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Donnerstag, 21. Januar 2016

John Locke und die Erziehung

Es gehörte zu den tiefsten Überzeugungen von John Locke, dem großen englischen Aufklärer, dass jeder Mensch selbst denken kann – und wer es dennoch nicht vermag, kann dazu angeleitet werden.

Genau dies ist das Thema der Gedanken über Erziehung (Some Thoughts concerning Education, 1693), ein pädagogisches Programm, wie junge Menschen so geleitet werden können, dass sie schließlich, ihrer eigenen Führung anvertraut, als mündiger Bürger ihre geistige und politische Freiheit sinnvoll zu gebrauchen wissen.

Lockes Werk ist mit Sicherheit keine vollständige und systematische Abhandlung über die Erziehung und es bietet auch keine systematische Philosophie der Erziehung. Aber Lockes Gedanken regen zum verantwortungsvollen Selbstdenken an, und sie „möchten denen ein klein wenig Licht geben, die in der Sorge um ihre lieben Kleinen so ungewöhnlich kühn sind, daß sie es wagen, bei der Erziehung ihrer Kinder lieber ihre eigene Vernunft zu befragen, als sich ganz auf Altüberkommenes zu verlassen.“

Weil Locke erkenntnistheoretisch davon ausging, dass der menschliche Verstand bei der Geburt wie ein unbeschriebenes Blatt ist, war er überzeugt davon, dass man schon sehr früh ansetzen musste, um Fehler in der Erziehung zu vermeiden und die jungen Menschen für das praktische Leben zu bilden.

Locke ist davon überzeugt, dass neun von zehn Menschen durch die Erziehung zu dem werden, was sie sind, gut oder böse, nützlich oder unnütz, vernünftig oder verwirrt. Erziehung ist es, „welche die großen Unterschiede unter den Menschen schafft. Die kleinen oder nahezu unmerklichen Eindrücke auf unsere zarte Kindheit haben sehr bedeutende und dauernde Folgen.“

Im Zentrum von Lockes pädagogischen Gedanken finden wir die Figur eines körperlich gesunden und geistig regen Gentleman. Der Gentleman ist für Locke die Modellperson für ein glückliches Leben in einem liberalen Staat vernünftiger Menschen. An sie richtet sich Lockes Anspruch: „Die gute Erziehung der Kinder ist so sehr eine Sorgepflicht der Eltern, Wohlfahrt und Gedeihen der Nation hängen so sehr davon ab, dass ich sie jedermann ernstlich ans Herz legen möchte.“

John Locke (1632 - 1704)
Gleich im ersten Satz seiner Gedanken zitiert Locke den römischen Moralisten und Satiriker Juvenal: „Ein gesunder Geist in einem gesunden Leib, das ist eine kurze, aber vollständige Beschreibung eines glücklichen Zustandes in dieser Welt.“ Mens sana in corpore sano! - statt all der ausschweifenden Laster und verstockten Dummheiten, politischen Übel und moralischen Katastrophen, die das gesellige Leben vergiften!

Wem die Erziehung eines Gentleman am Herzen liegt, der hat neben der erforderlichen Vermittlung von Kenntnissen (learning) vor allem auf ausgewählte Qualitäten zu achten. Zunächst gilt es die erste und notwendigste Gabe des Menschen auszubilden: seine Tugend (virtue), die andere Menschen an ihm schätzen und lieben werden und die dazu beiträgt, dass er sich selbst achten kann und nichts vorwerfen muss.

An dieser Stelle wird auch Lockes eigene religiöse Überzeugung deutlich. Der kindliche Glaube an einen liebenden und gerechten Gott, der den Menschen alles Notwendige gibt, kann die Tugend stützen und ihre Entfaltung fördern, „während man die Kinder nicht durch schreckliche Geschichten von Geistern und Gespenstern, Totenköpfen und dem Sensenmann ängstigen soll.“ Vielleicht kann man Kinder durch solche Geschichten in seltenen Föllen von kleinen Vergehen abhalten, aber das Heilmittel des Schreckens ist doch weit schlimmer als die Krankheit. „Wenn das zarte Kindergemüt einmal solche Schreckvorstellungen aufgenommen hat und von dem starken Eindruck der Furcht, die solche Vorstellungen begleitet, angegriffen worden ist, dann sinken diese tief ein und setzen sich so fest, daß sie, wenn überhaupt, nur schwer wieder getilgt werden können; und solange sie vorhanden sind, suchen sie die Kinder häufig mit seltsamen Hirngespinsten heim und machen sie zu Feiglingen, wenn sie allein sind, und jagen ihnen für ihr ganzes späteres Leben Angst vor ihrem Schatten und der Dunkelheit ein.“

