Posts mit dem Label Nürnberg werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Nürnberg werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Donnerstag, 5. Mai 2022

Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und der "Schlussstrich" - Teil 2


Im März 1949 hatte der US-Oberkommandierende General Clay alle Todesurteile gegen die Angeklagten des sog. Einsatzgruppenprozesses bestätigt, auch das gegen Ohlendorf. „Doch die Vollstreckung am Landsberger Galgen wurde aufgeschoben. Das hatte zunächst eher bürokratische Gründe: Clays Amtszeit lief ab, und sein Nachfolger John McCloy, ein Jurist, ehemals Wallstreet-Anwalt, hatte sich die Entscheidung über Revisionsanträge der Todeskandidaten in Landsberg vorbehalten (…) Clay war ein Haudrauf, ein Militär eben; McCloy war ein Strippenzieher, ein Lobbyist und Spindoktor der amerikanischen Nachkriegspolitik. Er fand, dass man die Spitzen-kräfte des untergegangenen Reiches nicht einfach aufhängen konnte. Vielleicht brauchte man sie ja noch.“ 

John McCloy (1945 auf dem Weg zur Potsdamer Konferenz)

„Im Land der Täter hatte eine bleierne Zeit begonnen. Der Blitzschlag von Nürnberg, die Verheißungen eines neuen Rechts des Friedens und der Menschlich-keit hatten ganz gegensätzliche Folgen: Die Deutschen fühlten sich in ihrer Mehrheit gekränkt und missverstanden. `Die Zeit war noch nicht reif für die Erkenntnis, dass den Deutschen durch die Nürnberger Verfahren ein großer Dienst erwiesen wurde´“. 

Stattdessen begann eine beispiellose Strategie der Verharmlosung, Leugnung und Irreführung, die am Ende selbst ruchlosesten NS-Verbrechern zur Freiheit verhalf. Natürlich waren nicht alle Deutschen alte Nazis. Aber ein gemeinschaftliches Grund-gefühl einte die Besiegten: dass die Deutschen, als Nation, nun genug gelitten hätten. Ein Schlussstrich musste her!

Im „Heidelberger Kreis“ schlossen sich die Nürnberg-Verteidiger, sowie einfluss-reiche Juristen zusammen, um sich für eine Rehabilitierung der in Nürnberg Verurteilten stark zu machen, die mittlerweile im War Criminal Prison No. 1 in Landberg am Lech auf die Vollstreckung der Urteile warteten. Offizielles Ziel des Kreises war, „`die Auswirkungen der Kriegsverbrecherprozesse sowohl auf die unmittelbar Betroffenen wie auf das deutsche Volk insgesamt zu erkennen und zu begrenzen´. Erkennen und Begrenzen: Delegierte des Kreises, unter ihnen der Dönitzverteidiger und ehemalige Kriegsrichter Otto Kranzbühler, saßen des Öfteren beim Bundeskanzler Konrad Adenauer, um zu besprechen, was das heißen konnte.“

Mitglieder des Heidelberger Juristenkreises (Quelle: Wikipedia)

Auch die Kirchen in Deutschland machten sich zu heftigen Fürsprechern der gefangenen Nazis. „Schon im September 1946 hatte der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Bischof Theophil Wurm, einen Brief voll scheinheiliger Sorge an den Vorsitzenden des International Military Tribunal Lawrence geschrieben: `Es wäre etwas Furchtbares, wenn durch das Nürnberger Urteil die Meinung bestärkt würde, dass es auf Erden kein Recht mehr gibt, sondern dass das Recht nur von der Macht diktiert wird.´ (…) Fürsprache fanden die Massenmörder in der Landsberger Haft auch bei dem evangelischen Bischof Otto Dibelius, der in einem Appell an die Alliierten `Gnade für diejenigen´ forderte, `die mit dem Brandmal des Kriegsverbrechens gestempelt in Gefangenschaft gehalten werden´.“

