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Donnerstag, 6. August 2026

Max Weber und die Parteien

Am 28. Januar 1919, wenige Wochen nach dem Ende des Ersten Weltkriegs und mitten in den politischen Erschütterungen der deutschen Revolution, hielt Max Weber vor dem Freistudentischen Bund in München seinen berühmten Vortrag „Politik als Beruf“. Es ist ein Text aus einer Zeit, in der die alte staatliche Ordnung zusammengebrochen war und eine neue erst noch um Anerkennung ringen musste. Gerade deshalb beginnt Weber nicht mit politischen Pro-grammen, sondern mit einer nüchternen Frage: Warum gehorchen Menschen überhaupt einer Herrschaft?

 

Max Weber (1864 - 1920)
 

Seine bekannte Definition des Staates ist so prägnant wie verstörend. Staat sei „diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes […] das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht“. Nicht die Fürsorge, nicht die Rechtsprechung und auch nicht das Gemeinwohl unterscheiden den Staat grundsätzlich von anderen Verbänden. Entscheidend ist vielmehr sein Anspruch, als einzige Instanz rechtmäßig Gewalt ausüben oder ihre Ausübung erlauben zu dürfen.

 

Damit ist freilich noch nicht erklärt, weshalb die Menschen diesen Anspruch anerkennen. Dauerhafte Herrschaft kann sich nicht allein auf Zwang stützen. Sie benötigt den Glauben der Beherrschten, dass die Herrschaft rechtmäßig sei. Weber unterscheidet drei „inneren Rechtfertigungen“ des Gehorsams: die Autorität des „ewig Gestrigen“, also der geheiligten Tradition; die Hingabe an das Charisma einer außeralltäglichen Führerpersönlichkeit; und schließlich die Herrschaft kraft Legalität, gegründet auf den Glauben an gültige Satzungen, geregelte Zuständigkeiten und sachliche Kompetenz.

 

Diese Typologie ist keine bloße historische Ordnung. Sie beschreibt drei Kräfte, die bis heute in politischen Gemeinwesen wirksam sind. Auch moderne Demokratien leben von überlieferten Institutionen, von der Ausstrahlung politischer Persönlichkeiten und vor allem von der Anerkennung gesetzlicher Verfahren. Entscheidend ist jedoch, dass diese Elemente in Spannung zueinander stehen. Charisma kann die legale Ordnung beleben, aber auch überwältigen. Tradition kann Stabilität gewähren, aber ebenso überkommene Privilegien schützen. Legalität wiederum kann Herrschaft berechenbar machen, ohne schon zu garantieren, dass sie gerecht oder frei von eigennützigen Interessen ist.

 

An dieser Stelle treten die Parteien in Webers Analyse. Politik bedeutet für ihn das „Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung“. Parteien sind die Organisationen, in denen dieses Streben in der modernen Massendemokratie dauerhaft betrieben wird. Sie bündeln Interessen, werben um Zustimmung, wählen Führungspersonal aus und stellen die Verbindung zwischen Bevölkerung, Parlament und Regierung her. Ohne Parteien wäre demokratische Politik kaum organisierbar. Doch Weber betrachtet sie ohne jede romantische Verklärung.

 

Denn Parteien kämpfen nicht nur um politische Ziele. Sie kämpfen auch um die Verfügung über Ämter. „Alle Parteikämpfe“, schreibt Weber, „sind nicht nur Kämpfe um sachliche Ziele, sondern vor allem auch: um Ämterpatronage.“ Darin liegt eine strukturelle Gefahr. Wer für eine Partei arbeitet, erwartet möglicherweise nicht nur die Verwirklichung eines Programms, sondern auch persönliche Belohnung: eine Stelle, Einfluss, gesellschaftliches Ansehen oder Zugang zu staatlichen Ressourcen. Der Wahlsieg wird dann zur Beute, die unter den Gefolgsleuten verteilt werden kann.

