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Donnerstag, 17. August 2017

Humboldt und die humanistische Bildung (Teil 2)


Nach einer kurzen Zeit als Staatsdiener wendet sich Humboldt erneut seinem Lieblingsthema zu, dem Studium der Antike. Vielleicht auch, weil hier in den Wirren der Moderne eine bleibende Orientierung zu finden ist: ein Menschenbild, das an eine ewige Vernunft glaubt und daher nicht von politischen Interessen vereinnahmt werden konnte. 

Wilhelm von Humboldt
So ist es gerade kein Zufall, dass Humboldt sein Bildungsideal in der bereits erwähnten - eher politisch ausgerichteten - Schrift „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen ausformuliert: „Der wahre Zweck des Menschen - nicht der, welchen die wechselnde Neigung, sondern welchen die ewig unveränderliche Vernunft ihm vorschreibt - ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen.“

Diese proportionierlichste, also harmonische oder ausgewogene Bildung der persönlichen Kräfte solle sich zwar im Wechselspiel mit der Gesellschaft vollziehen, aber in großer individueller Freiheit: „Jede Bemühung für die Fortschritte des Menschengeschlechts, die nicht von der Ausbildung der Individuen ausginge, würde schlechthin fruchtlos sein.“

Humboldt war in dieser Zeit ein „freier Intellektueller“, er lebte auf den Gütern seines Schwiegervaters oder in Erfurt mit seiner Frau und bildete sich selbst - dann ging er für 6 Jahre als Botschafter an den Vatikan. Das machte er nicht aus Glaubensgründen, sondern weil er gern in Rom lebte, wo er noch die Ruinen und die Spuren der Antike erlebte.

In Berlin ist inzwischen Napoleon einmarschiert und hat weite Teile Deutschlands in seine Abhängigkeit gebracht. Es wird deutlich, dass die deutschen Kleinstaaten der neuen europäischen Großmacht wenig entgegensetzen können, weder militärisch noch kulturell. Der Ruf nach besserer Bildung wird laut, auch um schließlich den preussischen Staat wieder aufzubauen. Eine Chance für Wilhelm von Humboldt, seine Überlegungen zur Bildung nun umzusetzen.

Im Rahmen einer Reformbewegung in Preussen, nach dem verlorenen Krieg gegen Napoleon 1808/1809, sucht man jemanden, der das Bildungswesen wieder modernisiert. Da fiel der Blick auf Wilhelm von Humboldt, der doch so gern in Rom geblieben wäre, und es brauchte dann zwei Briefe des Königs, damit Wilhelm von Humboldt gegen seinen Willen nach Preussen, nach Berlin zurückkam und das gesamte Bildungswesen von der Volksschule oder der Elementarschule bis zur Universität reorganisierte.

Im Zeitalter der Aufklärung ist der Optimismus mit Händen zu greifen. Weil man mit Bildung eine bessere Welt schaffen kann, deshalb ist sie so wichtig für die Aufklärer - im Grunde ist sie der Schlüssel für alles Weitere.

Bildung ist wichtig, weil man nur durch neue Erkenntnisse, durch das Trainieren der Vernunft und des logischen Denkens weiterkommt. Und legt Humboldt so viel Wert darauf, die Schulen zu reformieren, überhaupt Schulen anzubieten da, wo sie noch nicht existieren - flächendeckend, in der Breite - Kinder und Jugendliche zur Schule zu schicken, die bisher nicht in den Genuss eines guten Unterrichts gekommen sind.

Wilhelm von Humboldt wird "Leiter der Section für Kultus und Unterricht in Preussen", eine Art Bildungsminister. In nur 16 Monaten arbeitet er ein dreistufiges Schulsystem aus, das freilich schon in der preußischen Verwaltung vorbereitet worden war, mit Elementarschule, höherer Schule und akademischem Studium. Für alle Stufen betont er dabei den Aspekt der "Allgemeinen Menschenbildung".

In einem "Bericht an den König", adressiert an Friedrich Wilhelm III., vom Dezember 1809 schreibt Humboldt: „Es gibt schlechterdings gewisse Kenntnisse, die allgemein sein müssen, und noch mehr eine gewisse Bildung der Gesinnungen und des Charakters, die keinem fehlen darf.“

Obwohl Humboldt selbst nie eine Schule besucht hatte, soll er nun den öffentlichen Unterricht organisieren. Das konnte er jedoch vor allem deshalb, weil er von der Grundidee überzeugt war, dass in jedem Menschen eine bestimmte Kraft steckt, eine bestimmte Neugier, ein bestimmter Trieb zur Bildung, für den man dann den passenden Raum zur Verfügung stellen muss.

Humboldt musste also darüber nachdenken, welche Räume sind geeignet, um den individuellen Bildungstrieb von Menschen optimal zu entwickeln.

Schule im 19. Jahrhundert
An manchen Orten gibt es schon engagierte Lehrer, Pfarrer oder Gutsherren, oft aus der philanthropischen Bewegung, die Erfahrungen mit neuen Unterrichtsformen gesammelt hatten. Zum Beispiel in der Dorfschule von Reckahn bei Brandenburg. Das Dorf Reckahn gehört um 1800 zum Gutshof des Friedrich Eberhard von Rochow und seiner Frau Luise. Schon 1773 hatten die beiden eine Dorfschule für die Kinder ihrer Bauern eröffnet, die nach den Methoden der Philanthropen unterrichtete.

Zwar saßen Jungen und Mädchen im Klassenraum getrennt, aber sie wurden gemeinsam unterrichtet. Die Bänke waren über Eck gestellt, heute würden man sagen “im modernen Halbkreis“, so dass der Lehrer keinen Frontalunterricht machte, sondern in diese Mitte gehen konnte und die Schüler dann um sich herum hatte.