Lebensklugheit und Lektüre
Nach der Tugend ist es die Lebensklugheit (wisdom), die es beim heranwachsenden Gentleman zu formen gilt. Er soll lernen, seine Geschäfte in dieser Welt geschickt und mit Umsicht zu führen. Das mag den Horizont von Kindern zunächst übersteigen. Doch man kann ihnen schon früh beibringen, nicht listig zu sein, sondern wahrhaftig und aufrichtig. Denn zur Lebensweisheit gehören für Locke vor allem Offenheit und Fairness, die gesellschaftlich von einem wesentlich höheren und dauerhafteren Nutzen sind als die List (cunning), dieser „Affe der Weisheit“, der von ihr äußerst weit entfernt ist.

Die dritte Eigenschaft, die zu einem Gentleman gehört, ist eine gute Lebensart (good breeding), deren Hauptregel lautet „nicht zu gering von sich selbst und nicht zu gering von anderen denken“. Es handelt sich dabei um eine gesellige Tugend der Achtung und gegenseitigen Wertschätzung; um „eine Geisteshaltung, die sich im Benehmen zeigt und durch die man vermeidet, daß der andere sich im geselligen Umgang unbehaglich fühlt“.“

Vermeiden sollte man deshalb die ungeschliffene Rohheit eines Grobians ebenso wie die Missachtung und Geringschätzung des anderen, ein ständiges Widersprechen aus bloßer Lust am Widerspruch, rechthaberisches Behaupten, schulmeisterliches Auftreten und unversöhnliche Streitlust.

Lockes Erziehung ist auf eine gesellige Kultur gegenseitiger Achtung gerichtet. Doch diese Kultur ist für ihn nicht denkbar ohne eine tiefere Begründung. Sie basiert auf dem „richtigen Gebrauch des Verstandes“, ohne den sie nur eine gewohnheitsmäßig eingeübte Lebensform wäre.

Anleitung zur Vernünftigkeit im Gespräch
Locke ist grundsätzlich davon überzeugt, dass der Mensch zur Vernünftigkeit angeleitet werden muss. Das erklärt die große Rolle, die er dem Gespräch (reasoning) zwischen Erzieher und Zögling zuschreibt, in dem das Kind lernt, seine Verstandeskräfte auszubilden. „Man wird sich vielleicht darüber wundern, daß ich von vernünftigem Gespräch mit Kindern rede; und doch kann ich nicht umhin, dies als die rechte Art des Umgangs mit ihnen anzusehen. Sie verstehen es so früh, wie sie die Sprache verstehen; und wenn ich recht sehe, wollen sie gern als vernunftbegabte Wesen behandelt werden, und zwar früher, als man denkt. Es ist dies ein Stolz, den man in ihnen nähren und, soweit es geht, zum wichtigsten Werkzeug ihrer Bildung machen sollte.“

Ein vernünftiges Gespräch ist keine Indoktrination. Das Kind soll nicht nachplappern, was ihm vorgesagt wird. Lockes sprachlich vermittelte Erziehung des Verstandes ist Anleitung zum eigenen Verstandesgebrauch. Er will den jungen Gentleman nicht abrichten, ihm blind zu folgen, sondern dazu bringen, als ein vernünftiger Mensch nur dem zuzustimmen, was er selbst für vernünftig hält.

Lockes Gedanken haben einen konkreten biographischen Hintergrund. Er war der Erzieher von Anthony Ashley Cooper, dem 3. Earl of Shaftesbury. Der kleine Ashley hat am eigenen Leib erfahren können, was es bedeutet, einen gesunden Körper auszubilden. So achtete Locke sehr sorgfältig auf Maßnahmen, die er für vernünftig und leicht zu befolgen hält: Das Kind soll nicht zu warm angezogen sein, jeden Tag seine Füße mit kaltem Wasser waschen, ausreichend schlafen, weite Kinderkleider tragen, die es nicht einengen, sich viel in frischer Luft aufhalten und körperlich bewegen, eine naturgemäße einfache Nahrung mit wenig Fleisch zu sich nehmen und auf alkoholische Getränke, auch unnötige Medikamente, möglichst verzichten.

