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Donnerstag, 8. Oktober 2015

Boissy d’Anglas und die Gleichheit

Nach dem Sturz der Schreckensherrschaft der Jakobiner unter Robespierre ging die Herrschaft des Nationalkonvents auf das Direktorium über. Hier war man der festen Überzeugung, dass es nur durch die Ausarbeitung einer neuen Verfassung gelingen könne, den einstigen Idealen der Revolution von 1789 einen stabilen und dauerhaften Ausdruck zu geben.

Am 6. Mai 1795 hatte die zu diesem Zweck einberufene Commission des Onze ihre Arbeit begonnen, in der ehemalige Girondins wie Daunou, Louvet, Lanjuinais, Creuzé-Latouche, Boissy d’Anglas oder Thibaudeau die Mehrheit hatten.

François-Antoine Boissy d’Anglas
(1756 - 1826)
Knapp zwei Monate später, am 23. Juni, wurde der Entwurf von Boissy d’Anglas dem Konvent mit einer Rede vorgestellt, in der er die mit der Revolution gemachten Erfahrungen in dem berühmten Satz zusammenfasste:

„Wir haben sechs Jahrhunderte in sechs Jahren durchlebt. (…) Wir haben Jahrhunderte voller Irrtümer hinter uns gebracht und können uns damit heute endlich, indem wir die Lehren aus unseren Fehlern, aus dem Unglück des Volkes und aus den Verbrechen unserer Tyrannen ziehen, den wahren Prinzipien anschließen und daraus alle Folgerungen ziehen.“

Die Quintessenz aus diesen Lehren besteht darin, so Boissy d’Anglas, der Revolution ihre utopische Spitze zu nehmen – vor allem im Hinblick auf die Gleichheit der menschen:

„Die bürgerliche Gleichheit ist in der Tat alles, was ein vernunftbegabter Mensch verlangen kann. Absolute Gleichheit ist eine Chimäre. Ihre Bedingung der Möglichkeit müsste eine vollständige Gleichheit der Intelligenz, der Tugend, der Körperkraft, der Erziehung und des Besitzes aller Menschen sein. (…)

Wir müssen von den Besten regiert werden; die Besten sind diejenigen, die am besten ausgebildet sind und die am meisten an der Aufrechterhaltung der Gesetze interessiert sind; allein, von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen, findet man solche Menschen unter denen, die Eigentum haben, die dem Land, in dem dieser Besitz liegt, oder den Gesetzen, die es schützen, wie der Ruhe, die die Garantie dafür ist, verpflichtet sind und die diesem Eigentum und der wirtschaftlichen Sicherheit, die es gewährleistet, die Erziehung verdanken, die sie dazu befähigt, mit Weisheit und Genauigkeit die Vor- und Nachteile der Gesetze abzuwägen, die für das Geschick ihrer Heimat von Belang sind. (…)

Ein Land, das von Eigentümern verwaltet wird, ist innerhalb der sozialen Ordnung; ein Land, über das die Besitzlosen herrschen, befindet sich im Naturzustand.“

Exakt diesen Prinzipien entsprach der Verfassungstext, der vom Konvent am 22. August verabschiedet wurde und am 26. Oktober 1795 in Kraft trat. Sie sah erstmals die Einführung eines Parlamentes mit zwei Kammern vor, bestehend aus dem Rat der Fünfhundert und dem Rat der Alten. Die Exekutive lag nun in der Hand des fünfköpfigen Direktoriums, dessen Mitglieder vom Ältestenrat aus einer Liste gewählt wurden, die ihm vom Rat der Fünfhundert vorgelegt wurde.

Die Direktorialverfassung von 1795

Gegen diesen bürgerlich-liberalen Geist der neuen Verfassung richtete sich die „Verschwörung der Gleichen“, die unmittelbar nach Amtsantritt des 1. Direktoriums von dem für seine blutrünstige Radikalität bekannten Revolutionär François Noël Babeuf (auch Gracchus Babeuf) initiiert wurde.