 

Korruption entsteht wenn der Staat 
als Versorgungsanstalt der Sieger agiert 

 

Am deutlichsten erkennt Weber diese Entwicklung im amerikanischen „spoil system“, bei dem öffentliche Ämter nach einem Wahlsieg an die Anhänger des erfolgreichen Kandidaten vergeben wurden. Parteien verwandeln sich unter solchen Bedingungen in „reine Stellenjägerorganisationen“, ihre Programme werden nach den Chancen des Stimmenfangs ausgerichtet. Korruption erscheint hier nicht nur als individuelles moralisches Versagen. Sie entsteht aus einer politischen Ordnung, in der Loyalität mit Ämtern vergolten und der Staat als Versorgungsanstalt der Sieger behandelt wird.


Weber setzt dieser Gefahr den modernen, fachlich ausgebildeten Berufsbeamten entgegen. Die Trennung zwischen politischer Führung und sachlicher Verwaltung soll verhindern, dass jede Regierungsänderung den gesamten Staatsapparat zur Parteibeute macht. Der Beamte soll „sine ira et studio“, ohne Zorn und Parteilichkeit, verwalten; der Politiker dagegen entscheidet, kämpft und übernimmt Verantwortung. Diese Unterscheidung ist für den Rechtsstaat von kaum zu überschätzender Bedeutung. Wo Verwaltung parteipolitisch kolonisiert wird, verliert legale Herrschaft ihre Glaubwürdigkeit. Das Gesetz gilt dann nicht mehr als allgemeine Regel, sondern als Instrument der jeweils Mächtigen.

 

Allerdings weiß Weber, dass auch die Bürokratie keine moralisch neutrale Erlösungsinstanz ist. Sie kann sich verselbständigen, Machtwissen monopolisieren und politische Entscheidungen hinter dem Anschein bloßer Sachnotwendigkeit verbergen. Legitimität entsteht daher weder allein durch Wahlen noch allein durch korrekte Verwaltung. Sie beruht auf einer anspruchsvollen Verbindung: Politische Führung muss demokratisch getragen, staatliches Handeln rechtlich gebunden und die Verwaltung vor persönlicher oder parteilicher Vereinnahmung geschützt sein.

 

„Politik als Beruf“ ist deshalb weit mehr als eine Theorie des politischen Personals. Der Vortrag zeigt, wie zerbrechlich legitime Herrschaft ist. Der Staat beansprucht das Gewaltmonopol, doch seine eigentliche Grundlage ist Vertrauen: Vertrauen in Verfahren, Institutionen und Personen, die ihre Macht nicht als Beute betrachten. Parteien sind dafür unverzichtbar, aber gerade deshalb gefährlich. Sie können gesellschaftliche Interessen in verantwortliche Politik übersetzen – oder den Staat zum Gegenstand organisierter Selbstbedienung machen.

 

Parteien - zwischen verantwortlicher Politik und organisierter Selbstbedienung!

Webers bleibende Aktualität liegt in dieser unbequemen Doppelperspektive. Politik braucht Macht, Organisation und Führung. Aber sobald Macht nur noch um ihrer selbst willen erstrebt, Organisation zur Patronage und Führung zum Personenkult wird, beginnt die Legitimität zu erodieren. Der moderne Staat lebt nicht allein davon, dass er Gehorsam erzwingen kann. Er lebt davon, dass die Bürger Gründe haben, ihm zu gehorchen.

  

Zitate aus: Max Weber: Politik als Beruf, in: Geistige Arbeit als Beruf. Vier Vorträge vor dem Freistudentischen Bund. Zweiter Vortrag. München 1919 (Duncker & Humblot)



 

Donnerstag, 4. Juli 2013

Richard Herzinger und die Illusion einer direkten Demokratie

Dass Bürger mit einzelnen Maßnahmen oder mit der gesamten Politik ihrer Regierung unzufrieden sind, ist eine alltägliche, in allen Ländern der Welt zu beobachtende Gegebenheit.