Wie die junge deutsche Republik ihre Vergangenheit zu bewältigen suchte, lässt sich gut an den ersten Gesetzes des neu konstituierten Deutschen Bundestages ablesen, darunter das „Straffreiheitsgesetz“, „das, mit großer Mehrheit im Eilverfahren verabschiedet, eine Generalamnestie für alle kleineren Delikte versprach, für Schwarzmarktvergehen nicht anders als für die minderschweren Fälle der NS-Kriminalität. (…)

Dass man die Vergangenheit lieber ruhen lassen sollte, bekräftigte der Bundestag ebenfalls nahezu einstimmig, als es 1951 darum ging, Hunderttausende deutscher Beamter, die wegen ihrer Naziverstrickung von den Alliierten aus dem Amt entfernt worden waren, wieder in ihre Rechte einzusetzen. Das Gesetz zur `Bereinigung der Rechtsverhältnisse von Personen, die am 8. Mai 1945 im öffentlichen Dienst standen´ kam einem Staatsstreich gleich: Der Beamtenapparat des Naziregimes durfte weitermachen, als wäre nichts geschehen. (…)

In die obersten deutschen Gerichte zogen wieder die Spitzenjuristen der NS-Zeit ein, in Geheimdienst, Polizei, Auswärtiges Amt. Alte Naziseilschaften gaben überall den Ton an. Hans Globke war einst im NS-Innenministerium der Mitverfasser eines Kommentars zu den Nürnberger Rassengesetzen gewesen. Schwamm drüber, nun leitete er Konrad Adenauers Kanzleramt.“

Hinzu kam die Erkenntnis, dass der gerade eben begonnene Kalte Krieg ganz schnell heiß werden könnte und man Westdeutschland dann als Partner eines Waffenganges gegen den Kommunismus an der Sollbruchstelle der neuen Blöcke unbedingt brauchen würde. So konnte Adenauer zum Kanzler der Westbindung werden, stets bemüht, den westlichen Siegern deutlich zu machen, dass alles seinen Preis hatte: „Wer die neue Bundesrepublik als militärischen Partner haben wollte, musste sie zunächst wieder in die Runde gleichberechtigter souveräner Staaten aufnehmen. Eine Wiederbewaffnung Deutschlands würde eine parlamentarische Mehrheit nur finden, so Adenauer zu McCloy, wenn zugleich das Besatzungsstatut abgelöst würde. Wenn aber die Westmächte ihre Kontrolle über die Bundesrepublik aufgaben – was sollte dann mit den Männern im War Criminal Prison No. 1 geschehen? Man konnte sie doch nicht einfach freilassen.“

Auch McCloy war von der Notwendigkeit einer Waffenbrüderschaft mit den Deutschen gegen den Kommunismus überzeugt. Nicht zuletzt hatte er alles vermieden, was die Stimmung der Deutschen gegen die US-amerikanischen Gerichtsherren von Nürnberg verschlechtern konnte. „Zunächst setzte der Hochkommissar auf Minimierung in Landsberg: Nach und nach sorgte er dafür, dass die Häftlinge mit Gefängnisstrafen lautlos entlassen wurden. Dann wandelte er einundzwanzig Todesurteile in Haftstrafen um. Sieben Männer allerdings – unter ihnen Otto Ohlendorf – mussten hängen. Mit der Vollstreckung am Galgen am 7. Juni 1951 war auch dieses Problem keines mehr, über das man weiter diskutieren konnte (…) 

Bis 1958 war der letzte in Nürnberg verurteilte Häftling wieder in Freiheit.“

Das Mahnmal an der KZ-Gedenkstätte in Dachau

Zitate aus: Thomas Darnstädt, Nürnberg. Menschheitsverbrechen vor Gericht 1945, München 2015 (piper)


Donnerstag, 28. April 2022

Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse und der "Schlussstrich" - Teil 1