Die Dorfschule zog immer mehr Besucher an. Aus den Schulbehörden, aus den preußischen Ministerien, aber auch aus den gelehrten Zirkeln Berlins. Der beliebte Lehrer Bruhns musste öffentlich unterrichten und danach seine Methoden erläutern. Später bildete er selbst Lehrer aus.

Anfang des 19. Jahrhunderts gilt die Dorfschule Reckahn als gelungenes Praxisbeispiel. Im Nachbardorf Krahne, das auch zum Gut von Rochow gehört, entstehen ein Lehrerseminar und eine Schullehrerkonferenzgesellschaft - der Beginn einer systematischen Lehrerbildung. Auch für die Stadtschulen führte Humboldts Reform eine Lehrerausbildung ein.

Die Krönung seines Vorhabens sieht Wilhelm von Humboldt in der Gründung einer Universität in Berlin. Auch in der universitären Ausbildung führte Wilhelm von Humboldt nun ein dialogisches Prinzip ein: Die Gleichberechtigung von Lehrenden und Lernenden, das Miteinander von Lehre und Forschung sollte die neugegründete Berliner Universität prägen. Zwar sollte an der Universität natürlich auch eine kluge Staatselite herangebildet werden, aber, um es mit heutigen Worten zu sagen, ohne die Individualität des einzelnen zu verbiegen und ohne ihn zu einem Fachidioten zu machen. Es müsse Raum bleiben für ein freies Spiel der intellektuellen Kräfte.

„Da diese Anstalten ihren Zweck indes nur erreichen können, wenn jede, soviel als immer möglich, der reinen Idee der Wissenschaft gegenübersteht, so sind Einsamkeit und Freiheit die in ihrem Kreise vorwaltenden Prinzipien. Da aber auch das geistige Wirken in der Menschheit nur als Zusammenwirken gedeiht, damit die gelingende Tätigkeit des einen den Anderen begeistere, so muss die innere Organisation dieser Anstalten ein sich immer selbst wieder belebendes, aber ungezwungenes und absichtsloses Zusammenwirken hervorbringen und unterhalten.“

So führt eine Linie vom weiten Horizont der Kindheit, vermittelt durch Pädagogen wie Johann Heinrich Campe, bis zur postulierten Freiheit des Wissenschaftlers, für die Humboldt sich einsetzt.

Doch in der europäischen Politik steigert sich der Nationalismus. Der Wissenschaftler und Diplomat Humboldt tritt noch einmal auf großer Bühne auf und vermittelt beim Wiener Kongress 1814/15 zwischen den Nationen, setzt sich für Liberalität und gegen eine nationalistische Abschottung ein. Dann zieht er sich aus der Politik zurück, auch aus der Bildungspolitik. Seine Vorstellungen von einer zweckfreien Forschung und einem individuellen Bildungsweg stoßen an Grenzen.

Der individuelle Bildungsweg ...

In den letzten Lebensjahren, in seiner Bibliothek in Tegel, studiert er noch Sanskrit und Chinesisch. Immer auf der Suche nach neuen Erkenntnissen über das Andere, das Fremde. Sein Ziel einer ganzheitlichen Menschenbildung im Sinne von Toleranz, Ausgewogenheit und lebenslanger Neugier war und ist bis heute ein Ideal, scheint vielen überholt oder realitätsfremd. Doch es bleibt ein kritischer Spiegel.

Wenn heute Schüler durch Lehrpläne gehetzt werden, ohne Zeit für selbstbestimmtes Lernen zu haben, wenn an Universitäten gepauktes Wissen aus dem Kurzzeitgedächtnis reicht, um ein Examen zu bestehen, und wenn Standesunterschiede und ungleiche Lernchancen auf neue Weise zementiert werden - dann lohnt es, sich an das vielseitige Bildungskonzept Wilhelm von Humboldts zu erinnern.


Zitate aus: Wilhelm von Humboldt: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Volltext im Deutschen Textarchiv


Donnerstag, 10. August 2017

Humboldt und die humanistische Bildung (Teil 1)

Eine der fundamentalen Ideen der Aufklärung bestand bekanntlich darin, durch Bildung aller Schichten und Stände die Gesellschaft zum Positiven zu verändern. Am Ende des 18. Jahrhunderts setzte sich allmählich das Postulat durch, dass so etwas wie allgemeine Menschenbildung selbst Bauernkinder erreichen soll.

Dabei ging es in erster Linie darum, dass man nicht zweckorientiert lernt im Sinne einer Berufsbildung, sondern allgemeine Menschenbildung: Was heißt es, Mensch zu sein, was heißt es, für die Gesellschaft tätig zu sein, was heißt es, für sein individuelles Wohlsein zu sorgen - dass man eine Zeit des Nachdenkens und der Muße wenigstens am Beginn des Lebens, in der Jugendzeit, allen Menschen ermöglicht.

Wilhelm von Humboldt
Auch Wilhelm von Humboldt erklärt die Bildung zum höchsten Ziel des Lebens: „Der wahre Zweck des Menschen ... ist die höchste und proportionierlichste Bildung seiner Kräfte zu einem Ganzen“, heißt es in der Abhandlung „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen - ein frühes Manifest des Liberalismus. Humboldt verteidigt darin den Anspruch, dass jeder Einzelne ein freies und selbstbestimmtes Leben führen kann - gegen den umfassenden Ordnungsanspruch des Staates: „Zu dieser Bildung ist Freiheit die erste und unerlässliche Bedingung. Allein außer der Freiheit erfordert die Entwicklung der menschlichen Kräfte noch etwas anderes, obgleich mit der Freiheit eng Verbundenes: Mannigfaltigkeit der Situationen.“

Am 22. Juni 1767 wurde Wilhelm von Humboldt in Potsdam geboren, zwei Jahre später kommt sein Bruder Alexander zur Welt. Der Vater ist ein preußischer Offizier und Kammerherr am Hofe Friedrichs des Großen, die Mutter eine vermögende, bildungsbedachte Adlige aus einer Hugenottenfamilie. Die Jungen genießen eine relativ unbeschwerte Kindheit, im Sommer im Familienschloss am Tegeler See, im Winter in der Berliner Stadtwohnung am Gendarmenmarkt. Sie können mit 12 Jahren schon mehrere Sprachen und lesen viel.

