Donnerstag, 13. Juli 2017

Hesiod und die weltliche Herrschaft

Hesiod (aus dem Monnus-Mosaik, 3./4. Jh)
Hesiod hat die Frage von Macht und die Gewalt als die zwei Seiten jeder weltlichen Herrschaft beispielhaft in seiner Schrift "Werke und Tage" behandelt und sie zugleich unmittelbar an die Lebenserfahrung seiner Hörer geknüpft.

Das Thema seiner Dichtung ist vordergründig das vorbildliche Wirt-schaften auf dem Hof und das einträgliche Zusammenleben in dörflicher Nachbarschaft. Man muss sich jedoch bewusstmachen, dass dieser Text im lokalen Kontext der frühen griechischen Polis vorgetragen und die Anspielungen auf soziale Probleme der Zeit von den Hörern unmittelbar verstanden wurden.

Sie bestanden in erster Linie darin, dass sich die Sozialstruktur und die Verteilung des Grundbesitzes in starkem Wandel befanden. Die Verarmung einfacher Bauern und die Anhäufung von Besitz bei den Reichen waren ein Phänomen der Zeit. Hieraus entstanden Ungerechtigkeiten und wirtschaftliche Nöte wie etwa die Schuldknechtschaft. Zum anderen beruhte das Rechtssystem der frühen Polis darauf, dass einzelne Adlige die Rechtsprechung monopolisierten und Bestechungen offenbar an der Tagesordnung waren, die notwendige Rechtssicherheit also sichtbar verloren ging.

Hesiod selbst thematisiert in seinem Werk einen Streit, den er mit seinem Bruder um eine Erbschaft auszutragen hatte. In einem längeren Abschnitt spricht er seinen Kontrahenten unmittelbar an, um ihn von der Allmacht des Zeus und seinem Eintreten für das Recht zu überzeugen.

Jede Form von Frevel (hybris) gegenüber dem Recht und schlimmste Vergehen, wie Gewaltakte sie darstellen, wurden von Dike,der Göttin des Rechts, vor allem aber von Zeus auf das Härteste bestraft. Jedes Unglück der Welt sei letztlich göttliche Strafe und auf Missachtung der Rechtsordnung zurückzuführen. Solche Verstöße würden Zeus sofort bekannt, da er über eine Art allgegenwärtige Polizei verfüge.

Dike und Nemesis verfolgen das Verbrechen (Pierre Paul Prud'hon, 1808)

„Weilen doch auf der vielnährenden Erde dreimal zehntausend unsterbliche Wächter des Zeus über sterbliche Menschen und wachen über Rechtssprüche und Schandtaten, ganz in Nebel gehüllt und allwärts wandernd auf Erden“. Es handelte sich gleichwohl nicht um hinterhältige Spitzel, sondern um „gute Geister auf Erden und Wächter der sterblichen Menschen“, die den Menschen Wohlergehen brächten und erst zur Bedrohung würden, wenn man gegen das Rechtsgut, das sie repräsentieren, verstoße.

Hinter den Ausführungen Hesiods steht die Überzeugung, dass die Rechtsordnung der archaischen Gemeinwesen und die Regelungen physischer Gewalt ihre Verbindlichkeit nicht aus dem Gewohnheitsrecht beziehen, sondern göttlichen Willen widerspiegeln. Daher gäbe es auch eine Kollektivhaftung der Städte, eine Vorstellung, die aus dem Alten Testament, zum Beispiel Babylon, gut bekannt ist. Die gängige Rechtspraxis, in der „krumme [Richter-]Sprüche“ von „Geschenke fressenden Königen“, also die als ungerecht empfundenen und oftmals auf Bestechung beruhenden Gerichtsurteile, verstoße gegen diese Ordnung.

Wir haben mit den Überlegungen Hesiods demnach einen grundlegenden sozialen und politischen Konflikt der archaischen Zeit vor Augen. Vor der schriftlichen Fixierung des Rechts, die zwei bis drei Generationen nach Hesiod den Richterspruch nachvollziehbar und kalkulierbarer machen sollte, waren der gemeinschaftliche Konsens über Recht und die Kontrolle physischer Gewalt verloren gegangen. Mit der Rechtssicherheit war auch die Unverletzlichkeit des Einzelnen dahin, die Hesiod wiederherstellen wollte.

Er versuchte, seine Zeitgenossen mit dem Verweis auf eine höhere, den menschlichen Interessen und dem soziopolitischen Wandel entzogene göttliche Instanz zur Gerechtigkeit zu führen und Gewalt einzudämmen. Alles menschliche Leid, so der Dichter, sei letztlich Strafe für die Missachtung göttlichen Willens.

