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Donnerstag, 5. März 2015

Helmut Schmidt und die Frage der Sinnstiftung durch Politik

Helmut Schmidt (* 1918)
In seinem Buch „Ausser Dienst“ äußert sich der ehemalige Kanzler und große deutsche Sozialdemokrat Helmut Schmidt, in gewohnt deutlicher Weise zu zentralen Fragen unserer Zeit. Im letzten Kapitel seines Buches äußert sich Schmidt auch zu der Frage, ob die Aufgabe der Politik (oder der Politiker) auch darin bestünde, die Menschen glücklich zu machen oder ihnen einen Sinn für ihr Leben zu geben.

Der politische Wettbewerb verleite die Beteiligten oft zu Übertreibungen. Dies betrifft auch das Gebiet der Verkündung moralischer Prinzipien. So habe Helmut Kohl in der Zeit des Regierungswechsels Anfang der 80er Jahre von der Politik eine „geistige und moralische Führung“ verlangt und nach „der großen Vision“ gefragt.

Schmidt dagegen verwahrt sich „gegen den Anspruch, die Regierung habe eine für Volk und Gesellschaft sinnstiftende Instanz zu sein.“ Regierung und Parlament haben vielmehr die Aufgabe, „Freiheit zu sichern, Gerechtigkeit zu sichern, sich um Solidarität zu bemühen und (auch) darum, Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität erfahrbar zu machen.“

In einer Gesellschaft mit vielfältigen religiösen und philosophischen Grundüberzeugungen könne geistige und moralische Führung nur die Aufgabe von vielen sein, nicht aber der Regierung.“ Somit beruht „das geistige Leben eines Landes … auf `Vielfalt und Toleranz´“.

"Es ist nicht die Aufgabe des Bundeskanzlers,
für den Bürger den Sinn des Lebens zu stiften ..."

Schmidt habe in diesen Debatten eher auf der Seite des ehemaligen Bundespräsidenten Richard von Weizäckers gestanden, „der damals hervorhob, es sei nicht Aufgabe des Bundeskanzlers, für den Bürger den Sinn des Lebens zu stiften. Die geistige und moralische Grundlage unserer Gesellschaft liegt allein in den unveränderlichen Grundrechten des Grundgesetzes, insbesondere im Prinzip der Unantastbarkeit der Würde des Menschen, die im Artikel 1 verankert ist. Die Regierung darf Orientierung nur hier, nicht aber an anderen Orten und in anderen Gefilden suchen.“

Natürlich ginge von den politischen Parteien und von der politischen Klasse insgesamt auch so etwas wie „Führung“ aus, und natürlich dürfe eine Regierung auch moralische Anstöße geben. Ein gutes Beispiel dafür ist Willy Brandts Verständigungspolitik mit dem kommunistisch beherrschten Osten Europas und sein Kniefall im ehemaligen Warschauer Ghetto, in dem das Bekenntnis zur deutschen Schuld an der Vernichtung der Juden zum Ausdruck kam. Ein anderes gutes Beispiel dafür ist die Rede, die Richard von Weizsäcker als Bundespräsident anlässlich des 40. Jahrestages des Endes der nationalsozialistischen Diktatur vor dem Bundestag am 8. Mai 1985 hielt, denn sie verhalf vielen Deutschen endlich zu der Erkenntnis, daß der 8. Mai 1945 weniger eine Niederlage als vielmehr eine Befreiung der Deutschen gewesen ist.

Ikonische Demutsgeste: Der Kniefall von Warschau (7. Dezember 1970) 

In diesen beiden Fällen, so Schmidt, „gründete politisches Handeln im Bewußtsein von der Würde des Menschen. Brandt wie Weizsäcker haben in Übereinstimmung mit dem Grundgesetz gehandelt, sie haben sich nicht auf christliche oder andere Werte berufen müssen, um aus der deutschen Geschichte Konsequenzen zu ziehen. Daß es beide Male nicht nur Zustimmung, sondern auch heftige Ablehnung gab, gehört zu den Selbstverständlichkeiten einer offenen Gesellschaft, in der wir es mit einer Vielfalt von Wertvorstellungen zu tun haben.“