Der frühe Tod des Vaters 1779 wirft einen Schatten auf ihre Seele, Erzieher versuchen die Lücke zu füllen, darunter vor allem der Pädagoge Joachim Heinrich Campe. Campe war „Philanthrop“ (gr. "Menschenfreund"), wie sich die Anhänger einer pädagogischen Reformbewegung nannten, inspiriert vom französischen Philosophen Jean Jaques Rousseau und seinem Erziehungs-roman "Emile".

Man wollte vor allem die Lernfreude der Kinder wecken. Kindgerecht sollte die Erziehung sein, naturnah und freundschaftlich statt autoritär. Das richtete sich gegen die hergebrachte Strafpädagogik, aber auch gegen den erbarmungslosen Drill vieler Kinder zu kleinen Erwachsenen, der je nach gesellschaftlichem Stand auf einer Ritterakademie oder Offiziersschule stattfand, in einer Buchbinderwerkstatt oder Kirchensakristei, auf dem bäuerlichen Feld oder in der Webstube.

Das Neue und Interessante an Campes Pädagogik ist, dass er versucht hat, ein Gespräch zuzulassen zwischen Lehrern und Schülern. Dass er die Schüler animiert hat, auch dumme Fragen, naive Fragen zu stellen, die er nicht zurückgewiesen hat, aber sie sollten mit dem Lehrer in ein Gespräch kommen, von sich aus mit ihren Fragen sich Stück für Stück der Beantwortung eines Problems nähern, um die Welt eigenständig begreifen zu lernen -  fast wie in der Wissenschaft.

Eigenständiges Denken ...
Für Campe ging es in der Erziehung um die Lust am selbständigen Lernen und Neugier auf die Vielfalt der Welt. Die Botschaft Campes an die Humboldts in dieser frühen Zeit ist die: Seht die Welt mit Augen an so, dass ihr versteht, die Vielfalt ist ein Reichtum. Das Andersartige ist eine positive Herausforderung und dieses ist beides jedenfalls keine Bedrohung. Wenn wir wissen wollen, was wir als Menschen vermögen, erreichen können, wer wir überhaupt sind als Mensch, dann müssen wir die Vielfalt kennenlernen - das Menschsein und die Menschheit in ihrer Vielfalt.

Als Wilhelm von Humboldt 1788 in Göttingen ein Jura-Studium beginnt, öffnen sich neue intellektuelle Möglichkeiten und Freiheiten - jenseits der mütterlichen Aufsicht, die auf eine anständige Karriere als Jurist in Staatsdiensten gepocht hatte. Humboldt legt dann zwar auch sein Jura-Examen ab, aber wichtiger bleiben ihm eigene Interessen.

Dazu gehören zum Beispiel die Sprachen und Kulturen der Antike, die damals, zurzeit von Klassik und Neuhumanismus, als Zeugnis höchster Menschenbildung gelten. Der griechische Geist sei "ein Ideal desselben, was wir selbst sein und hervorbringen möchten" schrieb Humboldt und idealisierte die griechische Polis als vorbildliches Gesellschaftsmodell.

An den antiken Sprachen und Texten könne man daher Charakter und logisches Denken schulen. Diese Annahme wurde später auch Grundlage der "humanistischen Gymnasien" mit ihrem Unterricht in Griechisch und Latein. Aber für Wilhelm von Humboldt und seine Zeitgenossen gab es noch eine andere faszinierende Kultur.

1789 brach der Student Humboldt mit seinem Lehrer Campe zu einer Reise auf - in das revolutionäre Paris. Es sind die Wochen nach dem Sturm auf die Bastille. Im Namen von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit wurden die feudalen Machtstrukturen eingerissen. Für Wilhelm von Humboldt ein bewegendes Beobachtungsfeld: wie reagierten die Menschen in Paris jetzt?

Die ganze „deutsche Intelligenz“ - die Schlegel Brüder, die Humboldts, Goethe und viele andere mehr - waren begeistert eingetreten für die Freiheitsideale und dann waren sie - das ist das Tragische - auch sehr schnell enttäuscht davon, denn die Revolution endet zunächst in blutigem Terror. Napoleon schließlich beginnt nach 1800 einen Feldzug gegen andere europäische Länder.


Vielfalt: Die Grundlage für ein universelles Menschheitsideal

Humboldt hält dennoch an einem universellen Menschheitsideal fest, wie es in der Revolution formuliert worden war - im Gegensatz zu vielen anderen Gelehrten, die sich nach den Besetzungen durch Napoleon nationalistisch und völkisch orientierten, mit einer romantischen Besinnung auf die ganz eigene Kultur.



Zitate aus: Wilhelm von Humboldt: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Volltext im Deutschen Textarchiv





Donnerstag, 14. August 2014

Sommerlektüre: Wilhelm von Humboldt und die Grenzen des Staates - Teil 7


Abschließende Bemerkungen

Wilhelm von Humboldt
In seiner 1792 verfassten Abhandlung „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“ verteidigt Humboldt das Anliegen, dass jeder Einzelne ein freies und selbstbestimmtes Leben führen kann - gegen den umfassenden Ordnungsanspruch des Staates.