An dieser Verschwörung war auch Sylvain Maréchal (1750 – 1803) beteiligt, der die Französische Revolution seit ihren Anfängen enthusiastisch unterstützt hatte. Für die Verschwörung schrieb Maréchal das „Manifest der Gleichen“, das als revolutionäre Proklamation an das Volk gedacht war, aber letztlich unveröffentlicht blieb. In diesem Manifest fordert Maréchal die Verwirklichung völliger sozialer Gleichheit durch Abschaffung des Privateigentums. Er ist damit zugleich ein Vordenker des Anarchismus.

Sylvain Maréchal (1750-1803)
„Gleichheit“ ist für Maréchal die „erste Sehnsucht der Natur, erstes Bedürfnis des Menschen, wichtigstes Band einer jeden rechtmäßigen Verbindung.“ Und dennoch muss er beobachten, dass man die Menschen schon  immer „mit schönen Worten eingelullt“ hat und daher laste „seit urvordenklichen Zeiten schamlos die erniedrigendste wie ungeheuerlichste Ungleichheit auf dem Menschengeschlecht.“

In Maréchals Augen liegt der Grund für die Ungleichheit darin, dass man sich bisher immer mit der „bedingten Gleichheit - vor dem Gesetz seid ihr alle gleich - “ begnügt hat, aber diese Gleichheit eben „nichts anderes als eine schöne und fruchtlose Rechtsfiktion“ sei.

Maréchal fordert daher die „wirkliche Gleichheit oder aber den Tod; das ist es, was wir brauchen. Und wir werden sie haben, diese wirkliche Gleichheit, koste es, was es wolle. Wehe denen, auf die wir zwischen ihr und uns stoßen!“

So klingt es hochtönend aus dem Manifest: „Verschwindet endlich, ihr empörenden Unterscheidungen von Reich und Arm, von Hoch und Niedrig, von Herr und Knecht, von Regierenden und Regierten!

Das Mittel, das Maréchal vorschlägt um seine Gleichheitsutopie zu erreichen, ist die Abschaffung des Privateigentums. Deutlicher kann der Gegensatz zu den Gedanken von Boissy d’Anglas kaum sein.

Was Maréchal hier entwickelt, ist nichts anderes als die Utopie eines agrarischen Sozialismus mit kollektivem Eigentum an Gütern: „Kein Privateigentum mehr an Grund und Boden, die Erde gehört niemandem. Wir verlangen, wir willen die gemeinschaftliche Nutznießung alles dessen, was die Erde hervorbringt: Ihre Früchte gehören jedermann.“

Erst dann werde es „keine Unterschiede mehr geben zwischen den Menschen als jene des Alters und des Geschlechts. Da alle die gleichen Bedürfnisse haben und die gleichen Anlagen, so mag es denn für sie nur mehr eine gleiche Erziehung, eine gleiche Nahrung geben.“

Maréchal gehört in die bedauernswerte Kategorie der wohlmeinenden Utopisten, die die Forderung einer gerechten Gesellschaft, in der die Menschen „als Gleiche unter Gleichen“ leben können, durch die Forderung ersetzen, diese Menschen so „gleichzumachen“, also so umzuformen, dass sie in die neue Gesellschaft passen – im Zweifelsfall mit Hilfe der Guillotine …

 - Die Waffen der Radikalen -
Karikatur von George Cruikshank
(1792–1878)


Zitate aus: Johannes Willms, Tugend und Terror. Geschichte der Französischen Revolution, München 2014 (C.H.Beck)   -    Weitere Literatur: Sylvain Maréchal: Manifest der Gleichen, in: Fritz Kool und Werner. Krause (Hgg): Die frühen Sozialisten, Bd. 1, München 1984 (dtv)

Donnerstag, 20. März 2014

Der Wilde Westen und der Liberalismus

Schenkt man einer im Jahre 1948 erschienenen Studie Glauben, dann ist der Liberalismus „The Political Tradition of the West.“ Während „freedom“ jedoch vorwiegend die individuelle Freiheit beschreibt, markiert „liberty“ eher die politische Ordnung und ihre Regeln.