Der Politiker stehe nicht einfach vor der abstrakten Notwendigkeit, seine Pflicht zu erfüllen. Er ist im Alltag immer wieder mit konkreten Streitfragen konfrontiert, mit widerstreitenden Interessen und komplexen, schwer zu durchschauenden Problemen. „Immer aufs neue geht es um die Antwort auf die gleichen Fragen: Was ist hier notwendig? Was ist gerecht? Was dient meinem Land? Was ist zweckmäßig? Was ist in dieser konkreten Lage meine Pflicht?“

In diesem Zusammenhang ist für Schmidt das eigene Gewissen grundlegend: “Jeder Politiker muß mit dem, was er tut und was er sagt, vor seinem Gewissen bestehen können. Für mich bleibt das eigene Gewissen die oberste Instanz.“ Auch das Grundgesetz lässt erstaunlich offen, was die Moral von uns verlange. Es spricht zwar in Artikel 2 vom `Sittengesetz´, gegen das keiner verstoßen darf; aber dessen Inhalt wird nicht einmal angedeutet. Eine gemeinsame moralische Grundlage aber ist ein unverzichtbares Element jeder Gesellschaft. Das Problem ist, dass Moral und Tugenden dem Menschen nicht angeboren sind, sondern er beides allein durch Erziehung lernt – durch Beispiel, Lob und Tadel. „Das `Sittengesetz´ scheint demnach nichts anderes zu sein als das im Laufe von Jahrtausenden erzielte Ergebnis dieser Erziehung zur Kultur.“

Grundrechte und Tugenden bilden zusammen die Grundwerte,
auf denen unsere demokratische Gesellschaft beruht.

Die Grundwerte, die für Schmidt wichtig sind, sind im im Godesberger Grundsatzprogramm der SPD von 1959 festgelegt. Dort wurden allein `Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität´ als Grundwerte bezeichnet. „Dabei ist Freiheit vornehmlich ein Grundrecht, Gerechtigkeit und Solidarität dagegen sind keine Rechte, sondern vornehmlich Tugenden. Allerdings haben wir in Godesberg weder einen vollständigen Katalog der Grundwerte oder der Tugenden postuliert, noch konnten und wollten wir `letzte Wahrheiten´ verkünden. Wohl aber haben wir ein bedeutendes und weithin sichtbares Zeichen gesetzt.“

Wichtig ist in diesem Fall das Bekenntnis Schmidts, daß jedermann Verantwortung trägt und daß jedermann moralische Pflichten hat. „Es ist deshalb notwendig, zu den Tugenden zu erziehen und an die Pflichten zu erinnern. Diese Notwendigkeit gilt gegenüber jedem politisch engagierten Staatsbürger, sie gilt besonders für den Politiker. Jeder, der Verantwortung für andere hat oder anstrebt, ist nicht nur für seine Ziele und Absichten verantwortlich, sondern ebenso für die Folgen seines Handelns und seines Unterlassens. Je mehr ein Mensch Macht hat über andere, je mehr Einfluß er auf andere und deren Leben ausübt – als Vater oder Mutter, als Vorgesetzter, als Lehrer oder Journalist, als Unternehmer, Manager oder Politiker–, desto schwerer lastet auf ihm die Verantwortung für das Gemeinwohl, um so schwerer wiegen seine Pflichten.“

Weil die Diktaturen, die es im 20. Jahrhundert auf deutschen Boden gab, das Pflichtbewußtsein auf gröbste Weise missbraucht haben, wollen bis heute viele Menschen nur etwas von ihren Rechten wissen. Pflichten dagegen wollten sie nur insoweit befolgen, wenn sie auf staatlicher Macht beruhen und mit der Macht der Gesetze durchgesetzt werden. „Tatsächlich sind unsere Rechte auf Dauer jedoch nicht gesichert, wenn nicht unser Pflichtbewußtsein hinzutritt. Keine Gesellschaft freier Bürger kann auf Dauer ohne die Tugenden der Bürger bestehen. Die Nation braucht nicht nur die Grundrechte, sondern ebenso die Tugenden. Beide zusammen bilden die Grundwerte, auf denen unsere demokratische Gesellschaft beruht.“ Wer also dazu beiträgt, die Tugenden im öffentlichen Bewußtsein zu halten und dort fest zu verankern, der leiste dem allgemeinen Wohl, der salus publica, einen notwendigen Dienst.