Im Hinblick auf den Zweck des Staates wendet sich Humboldt gegen die Ansicht, der Sinn des Staates bestünde darin, das „Glück zu befördern“, also alle übrigen Zwecke zu verfolgen, die „unter dem Namen des positiven Wohlstandes vereint“ werden können.

Stattdessen verteidigt Humboldt den Grundsatz, dass allein „die Erhaltung der Sicherheit sowohl gegen auswärtige Feinde, als innerliche Zwistigkeiten den Zweck des Staates ausmachen, und seine Wirksamkeit beschäftigen muss.“

In den letzten Kapiteln seiner Abhandlung widmet sich Humboldt zwei weiteren wichtigen Fragen der Staatsphilosophie, einerseits der Finanzierbarkeit des Staates, andererseits der Möglichkeiten einer Umsetzung seiner Gedanken in die Praxis.

Humboldt ist der Meinung, dass der Staat natürlich „hinlängliche Einkünfte“ haben müsse, „auch um den eingeschränktesten Zweck zu erfüllen.“ Aber ebenso ist er der Ansicht, dass „auch bei Finanzeinrichtungen jene Rücksicht des Zwecks der Menschen im Staate, und der daher entspringenden Beschränkung seines Zwecks nicht aus den Augen gelassen werden darf.“ Nicht Die Quantität der Mittel bestimme also den Zweck  bzw. die Wirksamkeit des Staates, sondern umgekehrt der Zweck und die Wirksamkeit mache eine bestimmte Quantität der Mittel notwendig.

Man dürfe bei diesem Thema vor allem nicht vergessen, „dass der Staat, welchem so enge Grenzen der Wirksamkeit gesetzt sind, keiner großen Einkünfte bedarf.“

So müsse auch – ähnlich wie bei der Rechtsprechung  die Frage des Unterhaltes der staatlichen Strukturen ein Mittel sein, „welches den beherrschenden und den beherrschten Teil der Nation miteinander verbindet, welches dem ersteren den Besitz der ihm anvertrauten Macht und dem ein letzteren den Genuss der ihm übrig gelassenen Freiheit sichert.“

Wie viel Geld braucht der Staat? Eigentlich wenig ...!

Das Problem sei gleichwohl, dass „in den meisten Staaten von Jahrzehnt zu Jahrzehnt das Personal der Staatsdiener und der Umfang der Registraturen zunimmt und die Freiheit der Untertanen abnimmt.“ Daher dürfe nicht vergessen werden, dass der Zweck des Staates, die Sicherheit der Bürger zu garantieren, damit diese in Freiheit ihr Leben selbst in die Hand nehmen können, sogar noch über der Staatsverfassung stehe. Jeder Staat werde daher „immer nur, als ein notwendiges Mittel, und, da sie allemal mit Einschränkungen der Freiheit verbunden ist, als ein notwendiges Übel gewählt.“

Schließlich widmet sich Humboldt der „Anwendung der vorgetragenen Theorie auf die Wirklichkeit.“ Zwar sei der Wunsch, „dasjenige, was die Theorie als richtig bewährt, auch in der Wirklichkeit ausgeführt zu sehen“ natürlich, aber, „wie edel in seinen Quellen er sein mag, so hat er doch nicht selten schädliche Folgen hervorgebracht, und sei oft sogar schädlicher, als die kältere Gleichgültigkeit.“

Ganz im Sinne der – späteren – liberalen utopiekritischen Positionen geht auch Humboldt davon aus, dass es Ideen gibt, „welche der Weise nie nur auszuführen versuchen würde. Ja für die schönste, gereifteste Frucht des Geistes ist die Wirklichkeit nie, in keinem Zeitalter, reif genug; das Ideal muss der Seele des Bildners jeder Art nur immer, als unerreichbares Muster vorschweben.“

Gerade daher sei es eine Pflicht, in der Anwendung von Theorien vorsichtig zu sein und stets „zu prüfen, inwiefern die im Vorigen theoretisch entwickelten Grundsätze in die Wirklichkeit übertragen werden könnten.“

Wolle man also einen „Übergang von dem gegenwärtigen Zustande zum neu beschlossenen […] bewirken, lasse man, soviel möglich, jede Reform von den Ideen und den Köpfen der Menschen ausgehen.“ Dahinter steht Humboldts Überzeugung, dass das, „was nicht von dem Menschen selbst gewählt […] wird […], das geht nicht in sein Wesen über, das bleibt ihm ewig fremd, das verrichtet er nicht eigentlich mit menschlicher Kraft, sondern mit mechanischer Fertigkeit.“

"Was nicht von dem Menschen selbst gewählt wird, das geht nicht in sein Wesen über."

So hätten „gleichförmige Ursachen […] gleichförmige Wirkung. Je mehr also der Staat mitwirkt, desto ähnlicher ist nicht bloß alles Wirkende, sondern auch alles Gewirkte.“

So müsse der Regierende immer „zwei Dinge unausbleiblich im Auge haben“: Einerseits die Theorie, andererseits „den Zustand der individuellen Wirklichkeit, die er umzuschaffen bestimmt wäre.“

„Beide Gemälde müsste er nun mit einander vergleichen, und der Zeitpunkt, einen Grundsatz der Theorie in die Wirklichkeit zu übertragen, wäre der, wenn in der Vergleichung sich fände, dass, auch nach der Übertragung, der Grundsatz unverändert bleiben, und noch eben die Folgen hervorbringen würde, welche das erste Gemälde darstellte.“

Ob dies gelingt, hängt letztlich davon ab, ob die Menschen „empfänglich genug für die Freiheit sind, welche die Theorie lehrt.“

Auf den Versuch kommt es an!