Diese Argumentation mutet angesichts der bestehenden sozialen Missstände etwas hilflos an, dokumentiert aber sinnfällig, dass solche Verständigungs-prozesse überlebenswichtig waren oder zumindest so empfunden wurden. In dem Augenblick, in dem die Integrität des Einzelnen in der Gemeinschaft nicht gewährleistet ist, wird dies als elementarer Angriff auf die soziale wie wirtschaftliche Existenz wahrgenommen. Es geht dem Menschen dann wie der Nachtigall in dem Tiergleichnis Hesiods, die, „durchbohrt von gebogenen Krallen“ des Habichts, schutzlos sterben muss.

Das Ziel der weltlichen Herrschaft: Rechtssicherheit und Gerechtigkeit

Die Handlungsoptionen des Menschen für eine Wiedererlangung von Sicherheit, Recht und Gewaltlosigkeit leitet Hesiod aus einem Geschichtsbild ab, das durch den Wechsel von Weltzeitaltern geprägt ist, die von der Zeit des Weltenursprungs bis in seine Gegenwart reichen.

In seiner Weltzeitalterlehre sieht Hesiod die zeitgenössische Menschheit selbst verschuldet in einem Zeitalter ohne Recht und Sicherheit leben. Auf das goldene Zeitalter, in dem die Menschen einst sorgenfrei lebten und völlig gewaltfrei „starben wie von Schlaf übermannt“, folgte das silberne, in dem die Menschen nicht „von frevlerischer Gewalt untereinander lassen können“. Im nächsten, dem eisernen Zeitalter, gab es gewaltige Menschen mit unbändiger Kraft, die ihnen aber ebenfalls nicht den „schwarzen Tod“ ersparte.

Sie wurden abgelöst durch die Heroen, denen es bestimmt war, die großen Kämpfe in Troia auszufechten und bei Gründung der griechischen Städte beteiligt zu sein. Den Helden folgten Hesiods Zeitgenossen, denen nichts heilig ist, bei denen das Faustrecht des Stärkeren regiert und die „Aufsicht der Götter“ missachtet wird.

Die Menschen haben die Möglichkeit, sich zu bessern und dem Elend von Neid, Verrat und Gewalt zu entsagen. An die Stelle unkontrollierter Macht und daraus resultierender Rechtsbeugung setzte der Dichter ein bäuerliches Leben, das von Solidarität, Nachbarschaftshilfe und gegenseitiger Unterstützung getragen wurde.

Zitate aus: Martin Zimmermann: Gewalt. Die dunkle Seite der Antike, München 2013

Donnerstag, 6. Juli 2017

Ottfried Höffe und die Subsidiarität

„Ein demokratischer Rechtsstaat läßt seinen Bürgern viel Freiheit.“ Höffe geht davon aus, dass der Staat kein Selbstzweck ist, sondern letztlich dem dient, der allein zählt, also der selbständigen und selbstverantwortlichen Person. Daher „weiß der Staat um seine subsidiäre Legitimation.“

Subsidiarität und Eigenverantwortung

Allerdings, so stellt Höffe fest, neigen Politiker und Politikwissenschaftler bei ihrer Wertschätzung der Subsidiarität dazu, „diese mit Delegieren und Dezentralisieren gleichzusetzen. Wer delegiert, gibt aber Kompetenzen ab, die ihn vielleicht überfordern, die er jedoch im Prinzip besitzt. Das Subsidiaritätsprinzip schlägt die Gegenrichtung ein und beginnt alle Rechtfertigung von unten.“

Daher habe das Subsidiaritätsprinzip zwei Seiten, es ist ein „Zuständigkeitsrecht“ und zugleich ein „Wegnahmeverbot“: Was der einzelne aus eigener Initiative und mit eigenen Kräften leisten kann, darf seiner Zuständigkeit nicht geraubt und der Gemeinschaft zugewiesen werden.

Das Individuum hat das Recht, als Kehrseite freilich auch die Pflicht zur Eigenverantwortung und Selbsthilfe. Ein Staat, der dagegen verstößt, indem er beispielsweise den Sozialstaat zum Fürsorgestaat „ausbaut“, handelt nicht nur töricht, da er sich finanziell überfordert. „Er handelt vor allem illegitim, denn er macht sich einer Kompetenzanmaßung schuldig.“

Recht und Pflicht zur Eigenverantwortung
Wer die Kompetenz als erstes beim Staat vermutet und sie nur bei dessen Überforderung abgibt, denkt „etatistisch“ und antisubsidiär. Nach dem Subsidiaritätsgedanken werden nicht etwa untere Sozialeinheiten, also Familien, Wohlfahrtsverbände oder die Kommunen deshalb in den Dienst der oberen genommen, weil diese allein nicht mehr zurechtkommen.