Für Klaus Füßmann jedenfalls ist Landnahme im Westen der USA in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts „ein Akt der bürgerlichen Zivilisationsbegründung von unten und daher aus klassisch liberaler Perspektive freiheitlich und fortschrittlich zugleich. Daran ändern auch die Verwerfungen (etwa den Indianern gegenüber) nichts.“

Unser Bild vom "Wilden Westen" - Der John Ford Point im Monument Valley

Es sei daher nicht falsch, den „Wilden Westen“ deshalb als „romantisierte Zone relativer Staatsfreiheit“ zu bezeichnen, denn selten hat die individuelle Eigeninitiative der Siedler, aber auch der Glaube an ‚spontane Ordnungen‘ auch in politischer Hinsicht, eine solche Rolle gespielt.

Wir müssen uns Füßmann zufolge daran gewöhnen, dass der Wilde Westen gar nicht so wild war, sondern vielmehr „eine Rechtskultur (von unten) entwickelt hat, die liberalen ordnungspolitischen Vorstellungen zur Ehre gereicht.“

Letztlich geht es um die – bis heute unbequemen – Fragen: Ist der Staat wirklich der einzig unverzichtbare Garant von Recht und Rechtsfrieden? Ist Recht auch ohne den Staat denkbar?

Die Antwort ist eindeutig: „Recht ist zumindest theoretisch staatsfrei denkbar. Vermutlich ist sogar der Ursprung des Rechts in der vertraglichen Abmachung zu suchen, nicht in der obrigkeitlichen Rechtssetzung. Mehr noch: Als rein privatrechtliches Projekt, das am freiwilligen Vertrag orientiert ist, kann Recht theoretisch wesentlich eindeutiger dem freien Willen der Beteiligten entsprechen. Man wäre einem Recht unterworfen, das man sich selbst ausgesucht hat, und das nicht durch die Interessen einer eigentlich nicht beteiligten Drittinstanz (was der Staat ist) verfälscht ist.“

Die Ordnungsmacht im Wilden Westen - anfangs eher die Ausnahme (Szene aus John Fords "She wore a yellow ribbon“, 1948)

Auch empirisch lässt sich diese These stützen. Dort, wo Menschen frei über sich und ihren Besitz verfügen können, gibt es immer auch einen „Markt“ für Recht und Sicherheit.

Im Wilden Westen stellte sich die Frage nach „staatslosem Recht“ in ihrer brisantesten Form, denn eine Letztinstanz staatlich garantierten Rechts, die den geordneten Rahmen auch für privates Recht bildet, gab es schlichtweg nicht. Insofern war der Wilde Westen „ein individual-anarchisches Laboratorium, in dem Staatslosigkeit an einer durchaus höher zivilisierten Gesellschaft ausprobiert wurde – und nicht nur an einer primitiven Stammesgesellschaft, wo das Fehlen von Staatlichkeit die Regel ist.“

Ein historisches Beispiel mag diese Gedanken veranschaulichen: Der Goldrausch.

Zwischen der Abtretung Kaliforniens an die USA durch Mexiko im Jahre 1848 bis 1866 gab es allen Quellen zufolge auf dem Territorium des Landes keine zentrale staatliche Ordnungsmacht. Die Phase des totalen Chaos war jedoch ausgesprochen kurz, denn schon im Herbst 1848 tauchten erstmals Verträge zwischen größeren Gruppen von Goldsuchern auf.