Wenn Menschen also nach der Rechtfertigung konkreter politischer Entscheidungen fragen oder gar den Sinn einer staatlichen Ordnung überhaupt in Zweifel ziehen, dann geschieht das vor der schlichten historischen Tatsache, dass politische Herrschaft einerseits der Gefahr der Korruption ausgesetzt ist, andererseits auch zu Zwecken der Unterdrückung benutzt werden kann. 
  
Legitimation politischer Herrschaft über den Gesellschaftsvertrag
(Titelbild des "Leviathan" von Thomas Hobbes´ - 1651)

In der Philosophie führen diese Gedanken in  das Zentrum des Legitimationsproblems politischer Herrschaft. Neben den klassischen Legitimationsmodellen stellt sich heute vielerorts die Frage, ob sich ein Staat seine Legitimation immer wieder durch die aktive Zustimmung seiner Bürger bestätigen lassen muss – auch und gerade durch neue Formen der Zivilgesellschaft, die meist unter dem Begriff „direkte Demokratie“ gehandelt werden.

In seinem ZEIT-Artikel „Die wirklichere Wirklichkeit. Auf dem Weg in eine Gesellschaft ohne Institutionen?“ (erschienen im Mai 2000) hat der Literaturwissenschaftler, Journalist und Publizist Richard Herzinger die westliche Demokratie mit ihrem Liberalismus, Individualismus und den Institutionen der parlamentarischen und repräsentativen Demokratie verteidigt. Im gleichen Zug kritisiert er Formen einer direkten, nicht durch Institutionen vermittelten Demokratie, weil in ihnen – so seine durchaus provokante These – vormoderne und autoritäre Vorstellungen einer `Volksgemeinschaft´ zum Ausdruck kämen.

Herzinger geht davon aus, das „Direkte Demokratie“ mittlerweile in der Politik zum Zauberwort aufgestiegen ist: „Mehr Bürgerbeteiligung soll die Entfremdung der politischen Klasse vom obersten Souverän, dem Volk, aufheben. Vorwahlen, Urabstimmungen, Volksentscheide sollen den entscheidungsschwachen Politikern Beine machen, die parlamentarische Kandidatenauswahl transparenter werden lassen und die Gesetzgebungsprozeduren beschleunigen.“

Dabei ginge man davon aus, dass sich unser Land im rasanten Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft die unflexible politische Apparatur des institutionellen Parlamentarismus nicht mehr leisten kann. Wenn dann aber gefragt würde, wer mit „Klüngelwirtschaft und Selbstbedienungsmentalität der Volksvertreter und Parteifunktionäre“ aufräumen solle, dass hieße es: "`Das Volk´ - `Der Bürger´ Denn der, so tönt es, weiß am besten, was gut für alle ist. Und soll die politische Profikaste jetzt unmittelbar anweisen, was sie zu tun oder zu lassen hat.“

Die Prämisse direkter Demokratie: "Systemfehler - Bitte neustarten!"

Es scheint also, dass mittlerweile nicht nur linksutopische Basisdemokraten oder rechte Populisten vereint nach der herrschaftsfreien Demokratie rufen würden, sondern auch führende Vertreter der staatstragenden Parteien.

Das Problem jedoch sei, dass die „Verwischung der Grenzen zwischen institutionell getrennten Sphären“ nicht Öffentlichkeit und damit die Transparenz der Macht fördere, sondern sie zerstöre. „Just aber, da die Basisdemokraten das einzusehen beginnen, schlagen die alten Parteien diese Erfahrung rhetorisch in den Wind.“

Gegenüber den „Segnungen der direkten Demokratie skeptisch zu sein“ bedeutet in einem recht einfachen Sinne zuzugestehen, dass es `das Volk´ als eine Einheit in Wirklichkeit gar nicht gibt, „weder als unverdorbene authentische Substanz der Nation noch als unmündigen, maßlosen `Pöbel´ oder als Summe konsumhöriger `Herdentiere´, wie es die kulturpessimistischen Kritiker der Massengesellschaft des 20. Jahrhunderts an die Wand gemalt haben.“ In der Tradition der liberalen Auffassung vom Rechtsstaat  existiert `das Volk´ dagegen „nur als ein gedachtes Ganzes und nur im Augenblick des Wahlakts. In dieser Situation bildet die Summe aller Wahlberechtigten ein ideelles Subjekt als oberster Souverän.“