Zitate aus: Wilhelm von Humboldt: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Volltext im Deutschen Textarchiv, hier: Kapitel XV bis XVI

Donnerstag, 7. August 2014

Sommerlektüre: Wilhelm von Humboldt und die Grenzen des Staates - Teil 6


Die Sorgfalt des Staates für die Sicherheit der Bürger

Wilhelm von Humboldt
In seiner 1792 verfassten Abhandlung „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“ verteidigt Humboldt das Anliegen, dass jeder Einzelne ein freies und selbstbestimmtes Leben führen kann gegen den umfassenden Ordnungs-anspruch des Staates.

Im Hinblick auf den Zweck des Staates wendet sich Humboldt gegen die Ansicht, der Sinn des Staates bestünde darin, das„Glück zu befördern“, also alle übrigen Zwecke zu verfolgen, die „unter dem Namen des positiven Wohlstandes vereint“ werden können.

Stattdessen verteidigt Humboldt den Grundsatz, dass allein „die Erhaltung der Sicherheit sowohl gegen auswärtige Feinde, als innerliche Zwistigkeiten den Zweck des Staates ausmachen, und seine Wirksamkeit beschäftigen muss.“

Humboldt konkretisiert diesen Grundsatz in den Kapiteln 11 bis 14 seiner Abhandlung und macht dabei deutlich, dass die Sorgfalt des Staates für die Sicherheit der Bürger allein auf der Grundlage von Recht und Gesetz entschieden werden darf.

Zu Beginn des 11. Kapitels definiert Humboldt zunächst die Begriffe „sicher“ und „Sicherheit“:

Sicher nenne ich die Bürger in einem Staat, wenn sie in der Ausübung der ihnen zustehenden Rechte, dieselben mögen nun ihre Person, oder ihr Eigentum betreffen, nicht durch fremde Eingriffe gestört werden.“

Sicherheit ist folglich — wenn der Ausdruck nicht zu kurz, und vielleicht dadurch undeutlich scheint –, Gewissheit der gesetzmäßigen Freiheit“

Nun gibt Humboldt zu, dass diese Sicherheit „nun nicht durch alle diejenigen Handlungen gestört [wird], welche den Menschen an irgend einer Tätigkeit seiner Kräfte, oder irgend einem Genuss seines Vermögens hindern, sondern nur durch solche, welche dies widerrechtlich tun.“ Daher bedürfen auch nur „wirkliche Verletzungen des Rechts … einer anderen Macht, als die ist, welches jedes Individuum besitzt.“

Wichtig ist hier vor allem der Hinweis Humboldts, dass die „die Staatsvereinigung ist bloß ein untergeordnetes Mittel, welchem der wahre Zweck, der Mensch, nicht aufgeopfert werden darf.“

Recht und Gesetz - Die Grundlagen
des modernen Staates
Erstens dürfe der Staat in seiner Sorgfaltspflicht für die Sicherheit der Bürger im Rahmen der „Polizeigesetzgebung“ nur solche Handlungen verbieten, die sowohl die „Rechte andrer kränken, die ohne oder gegen die Einwilligung derselben ihre Freiheit oder ihren Besitz schmälern.“

Aber schon dann müsse der Staat „zurücktreten und sich begnügen, die mit vorsätzlicher oder schuldbarer Kränkung der Rechte vorgefallenen Beschädigungen zu bestrafen. Denn dies allein, die Hemmung der Uneinigkeiten der Bürger untereinander, ist das wahre und eigentliche Interesse des Staats, an dessen Beförderung ihn nie der Wille einzelner Bürger, wären es auch die Beleidigten selbst, hindern darf.“

Daher dürfe der Staat auch nicht gegen Meinungen vorgehen, die gegebenenfalls verletzend sein können. Die Meinungsfreiheit ist und bleibt für Humboldt eine der Grundkonstanten einer liberalen Gesellschaft: „Wer Dinge äußert, oder Handlungen vornimmt, welche das Gewissen und die Sittlichkeit des anderen beleidigen, mag allerdings unmoralisch handeln, allein, so fern er sich keine Zudringlichkeit zu Schulden kommen lässt, kränkt er kein Recht. Es bleibt dem anderen unbenommen, sich von ihm zu entfernen, oder macht die Lage dies unmöglich, so trägt er die unvermeidliche Unbequemlichkeit der Verbindung mit ungleichen Charakteren, und darf nicht vergessen, dass vielleicht auch jener durch den Anblick von Seiten gestört wird, die ihm eigentümlich sind, da, auf wessen Seite sich das Recht befinde?“  

Vielmehr müsse das „wahre Bestreben des Staats muss daher dahin gerichtet sein, die Menschen durch Freiheit dahin zu führen, dass leichter Handlungen entstehen, deren Wirksamkeit in diesen und vielfältigen ähnlichen Fällen an die Stelle des Staats treten könne.“ Grundsätzlich sei zu beobachten, dass die Menschen zu gegenseitiger Hilfeleistung bereitwilliger werden, „je weniger sich ihre Eigenliebe und ihr Freiheitssinn durch ein eigentliches Zwangsrecht des anderen gekränkt fühlt.“ Denn: Wie gut auch die Gesetze im Einzelnen sein mögen, es besteht immer „die Leichtigkeit des möglichen Missbrauchs.“