In diesen privatrechtlichen Verträgen wurde geregelt, dass man „gemeinsame „Mining Camps“ gründete, gegenseitige Assistenz bei Sicherheitsbedrohungen festschrieb, gemeinsame Aufgaben zuwies und vor allem die Eigentumsrechte am Claim abgrenzte und dokumentierte. Regelrechte Schiedsgerichte wurden dabei gegründet. Diese Kontraktarrangements verbreiteten sich flächendeckend über das Land, mehrere hunderte davon existierten. Sie sicherten die ordnungsgemäße Allokation von Land. Die „Mining Company“ der Anfangszeit war eher selten der Besitz eines „reichen Kapitalisten“, sondern wesentlich häufiger etwas, das einer Kooperative oder Genossenschaft ähnelte.“

Nach Meinung der beiden Ökonomen Terry L. Anderson und Peter J. Hill, Autoren des Buches „The Not So Wild, Wild West. Property Rights on the Frontier“ bietet der Wilde Westen ein wesentlich ruhigeres Bild als das, das der Western-Film im Allgemeinen vermittelt. „Es ist ein Bild von Menschen, deren Leben eher hart, ärmlich und langweilig statt romantisch und heldenhaft war.“

Goldsucher warten auf die Registrierung ihrer Claims (Klondike 1898)

In der Realität gab es einfach das handfeste Bedürfnis der Menschen nach Rechtssicherheit und damit stiegen folglich auch die Bemühungen, dieses selbst durchzusetzen. Auf längere Sicht regierten also gerade nicht Chaos und Gewalt.

Neben den erwähnten Mining Camps gab es die „Land Clubs“, private, freiwillige Selbstschutzorganisationen von Siedlern, die „Cattlemens´ Associations“, die den Schutz von Rinderherden zum Ziel hatten und die – aus Westernfilmen bekannten – „Wagon train“, also Selbstschutzverbände von Siedlern auf ihrem „long long way“ in den Wilden Westen.

Auch ohne einen Staat und seine Institutionen wurde im Wilden Westen ein „hohes Maß an bedürfnisgerechter Rechtssicherheit“ erreicht – mit Mitteln, die effizient und recht unbürokratisch waren.

So scheint also der Wilde Westen, wie wir ihn vom Film kennen, als ein Mythos, der ordentlicher Korrekturen bedarf.

Aber zum Nörgeln gibt es dennoch keinen Anlass, denn dem Western verdanken wir viele glückliche Stunden. „Deshalb ist es eine weise (Selbst-?)Erkenntnis, was man am Schluss von „Der Mann, der Liberty Valance erschoss“ hört: “This is the west, Sir. When the legend becomes fact, print the legend.”

Zitate aus: Klaus Füßmann, Detmar Doering (Hg.): Freedom – Frontier – Ford. Der amerikanische Western in der politischen Bildung, Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit, Berlin, 2012 (COMDOK GmbH)   -   Weitere Literatur: Frederick M. Watkins: The Political Tradition of the West. A Study in the Development of Modern Liberalism. Cambridge 1948.

Mittwoch, 9. November 2011

John Locke und das Eigentum


Im Jahre 1690 erschienen die "Two Treatises of Goverment" von John Locke. Insbesondere in der „Zweiten Abhandlung“ formulierte Locke die Spielregeln des modernen Rechtsstaates, die bis heute ihre Gültigkeit nicht verloren haben. Seine Überlegungen zum Naturrecht, zur Volkssouveränität, zu den Grund- und Freiheitsrechten, zur Gewaltenteilung und zum Widerstandsrecht führen direkt zu den modernen demokratischen Staaten unserer Zeit.

Wie alle Vertragstheoretiker geht auch Locke von einem hypothetischen Naturzustand aus. Nach ihm wird der Mensch mit einem Rechtsanspruch auf vollkommene Freiheit und in völliger Gleichheit mit jedem anderen Menschen auf dieser Welt geboren (§ 87). 