Aber Locke achtet auch darauf, den Geist (mind) „in die richtige Verfassung zu bringen, so daß er bei allen Anlässen geneigt ist, nur dem zuzustimmen, was der Würde und dem hohen Rang eines vernunftbegabten Wesens angemessen ist.“

Anthony Ashley Cooper
Third Earl of Shaftesbury
(
1671 - 1713)
So kann Locke direkt beobachten und verwirklichen, was er zur gleichen Zeit in seinen erkentnistheoretischen Skizzen festhält: „Was ich über den menschlichen Verstand denke“, dass er nämlich anfänglich wie eine „leere Tafel“ sei, die nach und nach beschrieben werde, scheint sich unmittelbar vor seinen Augen biographisch zu bestätigen.

Ashles bleibt seinem Lehrer ein Leben lang verbunden. Selbst während Lockes langjährigem Exil in Holland (1683 bis Anfang 1689) bricht der Kontakt nicht völlig ab. Auf seiner großen Reise über Frankreich bis nach Italien nutzt der junge Gentleman die Gelegenheit, Locke in Amsterdam zu besuchen, und kaum hat er ihn verlassen, schreibt er ihm am 22. Dezember 1687 aus Paris: „Um Ihnen für all die Ratschläge zu danken, die ich durch Ihre Briefe ebenso wie mündlich von Ihnen erhalten habe, reicht nicht nur das Papier nicht aus. Ich werde es niemals versuchen oder gar beanspruchen, so davon zu sprechen, wie sie es verdienen.“

Zitate aus: John Locke: Gedanken über Erziehung. Stuttgart 2007 (Reclam), online bei Gutenberg    -   Weitere Literatur: Manfred Geier: Aufklärung. Das europäische Projekt, Hamburg 2012 (Rowohlt) 


Donnerstag, 14. Juni 2012

John Locke und die Menschenrechte

Tony Bevan: Der Prophet (1982)
In dem Bild „Der Prophet“ von Tony Bevan (geb. 1951) fallen zwei Gegenstände besonders auf: Die Handschellen und die Schere, die in der rechten Kopfhälfte steckt. Die symbolische Bedeutung des Bildes ist schnell erfasst: Dargestellt ist ein Mensch im Zustand der Unfreiheit. Die Schellen stehen für die Einschränkung des Handelns, die Schere steht für die Einschränkung des Denkens. Dieser Mensch kann nicht tun, was er will, und auch nicht sagen, was er will.

Handlungsfreiheit und Gedankenfreiheit sind zentrale Forderungen der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen von 1948, die die Menschenrechte in politische und bürgerliche Rechte sowie in wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gliedern. In jüngster Zeit werden zusätzlich insbesondere von Denkern der dritten Welt – die solidarischen Rechte eingefordert.

Ihre philosophische Grundlegung fanden die bürgerlichen Menschenrechte im Werk des englischen Philosophen John Locke, der sie als natürliche Grundfreiheiten bezeichnete, die nicht aus der Zugehörigkeit zu irgendeinem Kollektiv abgeleitet werden können, sondern die allein durch die Anerkennung der Individuen als Rechtssubjekte begründet werden.

John Locke (1632 - 1704) 

Der Anspruch der Individuen auf bestimmte natürliche Grundrechte wird bei Locke durch den Begriff des „Eigentums“ begründet. Locke verwendet im Englischen den Begriff „Property“, mit dem er drei andere Begriffe zusammenfasst: „Life“, „freedom“ und „estate“, also Leben, Freiheit und Besitz (Locke, Zweite Abhandlung, §87).

Aus diesem „Eigentum“ des Menschen leitet Locke nun die unverletzbaren Grundrechte des Menschen ab, das Recht auf die Integrität des Körpers („Leben“), die Rechte auf Meinungs-, Handlungs- und Bewegungsfreiheiten („Freiheit“) sowie das Recht zum rechtmäßigen Erwerb von materiellen Gütern („Besitz“).

Das Grundrecht auf Leben bezieht sich nicht nur auf die reine Selbsterhaltung, sondern schließt auch die Freude am Leben ein, es beschreibt somit das Recht „eines Menschen, die Annehmlichkeiten des Lebens zu genießen und zu erhalten“ (ebd., §2).

Das Recht auf Freiheit wird bei Locke weit gefasst: Es beschreibt das natürliche Recht eines jeden Menschen, frei zu handeln „ohne dabei jemanden um Erlaubnis zu bitten oder vom Willen eines anderen abhängig zu sein.“ (ebd., §87).