Zivilgesetzgebung
Zweitens bezieht sich die Zivilgesetzgebung auf solche Handlungen, welche sich „unmittelbar und geradezu auf andre beziehen. Denn wo durch dieselben Rechte gekränkt werden, da muss der Staat natürlich sie hemmen, und die Handelnden zum Ersatz des zugefügten Schadens zwingen. Sie kränken aber … das Recht nur dann, wenn sie dem andren gegen, oder ohne seine Einwilligung etwas von seiner Freiheit, oder seinem Vermögen entziehen.“ Im Gegenzug verzichtet der Beleidigte auf seine Privatrache, weil er das Recht auf Ersatz allein „dem Staat übertragen hat, auf nichts weiter, als auf diesen.“

Der Staat muss also im Falle einer „Kränkung“ des Gesetzes „den Beleidiger zwingen, den angerichteten Schaden zu ersetzen, aber den Beleidigten verhindern, unter diesem Vorwand, oder außerdem eine Privatrache an demselben zu üben.“

Dieser Gedanke führt Humboldt nun zur Pflicht des Staates, bei Streitigkeiten der Bürger eine rechtliche Entscheidung zu treffen, so dass das Recht beider Parteien geschützt wird.

Denn „dasjenige, worauf die Sicherheit der Bürger in der Gesellschaft beruht, ist die Übertragung aller eigenmächtigen Verfolgung des Rechts an den Staat. Aus dieser Übertragung entspringt aber auch für diesen die Pflicht, den Bürgern nunmehr zu leisten, was sie selbst sich nicht mehr verschaffen dürfen, und folglich das Recht, wenn es unter ihnen streitig ist, zu entscheiden, …. Hierbei tritt der Staat allein, und ohne alles eigne Interesse in die Stelle der Bürger.“

Strafrecht
Neben der Rechtsprechung gehört zu diesem Aufgabenfeld des Staates natürlich auch die Bestrafung derjenigen, die die Gesetze übertreten: „Der Staat darf jede Handlung mit einer Strafe belegen, welche die Rechte der Bürger kränkt, und insofern er selbst allein aus diesem Gesichtspunkt Gesetze anordnet, jede, wodurch eines seiner Gesetze übertreten wird.“

Grundsätzlich gilt aber auch hier, das der „der wichtigste Gesichtspunkt des Staats immer die Entwickelung der Kräfte der einzelnen Bürger in ihrer Individualität sein muss, dass er daher nie etwas andres zu einem Gegenstand seiner Wirksamkeit machen darf, als das, was sie allein nicht selbst sich zu verschaffen vermögen, die Beförderung der Sicherheit.“

Allein diese Funktion des Staates ist das „einzige wahre und untrügliche Mittel“, die beiden scheinbar sich widersprechenden Seiten, d.h. den Zweck des Staats im Ganzen einerseits und die Summe aller Zwecke der einzelnen Bürger andererseits, „durch ein festes und dauerndes Band freundlich mit einander zu verknüpfen.“


Zitate aus: Wilhelm von Humboldt: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Volltext im Deutschen Textarchiv, hier: Kapitel XI bis XIV


Donnerstag, 31. Juli 2014

Sommerlektüre: Wilhelm von Humboldt und die Grenzen des Staates - Teil 5


Individuelle versus religiöse Moral

Wilhelm von Humboldt (1767 - 1835)
In seiner 1792 verfassten Abhandlung „Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen“ verteidigt Humboldt das Anliegen, dass jeder Einzelne ein freies und selbstbestimmtes Leben führen kann - gegen den umfassenden Ordnungsanspruch des Staates.

Im Hinblick auf den Zweck des Staates wendet sich Humboldt gegen die Ansicht, der Sinn des Staates bestünde darin, das „Glück zu befördern“, also alle übrigen Zwecke zu verfolgen, die „unter dem Namen des positiven Wohlstandes vereint“ werden können.

Stattdessen verteidigt Humboldt den Grundsatz, dass allein „die Erhaltung der Sicherheit sowohl gegen auswärtige Feinde, als innerliche Zwistigkeiten den Zweck des Staates ausmachen, und seine Wirksamkeit beschäftigen muss.“

Allerdings erscheint Humboldt eine „vom Staat angeordnete oder geleitete [moralische] Erziehung von vielen Seiten bedenklich.“ Schon in den vorangegangenen Kapiteln seiner Abhandlung hatte Humboldt darauf hingewiesen, dass es bei der Bildung des Menschen vor allem auf „Mannigfaltigkeit der Situationen“ ankäme. Wolle der Staat sich aber um das moralische Wohl der Menschen kümmern, dann müsse er notwendigerweise „eine bestimmte Form [der Moral] begünstigen.“

Dies betrifft insbesondere die Religion bzw. religiöse Moral, der sich Humboldt im 7. Kapitel seiner Abhandlung widmet.

Humboldt will hier vor allem deutlich machen, „dass die Moralität, auch bei der höchsten Konsequenz des Menschen, schlechterdings nicht von der Religion abhängig, oder überhaupt notwendig mit ihr verbunden ist.“

Auch wenn die moralische Qualität einer Handlung „unleugbar in einem ganz vorzüglichen Grade durch religiöse Gefühle empfohlen wird, so ist dies weder das einzige, noch auch bei weitem ein auf alle Charaktere anwendbares Mittel.“
 
Religion und moralisch richtiges Verhalten - nicht notwendig miteinander verbunden

Humboldt will also keinesfalls den potentiell positiven Einfluss der Religion auf die Sittlichkeit leugnen, „es fragt sich nur immer, ob er von einigen bestimmten Religionssätzen abhängt? und dann ob er so entschieden ist, dass Moralität und Religion darum in unzertrennlicher Verbindung mit einander stehen? Beide Fragen müssen, glaube ich, verneint werden.“

