Donnerstag, 19. Februar 2015

Helmut Schmidt und die Demokratie

Zwar trägt das Buch den Titel „Ausser Dienst“, jedoch lässt Helmut Schmidt keinen Zweifel: „Wenn es um Prinzipien der Politik und der Moral geht oder um das eigene Gewissen, dann ist man niemals außer Dienst.“

Helmut Schmidt (*1918)
Helmut Schmidt zählt zu den großen Figuren der deutschen Politik, über die Parteigrenzen hinweg verkörpert er für viele Deutsche den idealen Staatsmann schlechthin. 25 Jahre nach dem Ende seiner Amtszeit als Bundeskanzler zieht er nun Bilanz – und er äußert sich gewohnt deutlich zu zentralen Fragen unserer Zeit.

Schmidt beschreibt die historischen Entwicklungen seit dem Ende des Kalten Kriegs, die Zeit nach seinem Ausscheiden aus dem Kanzleramt, er macht sich sehr konkrete Gedanken über die gegenwärtige Politik und die Zukunft Deutschlands, und er spricht über sehr Persönliches: über prägende Kriegserfahrungen, über eigene Fehler und Versäumnisse, seinen Glauben und das Lebensende. Der Abschnitt „Demokratie bleibt Menschenwerk“ gibt Auskunft über Schmidts Verständnis von Demokratie, der „bei weitem besten Regierungsform, die wir kennen.“

Weil aber die Deutschen in der Demokratie nicht sonderlich erfahren sind – „die Mehrheit der Deutschen wandte sich innerlich erst im Laufe der fünfziger Jahre der parlamentarischen Demokratie zu“ – neigen viele dazu, ihre Schwächen als Kennzeichen prinzipieller Unzulänglichkeit anzusehen. Dabei müsse man erst noch lernen, daß die Demokratie überall auf der Welt mit Versuchungen, Defiziten und Irrtümern behaftet ist: „Entscheidend ist am Ende – nach einem Wort von Karl Popper–, daß die Regierten ohne Gewalt und Blutvergießen, allein mit ihrer Stimme in einer Wahl die Regierung auswechseln können und daß die regierenden Politiker und die sie tragenden Parlamentsabgeordneten, um wiedergewählt zu werden, sich vor den Regierten verantworten müssen.“

Schmidt zufolge entspringen die Mißverständnisse, denen der demokratische Prozeß in Deutschland vielfach unterliegt, oft irrealen Idealvorstellungen. So sei die gesellschaftliche Entwicklung weder, wie Marx meinte, ausschließlich durch den Gegensatz von Kapital und Arbeit beherrscht, noch dürfe sie, wie die Liberalen fordern, allein „dem Markt“ überlassen bleiben. Viele Probleme und Konflikte bedürfen daher des Eingreifens des Staates – und damit der Politik.

Politik als Eingriff des Staates ist notwendig und gefährlich zugleich!

Die Gefahr dabei ist, dass die gesetzgeberischen Eingriffe der Politiker und die von ihnen geschaffenen Aufsichtsinstanzen können aber auch zu weit gehen. Die staatliche Exekutive, die durch Beamte und Bürokratien ausgeübt wird, neigt in einem zu hohen Maße zur Paragraphen-Gläubigkeit.

Einerseits ist der heutige Wohlfahrtsstaat für Schmidt „die größte kulturelle Leistung des 20. Jahrhunderts“, andererseits zeigt der bloße Umfang des deutschen Sozialgesetzbuches, daß wir einer Regulierungssucht anheimgefallen sind: „Von 1990 bis 2006 hat der Bundestag 2360 neue Gesetze beschlossen; dabei sind Gesetzesänderungen nicht mitgezählt. Kein noch so tüchtiger Jurist kann diese Gesetzesflut überblicken.“

Es sei ein weitverbreiteter Irrtum zu glauben, aus zusätzlichen Gesetzesparagraphen resultiere ein immer höheres Maß an Gerechtigkeit: „Im Gegenteil, die Gesetzesflut führt nicht nur zu bürokratischer Erstarrung, sie verleitet außerdem zu Umgehungen und Manipulationen der neuen Bestimmungen, zu Korruption und Schwarzarbeit. Allzu scharf macht schartig, sagt ein norddeutsches Sprichwort. Deshalb sollte es nicht der Ehrgeiz eines Politikers sein, in einem bestimmten Gesetz einen bestimmten Paragraphen durchgesetzt zu haben; sondern im Gegenteil verdient derjenige öffentliche Anerkennung, der die Abschaffung eines zu weit gehenden Gesetzes oder wenigstens eine erhebliche Vereinfachung zustande bringt.“

Die Bürokratie - einer der Gefährdungen der Demokratie!