Zwei Abhandlungen über die Regierung (1689)
Das Recht auf Besitz ergibt sich aus der Tatsache, dass der Mensch sich durch die Bearbeitung der Natur das Recht erwirbt, auch die Früchte seiner Arbeit zu genießen. Allerdings schränkt Locke ein, dass jeder nur so viel zu seinem Eigentum machen darf, „als ein jeder zu irgendwelchem Vorteil für sein Leben nutzen kann, bevor es verdirbt … Was darüber hinausgeht, ist mehr als ihm zusteht, und gehört den anderen. Nichts wurde von Gott geschaffen, um zerstört zu werden“ (ebd., §31).

Die Grundrechte beinhalten insgesamt also das Recht der Menschen auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit, auf Befriedigung ihrer Bedürfnisse und auf Verfolgung ihrer selbstgewählten Ziele im Leben einschließlich des Wunsches, glücklich zu sein.

Dem Staat und seinen Institutionen kommt nach Locke nun die Aufgabe zu, die Grundfreiheiten wirksam zu schützen. Locke gibt dem Staat jedoch nicht die uneingeschränkte Macht, sondern fordert die Gewaltenteilung in Legislative und Exekutive. Die Judikative wurde dann etwas später von Charles de Montesquieu (1689-1755) hinzugefügt. Falls der Staat der Pflicht nicht nachkommt, die Freiheit und das Eigentum der Bürger zu schützen, verliert er für Locke seine Legitimation. Daraus ergibt sich zugleich ein Recht der Bürger auf Widerstand gegen die Regierenden.

Bei Locke sind die natürlichen Rechte des Individuums dem Staat übergeordnet und jeder Einzelne kann sie gegenüber dem Staat geltend machen. Noberto Bobbio (1909-2004) formuliert in seinem Buch „Das Zeitalter der Menschenrechte“ diesen Gedanken folgendermaßen: „Für die Individuen kommen von nun an die Rechte an erster Stelle und erst dann die Pflichten, für den Staat hingegen zuerst die Pflichten und dann die Rechte.“ (53)

Die Ideen von John Locke hatten einen maßgeblichen Einfluss auf die von Thomas Jefferson formulierte amerikanische Unabhängigkeitserklärung von 1776, in der die unveräußerlichen Rechte auf Leben, Freiheit und das Streben nach Glück festgehalten wurden. So baut die Einleitung der Unabhängigkeitserklärung direkt auf den Gedanken Lockes auf:

„Wir halten die nachfolgenden Wahrheiten für klar an sich und keines Beweises bedürfend, nämlich: daß alle Menschen gleich geboren; dass sie von ihrem Schöpfer mit gewissen unveräußerlichen Rechten begabt sind; dass zu diesem Leben, Freiheit und das Streben nach Glückseligkeit gehöre; dass, um diese Rechte zu sichern, Regierungen eingesetzt sein müssen, deren volle Gewalten von der Zustimmung der Regierten herkommen; dass zu jeder Zeit, wenn irgend eine Regierungsform zerstörend auf diese Endzwecke einwirkt, das Volk das Recht hat, jene zu ändern oder abzuschaffen, eine neue Regierung einzusetzen.“

Aber auch die französische Verfassung von 1791, in deren Zentrum die auf „Gleichheit, Freiheit, Brüderlichkeit“ ruhenden Menschenrechte stehen, atmen den Geist Lockes – wie im übrigen die Entwicklung der modernen bürgerlich-liberalen Verfassungsstaaten ohne den Beitrag von Locke nicht möglich gewesen wäre.


Zitate aus: John Locke: Zweite Abhandlung über die Regierung, Frankfurt am Main 2007 (Suhrkamp Studienbibliothek) -- Weitere Literatur: Noberto Bobbio: Das Zeitalter der Menschenrechte. Ist Toleranz durchsetzbar?, Berlin 2007 (Wagenbach)

Mittwoch, 9. November 2011

John Locke und das Eigentum


Im Jahre 1690 erschienen die "Two Treatises of Goverment" von John Locke. Insbesondere in der „Zweiten Abhandlung“ formulierte Locke die Spielregeln des modernen Rechtsstaates, die bis heute ihre Gültigkeit nicht verloren haben. Seine Überlegungen zum Naturrecht, zur Volkssouveränität, zu den Grund- und Freiheitsrechten, zur Gewaltenteilung und zum Widerstandsrecht führen direkt zu den modernen demokratischen Staaten unserer Zeit.