Wahlen

Zwischen den Wahlen aber sei `das Volk´ ein fiktiver Begriff, denn nun  könne man nur `den Bürgern´ sprechen mit all ihren gegensätzlichen Interessen und Bedürfnissen: „Individuen also, die nicht mehr oder weniger prinzipienfest oder korrupt sind als die Personen, die von ihnen in öffentliche Ämter gewählt werden.“

Gerade weil es einen unmittelbar feststellbaren Willen des Volkes nicht gibt, „schaffen die Institutionen der repräsentativen Demokratie öffentliche Räume, in denen sich die diffusen Einzelinteressen und subjektive Meinungen zu objektivierbaren politischen Argumenten umbilden können. Erst wo ein solcher Raum entsteht, kann in Umrissen so etwas wie ein Gesamtwille sichtbar werden.“

Herzinger lässt hier keinen Zweifel: Nicht die repräsentativen Institutionen seien eine Abstraktion vom konkreten Willen des Volkes, sondern umgekehrt: Erst die institutionalisierte Demokratie verwandelt die Abstraktion `Volk´ in ein sichtbares, der Überprüfung unterworfenes Gebilde.

Sicher, wo immer plebiszitäre Formen die Räume verstärken und vergrößern können, in denen sich die Einzelnen im eigenen Namen artikulieren können, mögen sie willkommen sein. „Der Glaube aber, die unmittelbare Artikulation von Überzeugungen könnte politische Entscheidungsprozeduren beschleunigen oder gar ersetzen, ist naiv. In diesem Glauben spricht sich die Illusion aus, Beschlussbeschleunigung bedeute automatisch auch Verfahrensbeschleunigung.“

Abstimmungsverhalten bei der spanischen Bewegung "15-M": "Hände hoch!!!"

Für Herzinger wird diese Täuschung durch die neuen technischen Möglichkeiten, über die jeder Einzelne heute verfügt, noch verstärkt. Die neuesten Verheißungen von Internet-Demokratie und Kampagnen in Sozialen Netzen bleibt letztlich eine Illusion. „Nehmen wir an, es wäre möglich, über alle großen politischen Fragen unverzüglich übers Netz abzustimmen. Dann müsste konsequenterweise auch die potenzielle Möglichkeit für alle gegeben sein, sich über das gleiche Medium schon im Vorfeld in die Diskussion um die Formulierung von Entscheidungsvorlagen und in die Umsetzungsprozeduren gefasster Beschlüsse einzuschalten. Das würde die Komplexität von kollektiven politischen Willensbildungsprozessen ins Ungeahnte steigern und sie keineswegs vereinfachen.“

Die Konsequenz aus diesen Überlegungen ist überraschend einfach: Politik müsse sich wieder schärfer als das Feld eines geregelten öffentlichen Wettbewerbs der Ideen und Handlungsvorschläge ins Spiel bringen. Dabei ginge es weder um „das zwanghafte Streben nach `Glaubwürdigkeit´“ noch um „die Beteuerung, es handele sich bei Politik um eine simple Angelegenheit des gesunden Menschenverstands.“

Vielmehr müsse es in der Politik wieder mehr darauf ankommen, dass auf die argumentative Überzeugungskraft öffentlicher Personen und Zusammenschlüsse gesetzt wird, „die es wagen, sich für fehlbare, aber gleichwohl deutlich formulierte Zielvorstellungen in den komplizierten, endlosen Konflikt der Interessen und Werte zu begeben, der eine offene Gesellschaft prägt.“