Unter Bezugnahme auf Kants Unterscheidung zwischen dem "Handeln aus Pflicht" und dem "pflichtgemäßen Handeln" argumentiert auch Humboldt: Auch der „kalte, bloss nachdenkende Mensch, in dem die Erkenntnis nie in Empfindung übergeht, dem es genug ist, das Verhältnis der Dinge und Handlungen einzusehen, um seinen Willen darnach zu bestimmen, bedarf keines Religionsgrundes, um tugendhaft zu handeln, und, soviel es seinem Charakter nach möglich ist, tugendhaft zu sein.“ 

So gebe es durchaus charakterstarke Persönlichkeiten unabhängig von der religiösen Verfassung, „in welchen eine so innige Konsequenz aller Ideen und Empfindungen herrscht, die eine so große Tiefe der Erkenntnis und des Gefühls besitzen, dass daraus eine Stärke und Selbstständigkeit hervorgeht, welche das Hingeben des ganzen Seins an ein fremdes Wesen, das Vertrauen auf fremde Kraft, worin sich der Einfluss der Religion […] äußert, weder fordert noch erlaubt.“

An dieser Stelle wird Humboldts Idee des Individualismus erkennbar, der sich allein in Freiheit und ohne äußere Beeinflussung entwickeln kann: So beruhe die religiöse Überzeugung auf der „Vorstellungsart, nach welcher ein Wesen die Welt schuf und ordnete, und mit sorgender Weisheit erhält.“ Für Humboldt dagegen „ist gleichsam die Kraft des Individuums heiliger“, ihn „fesselt diese mehr, als die Allgemeinheit der Anordnung, und es stellt sich […] daher öfter und natürlicher der […] entgegengesetzte Weg dar, auf welchen das Wesen der Individuen selbst, indem es sich in sich entwickelt, und durch Einwirkung gegenseitig modifiziert, sich selbst zu der Harmonie stimmt, in welcher allein der Geist, wie das Herz des Menschen, zu ruhen vermag.“
 
Die heilige Kraft des Individuums

Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage, ob der Staat durch die Religion überhaupt auf die Sitten und das moralische Verhalten der Bürger einwirken darf oder nicht. Es verwundert wenig, wenn Humboldt zu dem Ergebnis kommt, „dass alles, was die Religion betrifft, außerhalb der Grenzen der Wirksamkeit des Staates liegt.“

Wohl habe der Staat die Pflicht, die freie Religionsausübung zu ermöglichen. Daher seien „Wegräumung der Hindernisse, mit Religionsideen vertraut zu werden, und Begünstigung des freien Untersuchungsgeistes […] folglich die einzigen Mittel, deren der Gesetzgeber sich bedienen darf.“ Ginge er aber weiter und versuchte, „die Religiosität direkt zu befördern, oder zu leiten“ nehme „gar gewisse bestimmte Ideen in Schutz“, so stelle er den Glauben an eine Autorität über die wahre Überzeugung und hindert so „das Aufstreben des Geistes, die Entwicklung der Seelenkräfte.“ Auf diese Weise bringe der Staat vielleicht den Respekt vor den Gesetzen, „aber nie wahre Tugend hervor. Denn wahre Tugend ist unabhängig von aller, und unverträglich mit befohlener, und auf Autorität geglaubter Religion.“

Religion sei schließlich „ein fremdes, von außen einwirkendes Mittel“ zur Erziehung des Menschen. Viel besser wäre es, die Moralität der Bürger dadurch zu erhöhen, „dass sie alle Triebfedern zur Beförderung des Zwecks des Staats allein in der Idee des Nutzens finden, welchen ihnen die Staatseinrichtung zu Erreichung ihrer individuellen Absichten gewährt. Zu dieser Einsicht aber ist Aufklärung und hohe Geistesbildung notwendig, welche da nicht emporkommen können, wo der freie Untersuchungsgeist durch Gesetze beschränkt wird.“

Wenn der Staat also die Religion als Mittel der moralischen Erziehung der Bürger einsetzt, dann dürfe man „doch nie einseitig vergessen, ihren Nutzen gegen ihren Schaden abzuwägen. Wie vielfach aber der Schade eingeschränkter Denkfreiheit ist, bedarf wohl, nachdem es so oft gesagt, und wieder gesagt ist, keiner weitläufigen Auseinandersetzung mehr.“

Es ist der „Nutzen freier Untersuchung“, den Humboldt unter allen Umständen verteidigt. In einem Menschen, „der gewohnt ist, Wahrheit und Irrtum, ohne Rücksicht auf äußere Verhältnisse für sich und gegen andere zu beurteilen, und von anderen beurteilt zu hören, sind alle Prinzipien des Handelns durchdachter, konsequenter, aus höheren Gesichtspunkten hergenommen.“ Der Glaube dagegen ist letztlich „Vertrauen auf fremde Kraft, fremde intellektuelle oder moralische Vollkommenheit.“ So sei in dem untersuchenden und kritischen Denker „mehr Selbstständigkeit, mehr Festigkeit; in dem vertrauenden Gläubigen mehr Schwäche, mehr Untätigkeit.“

Zweifel und Irrtümer - Kein Problem für kritische Geister !

