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Donnerstag, 6. August 2026

Max Weber und die Parteien

Am 28. Januar 1919, wenige Wochen nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und mitten in den politischen Erschütterungen der deutschen Revolution, hielt Max Weber vor dem Freistudentischen Bund in München seinen berühmten Vortrag „Politik als Beruf“. Es ist ein Text aus einer Zeit, in der die alte staatliche Ordnung zusammengebrochen war und eine neue erst noch um Anerkennung ringen musste. Gerade deshalb beginnt Weber nicht mit politischen Pro-grammen, sondern mit einer nüchternen Frage: Warum gehorchen Menschen überhaupt einer Herrschaft?

 

Max Weber (1864 - 1920)
 

Seine bekannte Definition des Staates ist so prägnant wie verstörend. Staat sei „diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes […] das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht“. Nicht die Fürsorge, nicht die Rechtsprechung und auch nicht das Gemeinwohl unterscheiden den Staat grundsätzlich von anderen Verbänden. Entscheidend ist vielmehr sein Anspruch, als einzige Instanz rechtmäßig Gewalt ausüben oder ihre Ausübung erlauben zu dürfen.

 

Damit ist freilich noch nicht erklärt, weshalb die Menschen diesen Anspruch anerkennen. Dauerhafte Herrschaft kann sich nicht allein auf Zwang stützen. Sie benötigt den Glauben der Beherrschten, dass die Herrschaft rechtmäßig sei. Weber unterscheidet drei „inneren Rechtfertigungen“ des Gehorsams: die Autorität des „ewig Gestrigen“, also der geheiligten Tradition; die Hingabe an das Charisma einer außeralltäglichen Führerpersönlichkeit; und schließlich die Herrschaft kraft Legalität, gegründet auf den Glauben an gültige Satzungen, geregelte Zuständigkeiten und sachliche Kompetenz.

 

Diese Typologie ist keine bloße historische Ordnung. Sie beschreibt drei Kräfte, die bis heute in politischen Gemeinwesen wirksam sind. Auch moderne Demokratien leben von überlieferten Institutionen, von der Ausstrahlung politischer Persönlichkeiten und vor allem von der Anerkennung gesetzlicher Verfahren. Entscheidend ist jedoch, dass diese Elemente in Spannung zueinander stehen. Charisma kann die legale Ordnung beleben, aber auch überwältigen. Tradition kann Stabilität gewähren, aber ebenso überkommene Privilegien schützen. Legalität wiederum kann Herrschaft berechenbar machen, ohne schon zu garantieren, dass sie gerecht oder frei von eigennützigen Interessen ist.

 

An dieser Stelle treten die Parteien in Webers Analyse. Politik bedeutet für ihn das „Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung“. Parteien sind die Organisationen, in denen dieses Streben in der modernen Massendemokratie dauerhaft betrieben wird. Sie bündeln Interessen, werben um Zustimmung, wählen Führungspersonal aus und stellen die Verbindung zwischen Bevölkerung, Parlament und Regierung her. Ohne Parteien wäre demokratische Politik kaum organisierbar. Doch Weber betrachtet sie ohne jede romantische Verklärung.

 

Denn Parteien kämpfen nicht nur um politische Ziele. Sie kämpfen auch um die Verfügung über Ämter. „Alle Parteikämpfe“, schreibt Weber, „sind nicht nur Kämpfe um sachliche Ziele, sondern vor allem auch: um Ämterpatronage.“ Darin liegt eine strukturelle Gefahr. Wer für eine Partei arbeitet, erwartet möglicherweise nicht nur die Verwirklichung eines Programms, sondern auch persönliche Belohnung: eine Stelle, Einfluss, gesellschaftliches Ansehen oder Zugang zu staatlichen Ressourcen. Der Wahlsieg wird dann zur Beute, die unter den Gefolgsleuten verteilt werden kann.