Zitate aus: Richard Herzinger: Die wirklichere Wirklichkeit. Auf dem Weg in eine Gesellschaft ohne Institutionen?, in: Die Zeit, 18. Mai 2000 

Donnerstag, 13. Juni 2013

Jürgen Habermas und der Legitimationsanspruch des Rechtsstaates

Jürgen Habermas (2008)
Jürgen Habermas gehört zu den wenigen deutschsprachigen Denkern der Gegenwart, die auch international die Diskussion über Politik mitbestimmen. Bereits in seinen frühen Werken „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ (1962), „Theorie und Praxis“ (1963) und „Erkenntnis und Interesse“ (1968) wehrte sich Habermas gegen jedweden Versuch, die Vernunft auf eine wertfreie Erkenntnis oder auf technische Machbarkeit zu verkürzen. Gegen die gesellschaftlichen Sachzwänge hält Habermas an der Tradition der Aufklärung fest, dass Vernunft das leitende Prinzip der Philosophie und des menschlichen Handelns sein muss.

Das Ziel einer Gesellschaft besteht demnach darin, die gegenseitigen Ansprüche und Interessen durch rationales Argumentieren im Diskurs zu vermitteln. Diesen Gedanken entwickelt Habermas schließlich in der „Theorie des kommunikativen Handelns“ (1981), nach der die Vernunft als „kommunikative Rationalität“ im gesellschaftlichen Dasein des Menschen verankert ist. Danach ist Vernunft ein sozialer Prozess, in dem durch Austausch von Argumenten ein Konsens gesucht wird – was nicht nur für Fragen der Wissenschaft gilt, sondern auch für Probleme der Ethik und Politik.

Eines dieser Probleme ist Habermas zufolge die Frage nach dem Legitimitätsanspruch des Rechtsstaates und der damit zusammenhängenden Frage der Zulässigkeit des zivilen Ungehorsams.

Habermas geht zunächst von einem „ungewöhnlich hohen Legitimationsanspruch“ des Rechtsstaates aus: „Er mutet seinen Bürgern zu, die Rechtsordnung nicht aus Furcht vor Strafe, sondern aus freien Stücken anzuerkennen.“ Die Treue zum Gesetz solle sich demnach aus einer einsichtigen und darum freiwilligen Anerkennung des normativen Anspruches auf Gerechtigkeit ergeben, den jede Rechtsordnung erhebt. Diese Anerkennung stütze sich normalerweise darauf, dass ein Gesetz von den verfassungsmäßigen Organen beraten, beschlossen und verabschiedet worden ist.

Der Rechtsstaat: Zwischen Legalität und Legitimität

„Damit erlangt das Gesetz positive Geltung und legt fest, was in seinem Geltungsbereich als legales Verfahren zählt. Das nennen wir Legitimation durch Verfahren.“

Natürlich enthält dieses Vorgehen noch keine Antwort auf die Frage, warum das legitimierende Verfahren selbst, also das Tätigsein der verfassungsmäßigen Institutionen, warum also die Rechtsordnung als Ganzes legitim sei. Die Verfassung eines Staates, so fordert Habermas, muss also „aus Prinzipien gerechtfertigt werden können, deren Gültigkeit nicht davon abhängig sein darf, ob das positive Recht mit ihnen übereinstimmt oder nicht.“

Daher kann ein moderner Rechts- und Verfassungsstaat nur dann von seinen Bürgern Gesetzesgehorsam verlangen, wenn er sich auf anerkennungswürdige Prinzipien stützen kann, die das, was legal ist, auch als legitim rechtfertigen.

Die Unterscheidung von Legalität und Legitimität setzt also die Existenz von Verfassungsprinzipien voraus, die nicht nur gut begründet sind sondern auch Anerkennung verdienen. Dennoch bleibt die Frage bestehen, wie solche Grundnormen, „beispielsweise die Grundrechte, die Garantie der Rechtswege, die Volkssouveränität, die Gleichheit vor dem Gesetz, das Sozialstaatsprinzip usw.“ gerechtfertigt werden können.