Die oberen Einheiten müssen vielmehr ihre Zuständigkeit nach unten, letztlich vor den betroffenen Individuen, rechtfertigen. Überschießende Kompetenzen werden nicht delegiert, sondern als angemaßte Kompetenzen an den rechtmäßigen Inhaber zurückgegeben.

Das Wegnahmeverbot geht gegebenenfalls in ein Rückgabegebot über. Daß dann die oberen Instanzen ihre verbleibenden Aufgaben umso besser erfüllen, ist wohltuend, aber nicht der Zweck, sondern die willkommene Nebenwirkung.


Die Folge für den Sozialstaat liegt auf der Hand: "Der legitime Sozialstaat ist freiheitsfunktional und überläßt vieles der Freiheit seiner Bürger, der illegitime, paternalistische, überdies maternalistische Fürsorgestaat hingegen entmündigt die Bürger."


Zitate aus: Otfried Höffe: Die Macht der Moral im 21. Jahrhundert. Annäherungen an eine zeitgemäße Ethik, München 2014

Donnerstag, 29. Juni 2017

Der 30-jährige Krieg und die Marschordnung der Armeen

Die Schrecken des Dreißigjährigen Krieges sind über Jahrhunderte im kollektiven Gedächtnis präsent geblieben. Millionen von Menschen kamen ums Leben, manche Gegenden im heutigen Deutschland und seinen Nachbarstaaten wurden regelrecht entvölkert. Ausgehend vom Schicksal eines schwedischen Zeitgenossen schildert Peter Englund, wie der Krieg die Kultur, die Gesellschaft und die Geschichte in Europa geprägt hat und wie er die Menschen formte, die in seinen Mahlstrom hineingezogen wurden.

Pieter Meuleneer - Reiterschlacht im 30-jährigen Krieg
Englund versucht dabei auch, die Ereignisse dieses ersten europäischen Krieges von den Staubwolken zu befreien, um sie dem Leser fast greifbar nahezubringen. Ein gutes Beispiel ist seine Auseinandersetzung mit den Ideen der zahlreichen militärischen Reformer und Neudenker des 17. Jahrhunderts, die den Traum von der Armee als einer perfekt funktionierenden und in allen ihren Einzelteilen lenkbaren Maschine hatten.

Zwischen Ideal und Wirklichkeit lag allerdings meistens eine meilenweite Kluft; davon zeugten die chaotischen Schlachten, die alle Generale verabscheuten, weil sie praktisch unmöglich zu lenken waren; davon zeugten die ruckhaften Kriegsbewegungen, die mehr von dem verfügbaren Unterhalt, vom Wetter, von politischen Rücksichten und der schlechten Disziplin der Truppen bestimmt wurden als von eventuell genialen Plänen. Doch auch wenn man die Heere nicht als fehlerfreie Uhrwerke bezeichnen kann, gab es einige Teilbereiche, in denen sich ein hohes Maß an Verfeinerung, ja sogar so etwas wie Meisterschaft entwickelt hatte.

Zu den hochentwickelten kollektiven Fertigkeiten der Heere gehörte unter anderem das Marschieren. Die Armeen hatten im 17. Jahrhundert an Umfang erheblich zugenommen – vielleicht der wichtigste Grund dafür, dass die Kriege so schrecklich teuer und so schrecklich zerstörerisch geworden waren. Zwischen dem Beginn des 16. und dem Ende des 17. Jahrhunderts verzehnfachte sich die Heeresgröße! Es handelte sich schlicht um enorme Mengen von Soldaten und Material, die nun während der Kampagnen vor-und zurückbewegt werden mussten.

„Dies war etwas Neues und Unerprobtes, aber rasch lernten die hohen Militärs, auch die Schwierigkeiten der großen Märsche zu bewältigen (und hätten sie das nicht gekonnt, wären diese Kriege eine Unmöglichkeit gewesen). Viele Waffen waren zwar einfach, aber die Mechanismen des Krieges kompliziert und schwer zu beherrschen. Eine Streitmacht mit Zehntausenden von Soldaten, Pferden und Wagen, Proviant und schwerem Material zu bewegen, stellte höchste Ansprüche an die logistischen Fähigkeiten der hohen Militärs. Ein solcher Marsch wurde nicht nach dem Zufallsprinzip durchgeführt, sondern erfolgte [...] nach genau ausgearbeiteten Plänen und mit einer Präzision, die zumindest in diesem Punkt nahezu maschinenmäßig war.