Aber: Wenn der Mensch im Naturzustand so frei ist, wenn er sein absoluter Herr ist und niemandem untertan, warum soll er dann auf seine Freiheit verzichten? Warum soll er seine Selbständigkeit aufgeben und sich der Herrschaft und dem Zwang einer staatlichen Gewalt unterwerfen? (§123)

Der Naturzustand ist nach Locke ein Zustand, in dem „Vernunftgesetz“ herrscht, das den Menschen motiviert, aus dem Stadium der Vereinzelung herauszutreten und sich auf einen sozialen Zusammenschluss mit anderen Menschen einzulassen. Somit ist der Naturzustand im Gegensatz zu Thomas Hobbes zwar kein Zustand der Anarchie, gleichwohl ist es ein unsicherer Zustand, denn folgende Defizite lassen sich feststellen:

Im Naturzustand gibt es weder feststehende Gesetze, die durch allgemeine Zustimmung durch das Volk oder seine Vertreter als die Norm für Recht und Unrecht und als der allgemeine Maßstab bei Urteilen anerkannt sind (§124). Im Naturzustand fehlt es an anerkannten und unparteiischen Richtern, die mit der Autorität ausgestattet sind, alle Streitigkeiten nach den bekannten Gesetzen zu entscheiden (§125). Drittens fehlt im Naturzustand eine exekutive Gewalt, die die Ausführung des gerechten Urteils und der entsprechenden Strafe sichert (§126).

Der Grund für die Notwendigkeit dieser rechtsstaatlichen Elemente liegt für Locke in der Hauptaufgabe der staatlichen Gewalt begründet – dem Schutz des Eigentums.

Im Englischen steht der Begriff „Property“, dessen deutsche Übersetzung mit dem Begriff „Eigentum“ jedoch zu erheblichen Missverständnissen geführt hat. Locke fasst unter dem Begriff „property“ nämlich drei andere Begriffe zusammen: „Life“, „freedom“ und „estate“, also das Leben, die Freiheit und den Besitz.

Das „Eigentum“ des Menschen wird für Locke so zu einem unverletzbares Grundrecht des Menschen, das gleichermaßen die Integrität des Körpers, die Meinungs-, Handlungs- und Bewegungsfreiheiten umschließt wie den rechtmäßig erworbenen Besitz.

Da im Deutschen der Begriff „Eigentum“ fast ausschließlich das Sacheigentum beschreibt, wurde Locke in der Vergangenheit meist als Theoretiker der bürgerlichen Gesellschaft von Eigentümern, als Vertreter eines frühkapitalistischen Besitzindividualismus interpretiert und missverstanden.

Dagegen ist „Eigentum“ im Sinne Lockes immer zugleich auch „Rechtseigentum“. So wird der Schutz dieses Rechtes zur Hauptaufgabe des Staates.

Mit „goverment“ meint Locke jedoch nicht nur die exekutive Gewalt der Regierung, sondern die gesamt staatliche Rechtsordnung einschließlich aller Gewalten und Institutionen.

Damit entwickelt Locke nicht nur seine Lehre von der Legitimität politischer Macht, sondern entwirft auch das Bild eines Bürgers, der seine Freiheit und sein Recht selbstbewusst gegenüber allen anderen Mächten einfordert.

„Die Menschen würden doch nicht auf die Freiheit des Naturzustandes verzichten und sich selbst Fesseln anlegen, wenn es nicht darum ginge, ihr Leben, ihre Freiheiten und ihren Besitz zu erhalten und aufgrund fester Regeln für Recht und Eigentum ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern (…) Das hieße, sich selbst in eine schlimmere Lage zu versetzen, als es der Naturzustand war, in dem sie immerhin die Freiheit hatten, ihr Recht gegen das Unrecht anderer zu verteidigen.“ (§137).

Bedauerlicherweise haben heutzutage zuviele Staaten erhebliche Mühe, dem Grundgedanken und Anspruch Lockes gerecht zu werden - dass nämlich der Staat ein Werkzeug des Bürgers und nicht der Bürger ein Werkzeug des Staates ist.

Zitate aus: John Locke: Zweite Abhandlung über die Regierung, Frankfurt am Main 2007 (Suhrkamp Studienbibliothek)