Im Anschluss an das insbesondere von Kant propagierte Vernunftrecht folgt auch Habermas dem Argument, dass nur solche Normen und Prinzipien gerechtfertigt sind, „die ein verallgemeinerungsfähiges Interesse zum Ausdruck bringen und daher die wohlerwogene Zustimmung aller Betroffenen finden können.“ Daher wird diese Zustimmung auch an eine „Prozedur vernünftiger Willensbildung“ gebunden. Daraus folgt: „Ein demokratischer Staat kann, weil er seine Legitimität nicht auch schiere Legalität gründet, von seinen Bürgern keinen unbedingten, sondern nur einen qualifizierten Rechtsgehorsam fordern.“

Vor dem Hintergrund dieser Prämissen wird verständlich, dass auch ziviler Ungehorsam „nur unter den Bedingungen eines im Ganzen intakten Rechtsstaates“ auftreten kann. Allerdings dürfe der Regelverletzer seine „plebiszitäre Rolle des unmittelbar souverän auftretenden Staatsbürgers nur in den Grenzen des Appells an die jeweilige Mehrheit übernehmen“, denn „im Unterschied zum Resistance-Kämpfer erkennt er die demokratische Legalität der bestehenden Ordnung an.“

Die Möglichkeit und Rechtsmäßigkeit zivilen Ungehorsam entsteht schlicht aus der Beobachtung, dass auch im demokratischen Rechtsstaat legale Regelungen illegitim sein können – gleichwohl nicht „nach Maßgabe irgendeiner Privatmoral, eines Sonderrechts oder einen privilegierten Zugangs zur Wahrheit“, sondern allein auf der Grundlage „der für alle Bürger einsichtigen moralischen Prinzipien, auf die der moderne Verfassungsstaat die Erwartung gründet, von seinen Bürgern aus freien Stücken anerkannt zu werden.“

Antigone beerdigt ihren Bruder Polyneikes

In Sophokles’ Tragödie Antigone wird diese Argumentation sehr gut sichtbar. Antigone beerdigt ihren Bruder Polyneikes entgegen dem Befehl des Königs Kreon, ihres Onkels. Antigone, die sich in ihrem Akt gewaltfrei einem höheren Recht verpflichtet fühlt, übt hier also eindeutig zivilen Ungehorsam:

Kreon: „Und du brachtest es über dich, dieses Gesetz zu übertreten?"

Antigone: „Nicht Zeus hat mir dies verkünden lassen
noch die Mitbewohnerin bei den unteren Göttern, Dike,
die beide dieses Gesetz unter den Menschen bestimmt haben,
und ich glaubte auch nicht, das so stark seien deine
Erlasse, dass die ungeschriebenen und gültigen
Gesetze der Götter ein Sterblicher übertreten könnte.
Denn nun nicht jetzt und gestern, sondern irgendwie immer
Lebt das, und keiner weiß, wann es erschien."

Habermas geht also auch davon aus, dass die Verwirklichung anspruchsvoller Verfassungsgrundsätze mit universalistischem Gehalt „ein langfristig, historisch keineswegs gradlinig verlaufender, vielmehr von Irrtümern, Widerständen und Niederlagen gekennzeichneter Prozess ist.“ Wer wolle also behaupten, dass diese (Lern-)Prozesse heute abgeschlossen sind?

Auch der Rechtsstaat im Ganzen ist längst noch nicht ein fertiges Gebilde, sondern Habermas sieht ihn „als ein anfälliges, irritierbares Unternehmen, das darauf angelegt ist, unter wechselnden Umständen eine legitime Rechtsordnung, sei es herzustellen oder aufrechtzuerhalten, zu erneuern oder zu erweitern.“

So seien auch die Verfassungsorgane selbst – gerade weil dieses Projekt unabgeschlossen ist – von dieser „Irritierbarkeit“ keineswegs ausgenommen.