Karl Raimund Popper (1902 - 1994)
Im Anschluss an seine philosophischen und politischen Lehrmeister – dazu zählen Karl Popper, Max Weber, Immanuel Kant, Marc Aurel, aber auch Konfuzius – warnt Schmidt davor, einen Katalog der im demokratisch verfaßten Staat obligaten Tugenden aufzuschreiben.

Die beiden ehrwürdigen Tugendkataloge der christlichen Überlieferung beispielsweise verzeichnen weder den Willen zur Freiheit noch den Willen zum Frieden, nicht einmal den Willen zur Wahrhaftigkeit. „Ich halte es für einen gefährlichen Irrtum, die Gesinnungen der Freiheit, des Friedens und auch der Wahrhaftigkeit, die weder zu den theologischen noch zu den Kardinaltugenden gehören, deshalb abzuwerten. Ein Gleiches gilt für die Mißachtung der sogenannten Sekundärtugenden.“

Worauf es Schmidt ankommt, sind „Tugenden, die ich die `bürgerlichen´ Tugenden nenne: die Tugend des Verantwortungsbewußtseins, die Tugend der Vernunft und die Tugend der inneren Gelassenheit.“ Auch wenn Schmidt niemals besonders religiös war, ein Gebet des Amerikaners Reinhold Niebuhr hat ihm immer aus dem Herzen gesprochen: `Gib mir die Gelassenheit, die Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann; gib mir den Mut, die Dinge zu ändern, die ich ändern kann; gib mir die Weisheit, beides voneinander zu unterscheiden.´“

Zitate aus: Helmut Schmidt: Außer Dienst: Eine Bilanz, München 2008 (Siedler)

Donnerstag, 19. Februar 2015

Helmut Schmidt und die Demokratie

Zwar trägt das Buch den Titel „Ausser Dienst“, jedoch lässt Helmut Schmidt keinen Zweifel: „Wenn es um Prinzipien der Politik und der Moral geht oder um das eigene Gewissen, dann ist man niemals außer Dienst.“

Helmut Schmidt (*1918)
Helmut Schmidt zählt zu den großen Figuren der deutschen Politik, über die Parteigrenzen hinweg verkörpert er für viele Deutsche den idealen Staatsmann schlechthin. 25 Jahre nach dem Ende seiner Amtszeit als Bundeskanzler zieht er nun Bilanz – und er äußert sich gewohnt deutlich zu zentralen Fragen unserer Zeit.

Schmidt beschreibt die historischen Entwicklungen seit dem Ende des Kalten Kriegs, die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Kanzleramt, er macht sich sehr konkrete Gedanken über die gegenwärtige Politik und die Zukunft Deutschlands, und er spricht über sehr Persönliches: über prägende Kriegserfahrungen, über eigene Fehler und Versäumnisse, seinen Glauben und das Lebensende. Der Abschnitt „Demokratie bleibt Menschenwerk“ gibt Auskunft über Schmidts Verständnis von Demokratie, der „bei weitem besten Regierungsform, die wir kennen.“

Weil aber die Deutschen in der Demokratie nicht sonderlich erfahren sind – „die Mehrheit der Deutschen wandte sich innerlich erst im Laufe der fünfziger Jahre der parlamentarischen Demokratie zu“ – neigen viele dazu, ihre Schwächen als Kennzeichen prinzipieller Unzulänglichkeit anzusehen. Dabei müsse man erst noch lernen, daß die Demokratie überall auf der Welt mit Versuchungen, Defiziten und Irrtümern behaftet ist: „Entscheidend ist am Ende – nach einem Wort von Karl Popper–, daß die Regierten ohne Gewalt und Blutvergießen, allein mit ihrer Stimme in einer Wahl die Regierung auswechseln können und daß die regierenden Politiker und die sie tragenden Parlamentsabgeordneten, um wiedergewählt zu werden, sich vor den Regierten verantworten müssen.“

Schmidt zufolge entspringen die Mißverständnisse, denen der demokratische Prozeß in Deutschland vielfach unterliegt, oft irrealen Idealvorstellungen. So sei die gesellschaftliche Entwicklung weder, wie Marx meinte, ausschließlich durch den Gegensatz von Kapital und Arbeit beherrscht, noch dürfe sie, wie die Liberalen fordern, allein „dem Markt“ überlassen bleiben. Viele Probleme und Konflikte bedürfen daher des Eingreifens des Staates – und damit der Politik.