 

Korruption entsteht wenn der Staat 
als Versorgungsanstalt der Sieger agiert 

 

Am deutlichsten erkennt Weber diese Entwicklung im amerikanischen „spoil system“, bei dem öffentliche Ämter nach einem Wahlsieg an die Anhänger des erfolgreichen Kandidaten vergeben wurden. Parteien verwandeln sich unter solchen Bedingungen in „reine Stellenjägerorganisationen“, ihre Programme werden nach den Chancen des Stimmenfangs ausgerichtet. Korruption erscheint hier nicht nur als individuelles moralisches Versagen. Sie entsteht aus einer politischen Ordnung, in der Loyalität mit Ämtern vergolten und der Staat als Versorgungsanstalt der Sieger behandelt wird.


Weber setzt dieser Gefahr den modernen, fachlich ausgebildeten Berufsbeamten entgegen. Die Trennung zwischen politischer Führung und sachlicher Verwaltung soll verhindern, dass jede Regierungsänderung den gesamten Staatsapparat zur Parteibeute macht. Der Beamte soll „sine ira et studio“, ohne Zorn und Parteilichkeit, verwalten; der Politiker dagegen entscheidet, kämpft und übernimmt Verantwortung. Diese Unterscheidung ist für den Rechtsstaat von kaum zu überschätzender Bedeutung. Wo Verwaltung parteipolitisch kolonisiert wird, verliert legale Herrschaft ihre Glaubwürdigkeit. Das Gesetz gilt dann nicht mehr als allgemeine Regel, sondern als Instrument der jeweils Mächtigen.

 

Allerdings weiß Weber, dass auch die Bürokratie keine moralisch neutrale Erlösungsinstanz ist. Sie kann sich verselbständigen, Machtwissen monopolisieren und politische Entscheidungen hinter dem Anschein bloßer Sachnotwendigkeit verbergen. Legitimität entsteht daher weder allein durch Wahlen noch allein durch korrekte Verwaltung. Sie beruht auf einer anspruchsvollen Verbindung: Politische Führung muss demokratisch getragen, staatliches Handeln rechtlich gebunden und die Verwaltung vor persönlicher oder parteilicher Vereinnahmung geschützt sein.

 

„Politik als Beruf“ ist deshalb weit mehr als eine Theorie des politischen Personals. Der Vortrag zeigt, wie zerbrechlich legitime Herrschaft ist. Der Staat beansprucht das Gewaltmonopol, doch seine eigentliche Grundlage ist Vertrauen: Vertrauen in Verfahren, Institutionen und Personen, die ihre Macht nicht als Beute betrachten. Parteien sind dafür unverzichtbar, aber gerade deshalb gefährlich. Sie können gesellschaftliche Interessen in verantwortliche Politik übersetzen – oder den Staat zum Gegenstand organisierter Selbstbedienung machen.

 

Parteien - zwischen verantwortlicher Politik und organisierter Selbstbedienung!

Webers bleibende Aktualität liegt in dieser unbequemen Doppelperspektive. Politik braucht Macht, Organisation und Führung. Aber sobald Macht nur noch um ihrer selbst willen erstrebt, Organisation zur Patronage und Führung zum Personenkult wird, beginnt die Legitimität zu erodieren. Der moderne Staat lebt nicht allein davon, dass er Gehorsam erzwingen kann. Er lebt davon, dass die Bürger Gründe haben, ihm zu gehorchen.

  

Zitate aus: Max Weber: Politik als Beruf, in: Geistige Arbeit als Beruf. Vier Vorträge vor dem Freistudentischen Bund. Zweiter Vortrag. München 1919 (Duncker & Humblot)



 

Donnerstag, 23. April 2015

Die Bibel und die Korruption

Begriffe wie „Korruption“, „Bestechung“ und „Bestechlichkeit“, „Unterschlagung“ und „Rechtsbeugung“ und andere ähnliche Begriffen aus dem Strafrecht den – heutzutage immer stärker zunehmenden - Missbrauch einer Vertrauensstellung in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft und Politik.