Wie alle Vertragstheoretiker geht auch Locke von einem hypothetischen Naturzustand aus. Nach ihm wird der Mensch mit einem Rechtsanspruch auf vollkommene Freiheit und in völliger Gleichheit mit jedem anderen Menschen auf dieser Welt geboren (§ 87). 

Aber: Wenn der Mensch im Naturzustand so frei ist, wenn er sein absoluter Herr ist und niemandem untertan, warum soll er dann auf seine Freiheit verzichten? Warum soll er seine Selbständigkeit aufgeben und sich der Herrschaft und dem Zwang einer staatlichen Gewalt unterwerfen? (§123)

Der Naturzustand ist nach Locke ein Zustand, in dem „Vernunftgesetz“ herrscht, das den Menschen motiviert, aus dem Stadium der Vereinzelung herauszutreten und sich auf einen sozialen Zusammenschluss mit anderen Menschen einzulassen. Somit ist der Naturzustand im Gegensatz zu Thomas Hobbes zwar kein Zustand der Anarchie, gleichwohl ist es ein unsicherer Zustand, denn folgende Defizite lassen sich feststellen:

Im Naturzustand gibt es weder feststehende Gesetze, die durch allgemeine Zustimmung durch das Volk oder seine Vertreter als die Norm für Recht und Unrecht und als der allgemeine Maßstab bei Urteilen anerkannt sind (§124). Im Naturzustand fehlt es an anerkannten und unparteiischen Richtern, die mit der Autorität ausgestattet sind, alle Streitigkeiten nach den bekannten Gesetzen zu entscheiden (§125). Drittens fehlt im Naturzustand eine exekutive Gewalt, die die Ausführung des gerechten Urteils und der entsprechenden Strafe sichert (§126).

Der Grund für die Notwendigkeit dieser rechtsstaatlichen Elemente liegt für Locke in der Hauptaufgabe der staatlichen Gewalt begründet – dem Schutz des Eigentums.

Im Englischen steht der Begriff „Property“, dessen deutsche Übersetzung mit dem Begriff „Eigentum“ jedoch zu erheblichen Missverständnissen geführt hat. Locke fasst unter dem Begriff „property“ nämlich drei andere Begriffe zusammen: „Life“, „freedom“ und „estate“, also das Leben, die Freiheit und den Besitz.

Das „Eigentum“ des Menschen wird für Locke so zu einem unverletzbares Grundrecht des Menschen, das gleichermaßen die Integrität des Körpers, die Meinungs-, Handlungs- und Bewegungsfreiheiten umschließt wie den rechtmäßig erworbenen Besitz.

Da im Deutschen der Begriff „Eigentum“ fast ausschließlich das Sacheigentum beschreibt, wurde Locke in der Vergangenheit meist als Theoretiker der bürgerlichen Gesellschaft von Eigentümern, als Vertreter eines frühkapitalistischen Besitzindividualismus interpretiert und missverstanden.

Dagegen ist „Eigentum“ im Sinne Lockes immer zugleich auch „Rechtseigentum“. So wird der Schutz dieses Rechtes zur Hauptaufgabe des Staates.

Mit „goverment“ meint Locke jedoch nicht nur die exekutive Gewalt der Regierung, sondern die gesamt staatliche Rechtsordnung einschließlich aller Gewalten und Institutionen.

Damit entwickelt Locke nicht nur seine Lehre von der Legitimität politischer Macht, sondern entwirft auch das Bild eines Bürgers, der seine Freiheit und sein Recht selbstbewusst gegenüber allen anderen Mächten einfordert.

„Die Menschen würden doch nicht auf die Freiheit des Naturzustandes verzichten und sich selbst Fesseln anlegen, wenn es nicht darum ginge, ihr Leben, ihre Freiheiten und ihren Besitz zu erhalten und aufgrund fester Regeln für Recht und Eigentum ihren Frieden und ihre Ruhe zu sichern (…) Das hieße, sich selbst in eine schlimmere Lage zu versetzen, als es der Naturzustand war, in dem sie immerhin die Freiheit hatten, ihr Recht gegen das Unrecht anderer zu verteidigen.“ (§137).

Bedauerlicherweise haben heutzutage zuviele Staaten erhebliche Mühe, dem Grundgedanken und Anspruch Lockes gerecht zu werden - dass nämlich der Staat ein Werkzeug des Bürgers und nicht der Bürger ein Werkzeug des Staates ist.

Zitate aus: John Locke: Zweite Abhandlung über die Regierung, Frankfurt am Main 2007 (Suhrkamp Studienbibliothek)