Daher gehört Schmidt zufolge die Einschränkung des liberalen Rechtsstaates durch eine überbordende staatliche Bürokratie zu den ständigen Gefährdungen von Demokratie und Rechtsstaat.

Jede Demokratie unterliege natürlich Stimmungen und Stimmungswechseln. Dabei spielen die Massenmedien eine zunehmend brisante Rolle: „Im alten Athen oder in Rom waren Politiker vor allem auf die Wirksamkeit ihrer Reden angewiesen. Zu Zeiten von Jefferson oder Disraeli oder Bismarck wurden politische Auseinandersetzungen in Zeitungen, Zeitschriften und Büchern ausgetragen. Heutzutage hat das Fernsehen längst das Radio abgelöst, und für viele jüngere Menschen ist inzwischen das Internet zur wichtigsten Informationsquelle geworden. Diese elektronischen Medien sind heute die wichtigsten Verbreiter und Verstärker von Stimmungen. Sie sind häufig genug auch deren Urheber.“

Massenmedien in der Demokratie?
Wenn aber Medienkonzerne Massenstimmungen erzeugen, dann tun sie dies Schmidt nach überwiegend aus zwei Motiven. Zum einen verfolgen sie damit politische Zwecke, indem sie die politische Gesinnung ihres Eigentümers verbreiten, zum anderen sind die Massenmedien in erheblichem Maße auf die Einnahmen aus bezahlten Anzeigen oder bezahlter Werbung angewiesen: „Weil diese Einnahmen von der Auflage oder der Einschaltquote abhängen, sind hohe Auflagen, Einschaltquoten und Reichweiten für den wirtschaftlichen Erfolg eines Massenmediums entscheidend. Je mehr Sensationen und Emotionen ein Chefredakteur oder ein Intendant ausstrahlen läßt, desto besser für die Reichweite (…) Daraus ergibt sich zwangsläufig die Tendenz zur Sensation, ebenso zur Verflachung und zur Oberflächlichkeit.“ Und gerade deshalb „brauchen wir einen unabhängigen, kritischen Journalismus.“

Zwar seien sich die Deutschen über die dem Grundgesetz zugrunde liegenden Grundwerte - die Würde des Menschen, das demokratische Prinzip, das Prinzip des Rechtsstaates und das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit - weitgehend einig, dennoch wird man über die konkrete Gestaltung immer wieder streiten und streiten müssen. Die Debatte macht schließlich „die Substanz und das Wesen demokratischer Politik“ aus. „Es wäre ein Irrtum, schlimmer noch: ein Fehler, die Demokratie zum reinen Ideal zu erheben. Demokratie bleibt menschlich – oft allzu menschlich.“

Transparenz - Grundlegend für die Demokratie!

Entscheidend ist für Schmidt daher die hohe Bedeutung des Prinzips der Durchsichtigkeit staatlichen Handelns, „denn ohne Transparenz haben Wahlen (oder auch Volksentscheide) keinen Sinn. Das Prinzip der Gewaltenteilung allein reicht nicht aus, vielmehr müssen in der Demokratie alle drei Gewalten dem Prinzip der Transparenz unterworfen sein. Das ihm zustehende Grundrecht der Meinungsfreiheit wäre für den Bürger nicht viel wert, wenn sein Prozeß vor einem Gericht im geheimen verhandelt würde, wenn sein Parlament unter Ausschluß der Öffentlichkeit tagen und beschließen oder seine Regierung mit Hilfe geheimer Dekrete und geheim operierender Organe handeln würde.“

Für Schmidt steht außer Frage, dass jede Demokratie anfällig ist und bleibt. Deshalb sollte die Demokratie in unseren Schulen und in den Massenmedien nicht als fleckenloses Idealgebilde vorgestellt werden, sondern lediglich als die beste aller Regierungsformen: „Wer sie übermäßig idealisiert, läuft Gefahr, daß er andere, die zunächst allzu gläubig sind, einer späteren bösen Enttäuschung aussetzt – und daß die Enttäuschten sich zu Anti-Demokraten wandeln.“

Auch wenn Schmidt der Überzeugung ist, dass für das 21. Jahrhundert eine ernste Gefährdung der Demokratie im wiedervereinigten Deutschland nicht zu befürchten ist, könnten wir dennoch Mißverständnissen der parlamentarischen Demokratie ausgesetzt sein, die später zu Enttäuschungen führen.