Politik als Eingriff des Staates ist notwendig und gefährlich zugleich!

Die Gefahr dabei ist, dass die gesetzgeberischen Eingriffe der Politiker und die von ihnen geschaffenen Aufsichtsinstanzen können aber auch zu weit gehen. Die staatliche Exekutive, die durch Beamte und Bürokratien ausgeübt wird, neigt in einem zu hohen Maße zur Paragraphen-Gläubigkeit.

Einerseits ist der heutige Wohlfahrtsstaat für Schmidt „die größte kulturelle Leistung des 20. Jahrhunderts“, andererseits zeigt der bloße Umfang des deutschen Sozialgesetzbuches, daß wir einer Regulierungssucht anheimgefallen sind: „Von 1990 bis 2006 hat der Bundestag 2360 neue Gesetze beschlossen; dabei sind Gesetzesänderungen nicht mitgezählt. Kein noch so tüchtiger Jurist kann diese Gesetzesflut überblicken.“

Es sei ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, aus zusätzlichen Gesetzesparagraphen resultiere ein immer höheres Maß an Gerechtigkeit: „Im Gegenteil, die Gesetzesflut führt nicht nur zu bürokratischer Erstarrung, sie verleitet außerdem zu Umgehungen und Manipulationen der neuen Bestimmungen, zu Korruption und Schwarzarbeit. Allzu scharf macht schartig, sagt ein norddeutsches Sprichwort. Deshalb sollte es nicht der Ehrgeiz eines Politikers sein, in einem bestimmten Gesetz einen bestimmten Paragraphen durchgesetzt zu haben; sondern im Gegenteil verdient derjenige öffentliche Anerkennung, der die Abschaffung eines zu weit gehenden Gesetzes oder wenigstens eine erhebliche Vereinfachung zustande bringt.“

Die Bürokratie - einer der Gefährdungen der Demokratie!

Daher gehört Schmidt zufolge die Einschränkung des liberalen Rechtsstaates durch eine überbordende staatliche Bürokratie zu den ständigen Gefährdungen von Demokratie und Rechtsstaat.

Jede Demokratie unterliege natürlich Stimmungen und Stimmungswechseln. Dabei spielen die Massenmedien eine zunehmend brisante Rolle: „Im alten Athen oder in Rom waren Politiker vor allem auf die Wirksamkeit ihrer Reden angewiesen. Zu Zeiten von Jefferson oder Disraeli oder Bismarck wurden politische Auseinandersetzungen in Zeitungen, Zeitschriften und Büchern ausgetragen. Heutzutage hat das Fernsehen längst das Radio abgelöst, und für viele jüngere Menschen ist inzwischen das Internet zur wichtigsten Informationsquelle geworden. Diese elektronischen Medien sind heute die wichtigsten Verbreiter und Verstärker von Stimmungen. Sie sind häufig genug auch deren Urheber.“

Massenmedien in der Demokratie?
Wenn aber Medienkonzerne Massenstimmungen erzeugen, dann tun sie dies Schmidt nach überwiegend aus zwei Motiven. Zum einen verfolgen sie damit politische Zwecke, indem sie die politische Gesinnung ihres Eigentümers verbreiten, zum anderen sind die Massenmedien in erheblichem Maße auf die Einnahmen aus bezahlten Anzeigen oder bezahlter Werbung angewiesen: „Weil diese Einnahmen von der Auflage oder der Einschaltquote abhängen, sind hohe Auflagen, Einschaltquoten und Reichweiten für den wirtschaftlichen Erfolg eines Massenmediums entscheidend. Je mehr Sensationen und Emotionen ein Chefredakteur oder ein Intendant ausstrahlen läßt, desto besser für die Reichweite (…) Daraus ergibt sich zwangsläufig die Tendenz zur Sensation, ebenso zur Verflachung und zur Oberflächlichkeit.“ Und gerade deshalb „brauchen wir einen unabhängigen, kritischen Journalismus.“

