Donnerstag, 14. März 2013

Jacob Burckhardt und die Aufgabe des Staates



In seiner kleinen, posthum erschienen Schrift „Weltgeschichtliche Betrachtungen“ (1905) wendet sich Jacob Burckhardt  vehement gegen jede spekulative Geschichtsphilosophie, insbesondere gegen den von Condorcet, vor allem aber von Hegel geprägten Fortschrittsoptimismus.

Jacob Burckhardt
Ganz im Stile der späteren Schriften Karl Poppers gegen den Historizismus formuliert auch Burckhardt eine grundsätzliche Kritik an jeder Form der Geschichtsprophetie: „Wir sind aber nicht eingeweiht in die Zwecke der ewigen Weisheit und kennen sie nicht. Dieses kecke Antizipieren eines Weltplanes führt zu Irrtümern, weil es von irrigen Prämissen ausgeht.“

Der Grundirrtum einer Geschichtsprophetie ist freilich nicht nur bei Philosophen zu beobachten: So mögen „Weltpotenzen die Geschichte nach ihrer Art ausdeuten und ausbeuten, z. B. die Sozialisten mit ihren Geschichten des Volkes.“

In diesem Zusammenhang macht Burckhardt nun einige – verblüffend aktuelle – Anmerkungen über den Ursprung und die Natur des Staates.

Burckhardt ist äußerst skeptisch gegenüber den verschiedenen Erklärungen zur Entstehung des Staates: „Eitel sind alle unsere Konstruktionen von Anfang und Ursprung des Staates, und deshalb werden wir uns hier über diese Primordien nicht wie die Geschichtsphilosophen den Kopf zerbrechen. Nur so viel Licht, daß man sehe, was für ein Abgrund vor uns liegt, sollen die Fragen geben: Wie wird ein Volk zum Volk? und wie zum Staat?“

Die Theorie vom Gesellschaftsvertrag, wie sie etwa John Locke und Thomas Hobbes vertraten, hält Burckhardt sogar für „absurd“: „Noch kein Staat ist durch einen wahren, d. h. von allen Seiten freiwilligen Kontrakt (inter volentes) entstanden; denn Abtretungen und Ausgleichungen wie die zwischen zitternden Romanen und siegreichen Germanen sind keine echten Kontrakte. Darum wird auch künftig keiner so entstehen. Und wenn einer so entstände, so wäre es eine schwache Schöpfung, weil man beständig um die Grundlagen rechten könnte.“

Für Burckhardt steht somit fest, dass der Staat nicht entstanden ist „durch Abdikation der individuellen Egoismen, sondern er ist diese Abdikation, er ist ihre Ausgleichung, so daß möglichst viele Interessen und Egoismen dauernd ihre Rechnung dabei finden und zuletzt ihr Dasein mit dem seinigen völlig verflechten.“

Der Staat habe daher zu verhindern, „daß sich die verschiedenen Auffassungen des `bürgerlichen Lebens´ an den Haaren nehmen. Er soll über den Parteien stehen; freilich sucht jede Partei sich seiner zu bemächtigen, sich für das Allgemeine auszugeben.“

Gerade, weil die Hauptaufgabe des Staates der Interessenausgleich ist, sei es „eine Ausartung und philosophisch-bürokratische Überhebung, wenn der Staat direkt das Sittliche verwirklichen will, was nur die Gesellschaft kann und darf.“

Natürlich ist auch für Burckhardt der Staat die „Standarte des Rechts und des Guten, welche irgendwo aufgerichtet sein muß, aber nicht mehr.“ Denn die „`Verwirklichung des Sittlichen auf Erden´ durch den Staat müßte tausendmal scheitern an der innern Unzulänglichkeit der Menschennatur überhaupt und auch der der Besten insbesondere.“

Nach Burckhardt habe das Sittliche ein wesentlich anderes Forum als der Staat. Es sei schon eine enorm schwierige Aufgabe, dass der Staat das konventionelle Recht aufrecht halte. So würde der Staat am ehesten gesund bleiben, wenn er sich seiner Natur als Notinstitut bewußt bliebe:

„Die Wohltat des Staates besteht darin, daß er der Hort des Rechtes ist. Die einzelnen Individuen haben über sich Gesetze und mit Zwangsrecht ausgerüstete Richter, welche sowohl die zwischen Individuen eingegangenen Privatverpflichtungen als auch die allgemeinen Notwendigkeiten schützen – weit weniger durch die wirklich ausgeübte Gewalt als durch die heilsame Furcht vor ihr.“ 



Die Weltgeschichtlichen Betrachtungen in englischer Übersetzung (New York 1943)

Das Ziel des Staates sieht Burckhardt in klarer liberaler Tradition im Schutz des Lebens und des Eigentums der Bürger: „Die Sekurität, deren das Leben bedarf, besteht in der Zuversicht, … daß man nie mehr nötig haben werde, innerhalb des Staates, so lange derselbe überhaupt besteht, gegeneinander zu den Waffen zu greifen. Jeder weiß, daß er mit Gewalt weder Habe noch Macht vermehren, sondern nur seinen Untergang beschleunigen wird.“

Schließlich verteidigt auch Burckhardt den Schutz der individuellen Freiheiten durch den Staat. Dies geschieht vornehmlich über den Begriff der Toleranz: „Endlich: in späten, gemischten Staatsbildungen, welche Schichten von verschiedenen, ja entgegengesetzten Religionen und religiösen Auffassungen beherbergen (und in letzterem Sinn sind jetzt alle Kulturstaaten paritätisch) sorgt der Staat wenigstens dafür, daß nicht nur die Egoismen, sondern auch die verschiedenen Metaphysiken einander nicht aufs Blut befehden dürfen (was noch heute ohne den Staat unvermeidlich geschehen würde, denn die Hitzigsten würden anfangen und die andern nachfolgen).“

Mit klarem antiutopischen Impetus macht Burckhardt schließlich deutlich, dass der einzig mögliche Ausgangspunkt für die Geschichtsphilosophie allein der duldende, strebende und handelnde Mensch sein kann, der Mensch „wie er ist und immer war und sein wird.“

Zitate aus: Jacob Burckhardt: Weltgeschichtliche Betrachtungen, Wiesbaden 2009 (Marixverlag)

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