Im Lager
Ein normaler Marschtag konnte folgendermaßen aussehen: In der Dunkelheit, eine Stunde vor der Morgendämmerung, schlugen die Trommler des Fußvolks Vergatterung – Sammlung und Aufstellung –, während die Trompeter der Reiterei boute-selle bliesen. Oft ging es zu diesem Zeitpunkt im Lager bereits sehr lebhaft zu. Das Stallpersonal war auf und striegelte und tränkte die Pferde und sammelte das übriggebliebene Futter ein. In der Stunde bis Tagesanbruch sollte sich der Rest der Mannschaften ankleiden, die Zelte abbrechen, alles Zubehör auf die Trosswagen laden und schließlich seinen Platz im Glied einnehmen.

Bei Sonnenaufgang begann der Marsch. An der Spitze gingen Führer und eine Patrouille, dicht gefolgt von einem Brückenmeister mit Handlangern und Zimmerleuten; sie sollten alle Hindernisse aus dem Weg räumen und die Fahrwege und Brücken ausbessern oder sogar, wenn dies nötig sein sollte, neue anlegen. Die schlechten Wege und die Tatsache, dass die Armeen nicht selten gezwungen waren, sich ihren Weg durch das Terrain zu graben und zu hauen, erklären, warum die Tagesetappen so kurz waren, in der Regel fünf bis sechs Kilometer. Deshalb kamen die Heere oft nur ruckhaft voran: Immer wieder kam es zu Zwangspausen, wenn Hindernisse aus dem Weg geräumt oder Staus aufgelöst werden mussten.

Dann folgte ein großer Teil der kämpfenden Verbände in dichten Marschkolonnen: die Glieder der Reiterei, mit den verschiedenen farbenfrohen Standarten der Schwadronen geschmückt; die dichten Reihen der Bataillone des Fußvolks, gekrönt von einem klappernden Wald von langen,schwankenden Piken und schaukelnden Musketen. Gleichzeitig wurden Patrouillen nach den Seiten ausgeschickt. Sie sollten auf den Flanken des vorrückenden Heeres marschieren, teils als Sicherung gegen feindliche Überfälle, teils um die eigenen Soldaten daran zu hindern, sich aus dem Staub zu machen oder auf eigene kleine Plünderungszüge zu gehen.

Trosswagen
Danach folgte der Teil der Armee, der transporttechnisch die größten Probleme bereitete, nämlich der Tross. Die Überwachung des Trosses oblag einem Generalwagenmeister, der an der Spitze ging und von Profossen unterstützt wurde, die an den Wagenkolonnen entlangpatrouillierten und jeden handgreiflich zurechtwiesen, der gegen die vorgegebene Zugfolge verstieß oder wegzulaufen versuchte. [...].

Die Wagen oder Karren standen meistens in langen, hintereinander angeordneten Reihen – wie ein riesiger Autoparkplatz –, die sich, wenn der Marsch begann, langsam auseinanderzogen, Wagen an Wagen, um sich zu einem unüberschaubaren Zug von Fuhrwerken und Zugtieren zu strecken. Wagen und Karren waren von jeder denkbaren Art: zwei-und vierrädrige, zweispännige, dreispännige und vierspännige, oft schwer beladen, die Ladung unter groben, mit Tauen festgezurrten Persenningen verstaut, unter denen Zeltstangen und Fourage nach hinten herausragten.

Der Tross bestand jedoch keineswegs nur aus den Wagen, den Pferden und ihren Kutschern. Mit ihm folgten auch alle zivilen Handlanger des  Heeres, außerdem Frauen und Kinder – sie gingen in der Regel neben den Wagen, schneller ging es ja meistens nicht voran –, aber auch zahlreiche Ersatzpferde und Vieh, das alle Armeen als wandernden Essensvorrat mitführten und das von Viehtreibern und Hütejungen beaufsichtigt wurde.

Die Feldschlange -
Kleine Kanonen im 30-jährigen Krieg
Die Artillerie folgte meistens direkt hinter dem Tross. Besonders die großen Geschütze waren schwer beweglich, verursachten aber dennoch geringere Probleme als die Tausende von Trosswagen, eben weil sie so wenige waren und oft von großen Gruppen eigens dafür zuständiger Handlanger fortbewegt wurden. Die Artillerie bestand indessen nicht nur aus den von Pferden gezogenen Geschützen; da rollten auch Ersatzlafetten, Kugel-und Pulverkarren, Kranwagen, mobile Feldschmieden, Kohlenwagen, Rüstwagen mit Werkzeug – Winden, Spaten, Faschinenmessern und so weiter – und Fahrzeuge mit Pontons für größere Brückenbauten.

Mit der Artillerie marschierte im Allgemeinen auch eine besonders abgeteilte Feldwache von ein paar hundert Musketieren. Und als Letztes folgte die bewaffnete Nachhut, deren Größe und Zusammensetzung sich danach richtete, ob man gegen den Feind marschierte oder von ihm fort.


Zitate aus: Peter Englund: Verwüstung. Eine Geschichte des Dreißigjährigen Krieges, Stuttgart 1998.