Zum einen warnt Schmidt vor der „Versuchung zur grundgesetzlichen Perfektion.“ So haben die USA beispielsweise ihre Verfassung in den über zwei Jahrhunderten seit 1787 genauso oft ergänzt wie Deutschland in dem halben Jahrhundert seit 1949. In Deutschland müsse man daher noch lernen, „daß unsere offene Gesellschaft in ihrer Entfaltung nicht durch immer neue staatliche Regeln und Regulierungen und Institutionen behindert und eingeengt werden darf.“

Zum anderen warnt Schmidt davor, „das Instrument von Volksabstimmungen auszuweiten, denn „je komplizierter und schwieriger eine zur Entscheidung anstehende Frage ist, um so eher kann ein Volksentscheid stimmungsabhängig zum Fehlentscheid werden.“ Während eine Wahl wie etwa die Bundestagswahl eine sehr allgemeine Richtungs- und Tendenzentscheidung für mehrere Jahre bedeutet, will der Volksentscheid eine konkrete Festlegung in einer einzigen Frage. Ein Politiker, der sich für einen Volksentscheid einsetzt, berufe sich gern darauf, daß es eine höhere demokratische Autorität oder Legitimität gebe als die parlamentarische Entscheidung; oft verfolge er damit aber nur innen- oder parteipolitische taktische Interessen.
 
Auch Volksabstimmungen haben ein Janusgesicht!

So spricht sich Schmidt schließlich dafür aus, dass „wir in Deutschland bei unserer inzwischen recht gut eingeübten repräsentativen, das heißt parlamentarischen Demokratie bleiben sollten.“


Zitate aus:  Helmut Schmidt: Außer Dienst: Eine Bilanz, München 2008 (Siedler) 

2 Kommentare:

  1. Es hätten Verhaltensgesetze beachtet werden müssen und nicht die primitive Vorstellung, dass die edle menschliche Natur Machtmissbrauch verhindert (vgl. http://www.gewaltenteilung.de/tag/demokratieprinzip).
    Das Mehrparteiensystem reicht nicht, denn mit Bürgerrechten werden keine Wahlen gewonnen- https://politischernoob.wordpress.com/2009/08/25/sind-den-deutschen-ihre-buergerrechte-egal/. Ganz schlecht ist, dass Macht den Charakter verändert. Sie verführt zum Lügen und zum Sadismus- http://www.wiwo.de/erfolg/management/der-boss-effekt-was-macht-aus-den-menschen-macht/10261622.html/. Art. 20 Grundgesetz spricht von drei Staatsgewalten, die es nicht gibt. Der Verfassungstext gehört zu der Welt der Ideen und Zielvorstellungen. Ihr gegenüber steht die reale Welt (von http://www.gewaltenteilung.de/idee).
    Der Bevölkerung wird mit Lügen, Betrug und Heuchelei nur vorgemacht, die Obrigkeit würde für edle Werte einstehen und arbeiten- http://www.neopresse.com/politik/dach/kommentar-fragwuerdige-demokratische-prozesse. Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen sind systemkonform- vgl.. z.B. http://www.odenwald-geschichten.de/?p=1740.
    Gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen (nebst Justizministerien, Petitionsausschüssen etc.) fehlt wegen gewollter Verdrehungsabsicht der Tatsachen und der Rechtslage zumeist eine plausible Begründung, oft sogar die Sachbezogenheit. Dieses System ist darauf angelegt, Menschen zu zerstören (vgl. http://unschuldige.homepage.t-online.de/default.html).

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    1. Lieber Anonym,
      gegen Ihre kritische Haltung ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Der Zusammenhang von menschlicher Natur einerseits und Macht und Herrschaft andererseits ist ja auch in der politischen Philosophie spätestens sei Thomas Hobbes ein vieldiskutiertes Thema. Nur: Ihre Pauschalisierungen und schlagwortartigen Parolen tragen nicht unbedingt zu einer sachlichen Diskussion bei.
      Herzlichst,
      Paideia

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