Zitate aus: Jürgen Habermas: Die Neue Unübersichtlichkeit, Frankfurt 1985 (Suhrkamp)  -  Weitere Literatur: Sophokles: Antigone, Stuttgart 1981 (Reclam), hier: 449–461.

Donnerstag, 6. Dezember 2012

Max Weber und die Legitimation von Herrschaft


Max Weber (1864 - 1920)
Für den deutschen Soziologen Max Weber ist Soziologie die „Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursächlich erklären will“ (3).

Mit dem Begriff „Herrschaft“ beschreibt Weber ein grundlegendes Feld für „soziales Handeln“ in der Gesellschaft: „Herrschaft soll heißen die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden“ (157). Herrschaft und Gehorsam verhalten sich demnach wie die zwei Seiten der Medaille: Entweder es gibt Gehorsam, dann gibt es Herrschaft oder es gibt keinen Gehorsam, dann existiert auch keine Herrschaft.

In der Antike bezog sich Herrschaft auf die Gesetze der Polis, die das Zusammenleben der Menschen gerecht regeln sollten. Im Feudalismus beschrieb Herrschaft das gottgegebene, gleichwohl persönliche Verhältnis zwischen Herr und Vasall. In der Neuzeit dagegen wird Herrschaft als etwas von Menschen Gemachtes und damit auch Hinterfragbares verstanden.

Die Pnyx in Athen war in klassischer Zeit der Ort der Volksversammlung

Für Weber ist die Frage der Herrschaft – vor allem der Herrschaft des Staates - immer zugleich auch eine Frage der Rechtfertigung: Für Weber ist der Staat „diejenige menschliche Gemeinschaft, welche innerhalb eines bestimmten Gebietes ... das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit für sich (mit Erfolg) beansprucht: Denn das der Gegenwart Spezifische ist: dass man allen anderen Verbänden oder Einzelpersonen das Recht zur physischen Gewaltsamkeit nur so weit zuschreibt, als der Staat sie von ihrer Seite zulässt“ (1043).

Aus dieser Beschreibung des Staates leitet Weber sein Verständnis von „Politik“ ab: „`Politik´ würde für uns also heißen: Streben nach Machtanteil oder nach Beeinflussung der Machtverteilung, sei es zwischen Staaten, sei es innerhalb eines Staates zwischen Menschengruppen, die er umschließt. Wer Politik treibt, erstrebt Macht, - Macht entweder als Mittel im Dienst anderer Ziele - idealer oder egoistischer - oder Macht `um ihrer selbst willen´: um das Prestigegefühl, das sie gibt, zu genießen“ (ebd.).

Aus der Tatsache, dass der Staat, ebenso wie die ihm geschichtlich vorausgehenden politischen Ver­bände, ein auf das Mittel der legitimen Gewaltsamkeit gestütztes Herrschaftsverhältnis von Menschen über Menschen ist, ergibt sich zwangsläufig die Frage nach der Legitimation von Herrschaft. Denn damit der Staat bestehen bleiben kann, so Weber weiter, „müssen sich also die beherrschten Menschen der beanspruchten Autorität der jeweils herr­schenden fügen. Wann und warum tun sie das? Auf welche inneren Rechtfertigungsgründe und auf welche äußeren Mittel stützt sich diese Herrschaft?“

Max Weber war nun der erste, der den Begriff der Herrschaft mit dem der Legitimation zusammen dachte – Herrschaft als legitimiertes Machtverhältnis. Dabei unterscheidet Weber drei Typen der Herrschaft und ihrer Legitimation:

Traditionelle Herrschaft - Der Patriarch
Die „Traditionelle Herrschaft“ stützt sich auf die „Heiligkeit von jeher geltender Traditionen und die Legitimität der durch sie zur Autorität Berufenen“ (159). Der Gehorsam beruht hier nicht auf Satzungen, Regeln oder Gesetzen, sondern auf den durch Traditionen dafür berufenen Personen. Der Herrschende ist hier nicht der formale Vorgesetzte, sondern persönlich der Herr. Dies ist die „die Autorität des `ewig Gestrigen´, der durch unvordenkliche Geltung und gewohnheitsmäßige Einstellung auf ihre Innehaltung geheiligten Sitte, die `traditionale´ Herrschaft, wie sie der Patriarch und der Patrimonialfürst alten Schlages übten“ (1043), aber auch die Gerontokratie (Herrschaft des Ältesten im Verband als dem „besten Kenner der Tradition“) oder der Patriarchalismus (Herrschaft eines einzelnen Mannes innerhalb eines „primär ökonomischen und familialen (Haus-)Verbandes“ (170).