Als am 1. Oktober 1949 der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess zu Ende ging - 12 der 24 Angeklagten wurden zum Tode verurteilt; sieben Angeklagte erhielten langjährige oder lebenslange Haftstrafen, drei Angeklagte wurden freigesprochen -, saßen immer noch Zigtausende Deutsche noch immer in alliierter Haft und warteten auf ihren Prozess. „Beseelt von der Idee, große Teile des Nazi-volkes zur Verantwortung zu ziehen, hatten die alliierten Besatzer in ihren Zonen große Internierungslager errichtet, wo sie jedermann einsperrten, der verdächtig war, ein größeres oder kleineres Rädchen im gewaltigen Unrechtsapparat der Hitlerdiktatur gewesen zu sein.“

Mit dem vom Alliierten Kontrollrat verabschiedeten „Gesetz Nummer zehn“ sollten nun überall in den Zonen Richter der Besatzungsmächte die Nürnberger Prinzipien in kleiner Münze unters deutsche Volk bringen. Ein neues Jahrhundertprojekt, aber praktisch unmöglich zu realisieren!

Nach der Rückkehr von Robert H. Jackson nach Washington übernahm nun Jacksons ehemaliger enger Mitarbeiter Telford Taylor die Leitung der US-Anklagebehörde (OCCWC - Office of the U.S. Chief of Counsel for War Crimes). Unterstützt wurde Taylor von Benjamin Ferencz, der 1945 mit einem Artillerie-bataillon der US-Armee nach Deutschland kam und sich freiwillig zur Beweis-sicherung für Kriegsverbrechen im besiegten Deutschland gemeldet hatte. 

Als Taylor in der Personalakte las, dass der Offizier Ferencz gelegentlich unge-horsam gewesen sei, habe Benjamin Ferencz geantwortet: „`Das ist nicht korrekt, ich bin nicht gelegentlich ungehorsam, sondern regelmäßig ungehorsam´, und zwar immer dann, wenn Befehle offensichtlich dämlich oder illegal seien.“ Ferencz wurde umgehend von Taylor engagiert!

Benjamin Ferencz beim Einsatzgruppenprozess

Zum Garanten der neuen Gerichtsbarkeit wurde der US-Oberkommandierende General Lucius D. Clay, der am 03. Oktober 1949 die Ordinance No. 7 unter-zeichnete, die Anordnung zur Bildung von US-Militärgerichten in Nürnberg. Mindestens fünf neue Gerichtssäle würde man brauchen.

Die Auswahl seiner Angeklagten habe Taylor später selbst mit einer Lotterie verglichen. Etwa 100 000 Verdächtige hatten die US-Besatzer in ihrer Gewalt, Taylor ließ sich aus den Gefangenenlagern Listen mit den Namen der Haupt-verdächtigen schicken. Das waren immer noch 2500 Personen. Höchstens zweihundert, so die Anweisung an die rund vierhundert Leute, die für Taylor im OCCWC zusammenarbeiten, durften übrig bleiben. 

„Die schließlich auf den Anklagebänken saßen, gehörten wahrscheinlich nicht alle zu den Schlimmsten, aber sie waren ein repräsentatives Panoptikum des Bösen. Die Verantwortungslosigkeit hatte ja alle Zweige der Gesellschaft vergiftet, bei den Schöngeistern ebenso wie bei den Wissenschaftlern, bei den Ökonomen wie bei den Juristen und Militärs: Überall hatten sie sich bereitwillig dem mörderischen Machtwillen Adolf Hitlers unterworfen.“ 

Nürnberger Ärzteprozess: Karl Brandt, Reichskommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, Generalkommissar für Kampfstofffragen, Euthanasiebevollmächtigter und Begleitarzt Hitlers