Zwar seien sich die Deutschen über die dem Grundgesetz zugrunde liegenden Grundwerte - die Würde des Menschen, das demokratische Prinzip, das Prinzip des Rechtsstaates und das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit - weitgehend einig, dennoch wird man über die konkrete Gestaltung immer wieder streiten und streiten müssen. Die Debatte macht schließlich „die Substanz und das Wesen demokratischer Politik“ aus. „Es wäre ein Irrtum, schlimmer noch: ein Fehler, die Demokratie zum reinen Ideal zu erheben. Demokratie bleibt menschlich – oft allzu menschlich.“

Transparenz - Grundlegend für die Demokratie!

Entscheidend ist für Schmidt daher die hohe Bedeutung des Prinzips der Durchsichtigkeit staatlichen Handelns, „denn ohne Transparenz haben Wahlen (oder auch Volksentscheide) keinen Sinn. Das Prinzip der Gewaltenteilung allein reicht nicht aus, vielmehr müssen in der Demokratie alle drei Gewalten dem Prinzip der Transparenz unterworfen sein. Das ihm zustehende Grundrecht der Meinungsfreiheit wäre für den Bürger nicht viel wert, wenn sein Prozeß vor einem Gericht im geheimen verhandelt würde, wenn sein Parlament unter Ausschluß der Öffentlichkeit tagen und beschließen oder seine Regierung mit Hilfe geheimer Dekrete und geheim operierender Organe handeln würde.“

Für Schmidt steht außer Frage, dass jede Demokratie anfällig ist und bleibt. Deshalb sollte die Demokratie in unseren Schulen und in den Massenmedien nicht als fleckenloses Idealgebilde vorgestellt werden, sondern lediglich als die beste aller Regierungsformen: „Wer sie übermäßig idealisiert, läuft Gefahr, daß er andere, die zunächst allzu gläubig sind, einer späteren bösen Enttäuschung aussetzt – und daß die Enttäuschten sich zu Anti-Demokraten wandeln.“

Auch wenn Schmidt der Überzeugung ist, dass für das 21. Jahrhundert eine ernste Gefährdung der Demokratie im wiedervereinigten Deutschland nicht zu befürchten ist, könnten wir dennoch Mißverständnissen der parlamentarischen Demokratie ausgesetzt sein, die später zu Enttäuschungen führen.

Zum einen warnt Schmidt vor der „Versuchung zur grundgesetzlichen Perfektion.“ So haben die USA beispielsweise ihre Verfassung in den über zwei Jahrhunderten seit 1787 genauso oft ergänzt wie Deutschland in dem halben Jahrhundert seit 1949. In Deutschland müsse man daher noch lernen, „daß unsere offene Gesellschaft in ihrer Entfaltung nicht durch immer neue staatliche Regeln und Regulierungen und Institutionen behindert und eingeengt werden darf.“

Zum anderen warnt Schmidt davor, „das Instrument von Volksabstimmungen auszuweiten, denn „je komplizierter und schwieriger eine zur Entscheidung anstehende Frage ist, um so eher kann ein Volksentscheid stimmungsabhängig zum Fehlentscheid werden.“ Während eine Wahl wie etwa die Bundestagswahl eine sehr allgemeine Richtungs- und Tendenzentscheidung für mehrere Jahre bedeutet, will der Volksentscheid eine konkrete Festlegung in einer einzigen Frage. Ein Politiker, der sich für einen Volksentscheid einsetzt, berufe sich gern darauf, daß es eine höhere demokratische Autorität oder Legitimität gebe als die parlamentarische Entscheidung; oft verfolge er damit aber nur innen- oder parteipolitische taktische Interessen.
 
Auch Volksabstimmungen haben ein Janusgesicht!

So spricht sich Schmidt schließlich dafür aus, dass „wir in Deutschland bei unserer inzwischen recht gut eingeübten repräsentativen, das heißt parlamentarischen Demokratie bleiben sollten.“


Zitate aus:  Helmut Schmidt: Außer Dienst: Eine Bilanz, München 2008 (Siedler)