Selbstverständlich kann der Versuch, die Handlungsweise eines anderen durch Gewährung oder Versprechen von Vorteilen zu beeinflussen, systemtheoretisch auch als Form eines reziproken Gabentausches und damit als eine Form menschlicher Interaktion betrachtet werden, die unter Umständen gemeinschaftsbildend sein kann. Dies hatte schon Cicero festgestellt:

„Bedeutsam ist auch jene Gemeinschaft, die sich bildet aus dem gegenseitigen Geben und Empfangen von Wohltaten. Solange diese wechselseitig und erwünscht sind, werden diejenigen, unter denen sie vorkommen, in enger Gemeinschaft verbunden.“ (Cicero, De officiis I,56)

Geschenk oder Bestechung?
Bemerkenswert ist auch, dass im Babylonischen Talmud  der Begriff שׁחד (šochad) sowohl das „Geschenk“ als auch die „Bestechungsgabe“ bezeichnen kann. Das entsprechende Verb (שׁהוא חד šæhû’ chad) bedeutet auch hier „das, was eint“. So beschreibt שׁחד šôchad auch fast nie ein absichtsloses Schenken, sondern eines, dem der Gedanke des do ut des („ich gebe, damit du gibst“) zugrunde liegt In der Praxis wird die Grenze von „Bestechung“ zu „Geschenk“ daher wohl oft unscharf geblieben sein (Babylonischer Talmud, Traktat Ketubbot 105a).

Es ist wohl kein Zufall, dass ausgerechnet dort, wo Recht und Gesetz zu den konstitutiven Elementen des Staates wurden, wo der Kampf um das Recht und die Gleichheit des Individuums dazu führte, dass sich der Mensch mit dem Gesetz eine neue strenge Fessel schuf, die die auseinanderstrebenden Kräfte weiter zusammenhält, wo „der Staat sich objektiv im Gesetz ausdrückt, das Gesetz König wird“ (Jaeger), das dort – im griechischen Recht - durchaus klar zwischen Bestechung (δῶρα) und anderen Vergehen wie Unterschlagung (κλοπή) unterschieden wurde (Aristoteles, Athenaion politeia 54,2).

Letztlich setzt sich bis in unsere Zeit ein Verständnis durch, das „Bestechung“ und „Korruption“ als die Gewährung oder das Versprechen von Vorteilen materieller oder anderer Art definiert. In Abgrenzung zu Nötigung oder Erpressung muss die Bestechung beiden Parteien jedoch einen Vorteil verschaffen. Während nun jede Person bestechen kann, ist Bestechlichkeit nur bei Amtsträgern im weiteren Sinne, d.h. bei Personen mit Stellvertretungsfunktion, möglich. Nach diesem Verständnis beeinflusst Bestechung die Entscheidung oder Aktion eines Funktionsträgers in dessen Amtsbereich.

Auch in der Bibel, vornehmlich im Alten Testament wird das Problem der Bestechung und Korruption in allen Abschnitten der alttestamentlichen Geschichte immer wieder virulent.

„Deine eigenen Söhne sind nicht 

in deinen Wegen gewandelt“ (1.Sam 8)
Besonders deutlich wird dies in der Episode, in der die vom gesamten Volk attestierte Gerechtigkeit des Propheten Samuels der Rechtsbeugung seiner Söhne gegenübergestellt wird, die Bestechungs-geschenke annehmen (1.Sam 8,3 und 1.Sam 12,3).

Bereits in der vorköniglichen Zeit der Richter wird in Israel das Annehmen von Geschenken (s.o. שׁחד šôchad) im Zusammenhang mit der Rechtsprechung daher apodiktisch verboten:

Du sollst dich nicht durch Geschenke bestechen lassen; denn Geschenke machen die Sehenden blind und verdrehen die Sache derer, die im Recht sind. (Ex 23,8)

Dass dieser Anspruch nicht immer eingelöst wurde, belegen die zahlreichen Klagen über bestechliche Richter:

Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch die Person nicht ansehen und keine Geschenke nehmen; (…) Der Gerechtigkeit, ja der Gerechtigkeit jage nach! (Dtn 16, 19-20a)

In die gleiche Tradition gehören auch die Worte des Propheten Micha und Jesaja über die Missstände in Jerusalem:

Der Prophet Micha
(8. Jh. v. Chr.)
So hört doch dies, ihr Häupter im Hause Jakob und ihr Herren im Hause Israel, die ihr das Recht verabscheut und alles, was gerade ist, krumm macht; die ihr Zion mit Blut baut und Jerusalem mit Unrecht – seine Häupter richten für Geschenke, seine Priester lehren für Lohn und seine Propheten wahrsagen für Geld – und euch dennoch auf den HERRN verlasst und sprecht: »Ist nicht der HERR unter uns? Es kann kein Unglück über uns kommen (Mi 3, 9-11).