Von besonderer Bedeutung war der sogenannte „Einsatzgruppenprozess“. Es war der erste Fall des siebenundzwanzigjährigen (!) Benjamin Ferencz. Ferencz hatte sich in Berlin durch Hunderte von Aktenordners gewühlt, bis er schließlich den unleugbaren Beweis für den Völkermord der SS an Millionen Juden im europäischen Osten fand: In einer Außenstelle des Auswärtigen Amtes nahe dem Tempelhofer Flughafen fanden die Mitarbeiter des OCCWC  „einen kompletten Satz geheimer Mord-berichte, die von der Gestapo-Zentrale an etwa hundert Topnazis weitergeschickt worden waren, alles Männer, die in Nürnberg behauptet hatten, von alledem nichts gewusst zu haben.“

Die Berichte beschrieben von Tag zu Tag die Aktivitäten der „Einsatzgruppen“: vier Einheiten, jede zwischen fünfhundert und achthundert Leute stark, die keine andere Aufgabe hatten, als gleich hinter der Front in den eroberten Ländern alle „Juden, Zigeuner und politisch verdächtige Elemente“ umzubringen. „Die Tagesberichte mit dem harmlosen Namen `Bericht über Ereignisse in der Sowjetunion´ listeten über einen Zeitraum von zwei Jahren, beginnend mit dem Einmarsch in die UdSSR am 22. Juni 1941, die Erfolge der `Säuberungen´ auf.“

Ferencz holt sich aus dem Sekretariat eine kleine Rechenmaschine und tippt die Zahlen ein, die er beim Durchblättern liest. „Als er bei der Summe von einer Million angekommen ist, macht er die Akten zu und bestellt für den nächsten Morgen einen Flug nach Nürnberg zu Taylor: `General, ich habe klare Beweise für einen Völkermord.´“

Beim „größten Mordprozess der Geschichte“ gegen die vierundzwanzig angeklagten SS-Offiziere hieß Punkt eins der Anklageschrift schlicht „Völkermord“. „`Die schwärzeste Seite im Buch der menschlichen Geschichte´, so donnerte der kleine Mann hinterm Anklagepult, hätten diese Männer geschrieben: `Der Tod war ihr Instrument, das Leben anderer ihr Spielzeug. Sollten diese Männer nicht bestraft werden können, dann hätte das Gesetz seine Bedeutung verloren.´“ 

Aber die Beweise waren so hieb und stichfest, dass Zeugen kaum gebraucht wurden. In zwei Tagen war Ferencz mit der Anklage durch. Vierzehn der Angeklagten, darunter Otto Ohlendorf, der Befehlshaber der `Einsatzgruppe D´, wurden zum Tode verurteilt. 

Benjamin Ferencz (*1920) -
Der letzte noch lebende Chefankläger
aller Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse (Stand 2022)

Im März 1949 hatte der US-Oberkommandierende General Clay alle Todesurteile bestätigt, auch das gegen Ohlendorf. „Doch die Vollstreckung am Landsberger Galgen wurde aufgeschoben. Das hatte zunächst eher bürokratische Gründe: Clays Amtszeit lief ab, und sein Nachfolger John McCloy, ein Jurist, ehemals Wallstreet-Anwalt, hatte sich die Entscheidung über Revisionsanträge der Todeskandidaten in Landsberg vorbehalten (…) Clay war ein Haudrauf, ein Militär eben; McCloy war ein Strippenzieher, ein Lobbyist und Spindoktor der amerikanischen Nachkriegspolitik. Er fand, dass man die Spitzenkräfte des untergegangenen Reiches nicht einfach aufhängen konnte. Vielleicht brauchte man sie ja noch.“ 

„Im Land der Täter hatte eine bleierne Zeit begonnen. Der Blitzschlag von Nürnberg, die Verheißungen eines neuen Rechts des Friedens und der Menschlichkeit hatten ganz gegensätzliche Folgen: Die Deutschen fühlten sich in ihrer Mehrheit gekränkt und missverstanden. `Die Zeit war noch nicht reif für die Erkenntnis, dass den Deutschen durch die Nürnberger Verfahren ein großer Dienst erwiesen wurde´“. 