Deutlich wird der Unterschied zwischen beiden Geisteshaltung bei der Entdeckung von Irrtümern und Denkfehlern. Der selbstständig denkende Mensch ist sich „der Stärke seiner Seele bewusst, er fühlt, dass seine wahre Vollkommenheit, seine Glückseligkeit eigentlich auf dieser Stärke beruht; statt dass Zweifel an den Sätzen, die er bisher für wahr hielt, ihn drücken sollten, freut es ihn, dass seine Denkkraft so viel gewonnen hat, Irrtümer einzusehen, die ihm vorher verborgen blieben.“

„Der Glaube hingegen kann nur Interesse an dem Resultat selbst finden, denn für ihn liegt in der erkannten Wahrheit nichts mehr. Zweifel, die seine Vernunft erregt, peinigen ihn. Denn sie sind nicht, wie in dem selbst denkenden Kopfe, neue Mittel zur Wahrheit zu gelangen; sie nehmen ihm bloß die Gewissheit, ohne ihm ein Mittel anzuzeigen, dieselbe auf eine andre Weise wieder zu erhalten.“

Daher habe jede Unterdrückung der Vernunft, jede Einschränkung der Geistesfreiheit fatale Folgen für die Ausbildung moralischer Urteilskraft der Bürger. Natürlich habe der Staat ausreichende Mittel zur Verfügung, den Respekt vor den Gesetzen durchzusetzen und Verbrechen zu verhüten. Aber alle diese Mittel „wehren nur den Ausbrüchen“ und bringen nur „äußere Handlungen hervor.“ Geistesfreiheit aber „und die Aufklärung, die nur unter ihrem Schutz gedeiht“, wirkt „auf die Neigungen und Gesinnungen“ und schaffe so „eine innere Harmonie des Willens und des Bestrebens.“

Wenn also etwas einen positiven Einfluss auf die Erhaltung der inneren Sicherheit und die moralische Urteilskraft der Bürger hat, dann ist es die Freiheit: „Je freier ferner der Mensch ist, desto selbstständiger wird er in sich, und desto wohlwollender gegen andere.“
 
Tugend ist das Kind der Freiheit

So würde auch der in Fragen der Religion völlig frei entscheidende Bürger “nach seinem individuellen Charakter religiöse Gefühle in sein Inneres verweben, oder nicht; aber in jedem Fall wird sein Ideensystem konsequenter, seine Empfindung tiefer, in seinem Wesen mehr Einheit sein, und so wird ihn Sittlichkeit und Gehorsam gegen die Gesetze mehr auszeichnen. Der durch mancherlei Anordnungen beschränkte hingegen wird - trotz derselben - eben so verschieden Religionsideen aufnehmen, oder nicht; allein in jedem Fall wird er weniger Konsequenz der Ideen, weniger Innigkeit des Gefühls, weniger Einheit des Wesens besitzen, und so wird er die Sittlichkeit minder ehren, und dem Gesetz öfter ausweichen wollen.

Daher liege alles, was die Religion betrifft, außerhalb der Grenzen der Wirksamkeit des Staates „und dass die Prediger, wie der ganze Gottesdienst überhaupt, eine, ohne alle besondere Aufsicht des Staats zu lassende Einrichtung der Gemeinen sein müssten.“

Nachtrag: 
Ähnlich argumentiert Humboldt im 8. Kapitel hinsichtlich der Frage, "ob der Staat positiv auf die Sitten zu wirken versuchen dürfe", ob er also "einzelne Handlungen der Bürger zu verbieten, oder zu bestimmen, die teils an sich unsittlich sind […], teils leicht zur Unsittlichkeit führen." 

Letztlich gehe es dabei um die Frage, ob es dem "dem wahren Endzweck des Staats angemessen [sei], die Sinnlichkeit — aus welcher eigentlich alle Kollisionen unter den Menschen entspringen, […] in den gehörigen Schranken zu halten; und, weil dies freilich das leichteste Mittel hierzu scheint, so viel als möglich zu unterdrücken."

Auch wenn die Sinnlichkeit die "Quelle einer großen Menge physischer und moralischer Übel sei", und die Vorstellung sich anbiete, "der Sittenverderbnis durch Gesetze und Staatseinrichtungen entgegen zu kommen", so dürfe es dennoch dem Staate grundsätzlich nicht erlaubt sein, "mit positiven Endzwecken auf die Lage der Bürger zu wirken."

Auch wenn solche Gesetze und Einrichtungen wirksam wären, "so würde nur mit dem Grade ihrer Wirksamkeit auch ihre Schädlichkeit steigen. Ein Staat, in welchem die Bürger durch solche Mittel genötigt oder bewogen würden, auch den besten Gesetzen zu folgen, könnte ein ruhiger, friedliebender, wohlhabender Staat sein; allein er würde mir immer ein Haufe ernährter Sklaven, nicht eine Vereinigung freier, nur, wo sie die Grenze des Rechts übertreten, gebundener Menschen scheinen."

Weder würde durch diese Form staatlicher Bevormundung die "Kraft der Seele" der Menschen erhöht, noch erhielten seine Ideen "mehr Aufklärung", noch sein "Wille mehr Kraft", die unsittlichen Neigungen zu besiegen. "An wahrer, eigentlicher Vollkommenheit gewinnt er folglich nichts."

Wer also den Menschen "bilden, nicht zu äußeren Zwecken erziehen will, wird sich dieser Mittel nie bedienen. Denn abgerechnet, dass Zwang und Leitung nie Tugend hervorbringen; so schwächen sie auch noch immer die Kraft", denn "Die Freiheit erhöht die Kraft […] Zwang erstickt die Kraft."

So verteidigt Humboldt schließlich den Grundsatz, "dass der Staat sich schlechterdings alles Bestrebens, direkt oder indirekt auf die Sitten und den Charakter der Nation anders zu wirken, als insofern dies als eine natürliche, von selbst entstehende Folge seiner übrigen schlechterdings notwendigen Maßregeln unvermeidlich ist, gänzlich enthalten müsse, und dass alles, was diese Absicht befördern kann, vorzüglich alle besondere Aufsicht auf Erziehung, Religionsanstalten, Luxusgesetze usf. schlechterdings außerhalb der Schranken seiner Wirksamkeit liege."
  
Zitate aus: Wilhelm von Humboldt: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Volltext im Deutschen Textarchiv, hier: Kapitel III bis VII.