Deine Fürsten sind Abtrünnige und Diebsgesellen, sie nehmen alle gern Geschenke an und trachten nach Gaben. Den Waisen schaffen sie nicht Recht, und der Witwen Sache kommt nicht vor sie. (Jes 1, 23)

Weh denen, die Helden sind, Wein zu saufen, und wackere Männer, Rauschtrank zu mischen, die den Schuldigen gerecht sprechen für Geschenke und das Recht nehmen denen, die im Recht sind! (Jes 5, 23)

Gleichwohl bleiben alle diese Klagen recht pauschal und die näheren historischen Hintergründe und Vorgehensweisen unbestimmt.

Die Begründung für die Ablehnung von Bestechung im alttestamentlichen Judentum ist das Verständnis von Gerechtigkeit als Qualität einer „Gemeinschaft“. Bestechung wird demnach als unsolidarisches und treuloses Verhalten gewertet. Weil diese „Gemeinschaft“ im Kontext des Volkes Israel auch immer eine Gemeinschaft mit Gott bedeutet, ist Bestechung immer auch ein Vergehen gegen die Gebote Gottes und dementsprechend wird auf die negativen Folgen von Bestechlichkeit hingewiesen.

Verflucht sei, wer Bestechung annimmt, so daß er eine Seele erschlägt, unschuldiges Blut! Und alles Volk soll sagen: Amen! (Dtn 26, 25)

Wer unrechtem Gewinn nachgeht, zerstört sein Haus; wer aber Bestechung hasst, der wird leben. Der Gottlose nimmt gern heimlich Geschenke, zu beugen den Weg des Rechts. (Spr 15, 27)

"Es ströme aber das Recht wie Wasser
und die Gerechtigkeit wie ein nie
versiegender Bach" (Amos 5, 24)
Wer dagegen Bestechung ablehnt, übersteht das Endgericht unbeschadet und wird leben. Eine weltliche Bestrafung für die Annahme von Bestechung wird dagegen im Alten Testament nirgends beschrieben.

Wer in Gerechtigkeit wandelt und aufrichtig redet; wer verschmäht, durch Bedrückung Gewinn zu machen; wer seine Hände abzieht, daß er keine Bestechung nehme; wer seine Ohren verstopft, daß er nicht von Blutvergießen höre; wer seine Augen zuschließt, daß er Böses nicht ansehe; der wird in der Höhe wohnen, eine Felsenfeste ist seine Burg, sein Brot wird ihm gegeben, sein Wasser versiegt nie. (Jes 33, 15f)

Auch im christlichen Kontext spielten die alttestamentlichen Vorschriften zur unparteilichen Rechtsprechung eine große Rolle. Allerdings werden „Bestechung“ und „Bestechlichkeit“ in den neutestamentlichen Lasterkatalogen nicht explizit erwähnt, sondern unter dem Themenkomplex Habsucht und Geldgier subsumiert.

Eine Ausnahme ist vielleicht das Gleichnis vom ungerechten Verwalter (Lk 16,1-8), das einzelne Züge eines Bestechungsfalls deutlich werden lässt. Aber auch Johannes der Täufer empfiehlt umkehrwilligen Zöllnern, die als besonders bestechungsanfällig galten:

Fordert nicht mehr, als euch vorgeschrieben ist! (Lk 3,13)

Jesus und sein Versucher
Die Versuchung ist groß! Der größte Bestecher der Welt versuchte sogar Jesus selbst zu korrumpieren. So versprach der Teufel Jesus „alle Reiche der Welt“, allerdings müsse sich Jesus dafür vor ihm niederwerfen und ihn anbeten (Mt 4,8f). Die teuflische Strategie ging nicht auf, Jesus widerstand. Aber Jesus war ja auch kein Politiker ...


Zitate aus:  Marcus Sigismund, Art. „Bestechung, www.bibelwissenschaft.de/stichwort/15068    


Weitere Literatur: Werner Jaeger: Paideia. Die Formung des griechischen Menschen, Berlin 1989 (de Gruyter)   -    Wolfgang Schuller (Hg.): Korruption im Altertum, München 1982