(Fortsetzung folgt)


Zitate aus: Thomas Darnstädt, Nürnberg. Menschheitsverbrechen vor Gericht 1945, München 2015 (piper)


Donnerstag, 14. April 2022

Robert H. Jackson und die Einleitung eines unrechtmäßigen Krieges


Der gelernte Rechtsanwalt Robert H. Jackson aus der Kleinstadt Jamestown konnte so gut reden, dass man irgendwann in New York auf den Provinzanwalt aufmerksam wurde. Seiner Nähe zur Demokratischen Partei war es wohl zu verdanken, dass er 1934 Chefjustiziar der New Yorker Finanzbehörde wurde. „Sein bestechendes Auftreten, sein Selbstbewusstsein – manche sagten: seine Eitelkeit – brachten ihm schnell die Sympathie der Politprominenz ein. Franklin D. Roosevelt und Henry Morgenthau wurden seine Förderer. 1938 war er schon Generalstaatsanwalt und 1940 Justizminister der USA, 1941 Richter am Supreme Court.“ Höher kann man als Jurist in den USA nicht kommen.

Robert H. Jackson (1892 - 1954)

Trotzdem hat Jackson die Welt verändert, denn ihm allein ist es zu verdanken, dass am 1. Oktober 1946 Hermann Göring zusammen mit achtzehn anderen führenden Mitgliedern des Hitlerregimes als Verantwortlicher eines verbrecherischen Staats- und Kriegsapparates verurteilt wurde. 

Mit diesem Prozess wurde die bisher gültige juristische Weltordnung geradezu aus den Angeln gehoben, denn das Nürnberger Urteil bedeutete beschrieb eine radikale Wende „eines jahrhundertealten unmenschlichen Völkerrechts, das den Staaten das Recht garantierte, Kriege zu führen, und das Staatsführer und Kriegsherren freistellte von jeder Verantwortung für das Unheil, das sie über die Menschen gebracht hatten.“

Das Urteil von Nürnberg erschütterte diese alte Staatenordnung, die seit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 den staatlichen Souveränen des Recht gab, das eigene Volk straflos zu unterdrücken oder sogar zu vernichten – wie eine deutsche Regierung es mit den Juden tat.

„Die Erklärung der Menschenrechte, das Gewaltverbot der Vereinten Nationen, die weltweite Ächtung des Völkermordes als Verbrechen: Ohne diesen unglaublich ehrgeizigen und eloquenten Provinzanwalt aus Jamestown wäre es so weit nie gekommen.“

„Dreh- und Angelpunkt für Jacksons Neuordnung der Welt war ein Straftatbestand, den das Völkerrecht bislang nicht kannte: `Das Verbrechen, welches alle geringeren Verbrechen einschließt´, sei die `Einleitung eines unrechtmäßigen Krieges´.“ Das war die Grundidee: „`Angriffskriege sind Bürgerkriege gegen die internationale Völkergemeinschaft´, hatte er schon im März 1941 in öffentlichen Reden erklärt. Und diese Idee war geeignet, ein völlig neues Kriegsrecht zu begründen.“

In der bisherigen Rechtstradition war es immer nur um das Recht im Kriege, das `ius in bello´ gegangen – also im Wesentlichen um jene humanitären völker-rechtlichen Verträge, die zwischen zwölf Staaten zuerst 1864 in Genf `betreffend die Linderung des Loses der verwundeten Militärpersonen´ geschlossen worden waren. „Dieses Kriegsrecht, das Disziplinlosigkeiten und Übertreibungen beim Geschäft des organisierten Tötens zur Strafsache machte, sollte dafür sorgen, dass es korrekt zuging im Krieg.“

Jackson als Hauptankläger in Nürnberg

Doch nun sollte Jackson zufolge alles anders werden. Nun wurde das `ius ad bellum´ in Frage gestellt, also das Recht, Kriege überhaupt führen zu dürfen. „Die `seltene Gelegenheit´ für den Umsturz der seit Generationen geltenden völkerrechtlichen Regel, am Ende eines Krieges zwischen Siegern und Besiegten `immerwährendes Vergessen und Amnestie´ zu gewähren, war tatsächlich der Zweite Weltkrieg. 

