem Gold zugewandt - die alten Leitbilder werden brüchig ... 

Luther fordert vielmehr von den Christen, „dass wir sollen geben frei umsonst jedermann, der dessen bedarf oder begehret“ (41,16), und dass man gern „ohne allen Aufsatz und Zins“ (47,6) leihen oder borgen soll. Alles andere sei Wucher, also „wider die Natur handeln, tödlich sündigen“ (49,4).

Anders beurteilt Luther dagegen geschäftliche Zinsgewinne, z.B. aus dem Zinskauf. Im Unterschied zum einfachen Darlehenszins lag hierbei die Vorstellung eines realen Kaufgeschäftes zugrunde. Der Schuldner (Zinsmann) fungierte als Verkäufer des Zinses, den er aus einer bestimmten landwirtschaftlichen Fläche erarbeitet und gegen eine Kaufsumme an den Gläubiger (Zinsherr) verkaufte.
 
Zwar ist dieses Geschäft für Luther kein „Wucher“ im eigentlichen Sinn, er entlarvt aber seinen wucherischen Charakter, weil „in dem selben ein hübscher Schein und Gleißen ist, wie man ohne Sünde andere Leute beschweren und ohne Sorge oder Mühe reich werden möge“ (51,15).
 
Ausschlaggebend für Luthers Urteil ist seine Beobachtung, dass beim Zinskauf kein Risiko für den Zinsherrn bestand, weil er einen Anspruch auf einen festen Gewinn hatte. Zinsen dürfen nach Luther jedoch nur dann verlangt werden, wenn der Schuldner „seine Arbeit frei, gesund und ohne Hindernis brauchen möge“ (57,3).
 
Luther argumentiert hier mit der „Natur des Geldes“, die zwar die Möglichkeit, aber nicht die inhärente Sicherheit des Gewinns kenne. Im Handel aber sind neben Gewinnen auch Verluste möglich. Wer dieses Risiko nicht akzeptieren will und nur auf den eigenen Vorteil schaut, sei ein „Räuber und Mörder und reißt aus dem Armen sein Gut und Nahrung“ (57,20).
 
Der Zinskauf findet Luthers Zustimmung allein unter der Bedingung, dass „Käufer und Verkäufer beiderteil des ihren bedürfen“ (58,9), also der Handel zum Vorteil beider Seiten abgeschlossen wird. In diesem Fall ist ein Zins von 4-6 % erlaubt, wobei die Zinshöhe vor allem von der Bodenqualität abhängen soll. Höhere Zinssätze lehnt Luther kategorisch ab.
 
Die Kritik Luthers entzündet sich also weniger am Geschäft des Zinskaufes selbst, als an dem ihm innewohnenden hemmungslosen Gewinnstreben, also an seinem wuchererischen Charakter: „Ich denke, der Zinskauf sei nicht Wucher, mich dünkt aber, seine Art sei, das es ihm leid ist, das er kein Wucher sein darf, es fehlt nicht am Willen, aber er leider fromm sein“ (8,31).
 
Für Luther ist der Wucher Ausdruck eines wirtschaftlichen Egoismus. Er ist natürlich kein Feind des ökonomischen Handelns, aber er verurteilt kompromisslos jedes Verhalten, das sich auf Ausbeutung des Nächsten und Profitmaximierung, auf Eigennutz, Selbstübersteigerung und Missachtung der Notlage der Mitmenschen gründet – und genau dies wird für ihn in einigen praktizierten Finanzgeschäften seiner Zeit offensichtlich.
 
Letztlich sind Luthers Wuchersermone in einer Epoche tiefgreifender ökonomischer Umwälzungen und Neuerungen ein deutliches Plädoyer für ein stabiles gesamtgesellschaftliches Gefüge, das auch die stete Verbesserung der sozialen Lage breiter Bevölkerungsschichten mit einschließt.
 
Zitate aus: Martin Luther: Werke, Kritische Gesamtausgabe, 6 Bd., Weimar 1888 (sprachlich von mir bereinigt)


Weitere Literatur: Jan Bernert: Luthers frühe Schriften gegen Zins und Wucher (1519, 1520, 1524). Kirchengeschichtlicher Ort und theologische Argumentation. Wissenschaftliche Hausarbeit für die 1. Theologische Prüfung, Hamburg 1993  --  Günther Steuer: Studien über die theoretischen Grundlagen der Zinslehre bei Thomas von Aquin, Dissertation, Tübingen 1936  --  Hans-Günther Assel: Das kanonische Zinsverbot und der „Geist“ des Frühkapitalismus in der Wirtschaftsethik bei Eck und Luther, Dissertation, Erlangen 1948