Die „Charismatische Herrschaft“ beruht auf einer außergewöhnlichen „Qualität einer Persönlichkeit, um derentwillen sie als mit übernatürlichen oder übermenschlichen oder mindestens spezifisch außeralltäglichen oder, nicht jedem anderen zugänglichen Kräften oder Eigenschaften begabt oder als gottgesandt oder als vorbildlich und deshalb als `Führer´ gewertet wird“ (179).

Ohne Zweifel charismatische Menschen
Hier wird Herrschaft verstanden als „Autorität der außeralltäglichen persönlichen Gnadengabe (Cha­risma), die ganz persönliche Hingabe und das persönliche Vertrauen zu Offenbarungen, Heldentum oder anderen Führereigenschaften eines Einzelnen, `charismatische Herr­schaft´, wie sie der Prophet oder -. auf dem Gebiet des Politischen - der gekorene Kriegsfürst oder der plebiszitäre Herrscher, der große Demagoge und politische Parteiführer aus­üben“ (1044).

Der Gehorsam beruht hier allein auf der Kraft des Charismas: Es gibt hier keine Hierarchie, keine Amtssprengel, keine Kompetenzen und kein Gehalt oder Pfründe, weil alle Gehorchenden zum Freundschaftskreis des Führers gehören. Es gibt nur örtliche und sachliche Grenzen von Charisma. Die Legitimität der charismatischen Herrschaft geht verloren, wenn das Charisma verschwindet. Das ist ihr großes Problem.

Schließlich spricht Weber von der „Legalen oder auch Rationalen Herrschaft“, von der „Herrschaft kraft `Legalität´, kraft des Glaubens an die Geltung legaler Satzung und der durch rational geschaffene Regeln begründeten sachlichen `Kompetenz´, also der Einstellung auf Gehorsam in der Erfüllung satzungsmäßiger Pflichten, eine Herrschaft, wie sie der moderne `Staatsdiener´ und alle jene Träger von Macht ausüben, die ihm in dieser Hinsicht ähneln“ (1044).

Regeln - Satzungen - Gesetze
Legale Herrschaft beruht also auf dem Vorhandensein von allgemein akzeptierten Regeln und Gesetzes, die ähnlich der Vorstellungen vom Gesellschaftsvertrag „durch Paktierung“ entstehen und eine „unpersönliche Ordnung“ (160) darstellen, der alle, auch der Herrschende selbst, Gehorsam schulden. Für den modernen Rechtsstaat ist diese Herrschaftsform und der darauf beruhende Gedanke der Rechtsgleichheit der Bürger konstitutiv.

Den reinsten Typus der der legalen Herrschaft erkennt Weber in der staatlichen Bürokratie mit ihrem Verwaltungsstab (160ff). Der Verwaltungsstab besteht einerseits aus  dem Leiter, der seine Herrschaft entweder Wahlen oder Designation zu verdanken hat, sowie andererseits den untergeordneten Einzelbeamten. Die bürokratische Herrschaft ist immer auch – wie oben beschrieben – Herrschaft auf der Grundlage „sachlicher Kompetenz“, also Herrschaft auf Grund von Wissen und Fachwissen. Diesen Tatbestand kennt wohl jeder, der sich schon einmal einer „Behörde“ hilflos ausgeliefert sah …
 
Zitate aus:  Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriss der verstehenden Soziologie, Frankfurt a.M. 2005 (Zweitausendeins)