Noch Hitler hatte am Vorabend des Überfalls auf Polen 1939 tönen können: `Bei Beginn und Führung des Krieges kommt es nicht auf das Recht an.´ Doch was dann geschah, hatte nichts mehr von den Sitten und Gebräuchen des guten alten Krieges nach westfälischem Muster übrig gelassen, die eine Unterscheidung zwischen `Kriegskunst´ und Mord erlaubt hätten. Hitlers Krieg sollte im immerwährenden Gedächtnis der Menschheit bleiben: als mörderisches Verbrechen. `Aggression´ wurde zum Codewort für Jacksons Kriegsrecht: das Verbrechen des Angriffskrieges.“

„`Die Amerikaner´, so resümierte viel später der US-Politologe Samuel Huntington, `neigen dazu, die Ideale ihrer Innenpolitik auf die Außenpolitik zu übertragen´, auf die Außenpolitik der ganzen Welt natürlich. Frieden durch Recht: So gesehen war das eine total amerikanische Idee. Die Weltpolitik sollte zur Rechtssache nach dem Selbstbild des Rechtsstaates Amerika werden, der ja auch in seinem Inneren die Definition von Gut und Böse unabhängigen Gerichten überließ.“

`Das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zwischen den Nationen´, hatte Jackson gefordert, „müsse an die Stelle des alten westfälischen Gewaltprinzips der Fortsetzung der Politik mit den Mitteln des Krieges treten – und dazu gehöre auch, dass man die Verantwortlichen des besiegten Gegners vor ein faires Gericht stelle.“

Jacksons Idee bestand darin, persönliche Verantwortlichkeit für staatliches Unrecht statuieren. Das implizierte, die diese Verantwortlichkeit im Einzelfall auch beweisen zu können: `Gerichte sprechen Recht über Fälle, aber Fälle richten auch Gerichte.´ „Doch könnte ein Gericht über die Besiegten glaubwürdig und rechtsstaatlich handeln, das aus den Siegern eines Krieges besteht?"

Gerade um den Vorwurf der `Siegerjustiz´ zu vermeiden, bestand Jackson darauf, dass so ein Gerichtsverfahren keinesfalls zu einem Schauprozess verkommen dürfe: `Man soll keinen Menschen vor einer Institution, die sich Gericht nennt, unter Anklage stellen und das Ganze ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren nennen, sofern man nicht gewillt ist, ihn freizusprechen, wenn seine Schuld nicht erwiesen ist.´

Acht der 24 Hauptangeklagten in Nürnberg: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vorne), Dönitz, Raeder, von Schirach, Sauckel (hinten)

Natürlich war sich auch Jackson bewusst, dass einer wie Göring niemals freigesprochen werden könnte. „Doch seine Reden vom Rechtsstaat zeugten von Prinzipienfestigkeit – und sie überzeugten den soeben ins Amt gekommenen Präsidenten Harry S. Truman.

Für Truman war schnell klar, dass Jackson der richtige Mann für die Rolle als Hauptankläger war, um „die Naziführung anzuklagen `wegen der Einleitung eines Angriffskrieges´ und `der kriminellen Verschwörung´. Am 27. April 1945 notiert Robert Jackson in seinem Tagebuch: `Außerordentlich erfreut über das Angebot und herausgefordert von der Schwierigkeit der Aufgabe habe ich die Sache in meine Obhut genommen.´“

Jackson bekam von Truman persönlich freie Hand, sich die besten Juristen Amerikas für die Aufgabe auszusuchen. Die waren auch nötig. Denn nun ging es darum, ein Anklagekonzept zu entwickeln, das völkerrechtlich tragfähig war – und von den drei anderen Alliierten akzeptiert wurde.


Zitate aus: Thomas Darnstädt, Nürnberg. Menschheitsverbrechen vor Gericht 1945, München 2015 (piper)