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Donnerstag, 3. September 2020

Carl Schmitt und das Politische (Teil 2)


(Fortsetzung vom 27.08.2020)


Carl Schmitt
Carl Schmitt (1888 – 1985) gilt gemeinhin als „Kritiker des Parlamentarismus“, als „Theore-tiker des Ausnahmezustands“, schlicht als „Kronjurist des Dritten Reiches“, so Michael Reitz in seinem Beitrag für die Sendereihe SWR-Wissen.

In seiner Schrift "Der Begriff des Politischen" (1927) begründet Schmitt das "Überlebens-rezept des modernen Staates". Mit „Feind“ ist bei Carl Schmitt nicht nur eine fremde Macht gemeint, die die Existenz des Staates und seines Territoriums bedroht. Es geht dabei auch um den inneren Feind, den Umstürzler und Putschisten. 

Dieser Gedanke wurde ab 1948, bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wieder aktuell.Die Frage war, ob eine freiheitlich-demokratische Grundordnung so weit gehen darf, dass sie Parteien erlaubt, die gegen diese Grundordnung arbeiten. Im Grundgesetz, Artikel 21 Absatz 2, heißt es dann auch:

„Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig.“

In dieser Passage ist der Einfluss Carl Schmitts zu erkennen – obwohl er definitiv nicht an den Beratungen des Parlamentarischen Rates beteiligt war. Aber die Verfassungsväter und -mütter waren juristisch sehr wohl in den Weimarer Diskussionen geschult worden und hatten natürlich auch Carl Schmitt und andere Autoren rezipiert.

Carl Schmitts Kritik an der Weimarer Reichsverfassung hat großen Einfluss auf den Parlamentarischen Rat gehabt. Schmitt hatte mehrmals darauf hingewiesen, dass das permanente Abwählen des Reichskanzlers der Weimarer Republik die Funktionsfähigkeit des Staates auf Dauer zerstören würde. Resultat seiner Warnungen ist der Artikel 67 des bundesrepublikanischen Grundgesetzes. Er enthält den Passus des Konstruktiven Misstrauensvotums, nach dem eine Regierung nicht ohne Alternative einfach abgewählt werden kann.

Während der Weimarer Republik machen Carl Schmitts Schriften in den 1920er Jahren Furore. Der Grund dafür ist zum großen Teil sein Plädoyer für einen so genannten Dezisionismus. Damit wird eine juristisch-politische Idee bezeichnet, die nicht die Diskussion, sondern die Entscheidung, das Dekret oder die Verordnung in den Mittelpunkt stellt. Damit findet Carl Schmitt nicht nur bei der autoritären Rechten, sondern auch im linken Spektrum Gehör.

Diese Anziehungskraft besteht bis heute, denn neben den Galionsfiguren der Neuen Rechten – u.a. Alain de Benoist oder Pierre Krebs - sind es auch linke Theoretiker wie Chantal Mouffe und Ernesto Laclau, die Carl Schmitt für sich in Anspruch nehmen. Auf der Seite der Linken überzeugt vor allem die Schmitt´sche Freund-Feind-Unterscheidung, weil auf diese Weise mehr politische Energie mobilisiert werden kann, weil es wieder klare Fronten gibt, statt das Regierungshandeln auf konsensgesteuerte politische Abmachungen zu gründen.

Schmitt geht es darum, in den unsicher werdenden politischen Verhältnissen der Weimarer Republik die Rolle des Staates zu stärken. Seine damalige Treue zur Verfassung geht so weit, dass er 1932 Pläne ausarbeitet, mit denen eine zeitlich begrenzte legale Diktatur des Reichspräsidenten errichtet werden soll. Carl Schmitt argumentiert in der unruhigen Endphase der Weimarer Republik mit dem englischen politischen Philosophen Thomas Hobbes. Der hatte im 17. Jahrhundert in seiner Schrift „Leviathan“ den Grundsatz „Auctoritas, non veritas facit legem“ formuliert: „Autorität, nicht Wahrheit macht die Gesetze, beziehungsweise verschafft ihnen Geltung.“ Konkret bedeutet das für Carl Schmitt, für einen starken Staat einzutreten.

Auctoritas, non veritas facit legem

In den letzten Jahren der Weimarer Republik kann die Geltung staatlicher Gewalt nur noch durch Notverordnungen und vom Reichspräsidenten ernannte Regierungschefs garantiert werden kann. Adolf Hitler wird der letzte in dieser Reihe sein. Diese Zeit zeichnet sich auch dadurch aus, dass der Staat immer hilfloser gegen demokratiefeindliche Kräfte wird. In seinem Buch „Zur geistesgeschichtlichen Lage des heutigen Parlamentarismus“ aus dem Jahr 1923 schreibt Schmitt:

„Die Lage des Parlamentarismus ist heute so kritisch, weil die Entwicklung der modernen Massendemokratie die argumentierende öffentliche Diskussion zu einer leeren Formalität gemacht hat. Manche Normen des heutigen Parlamentsrechtes (...) wirken infolgedessen wie eine überflüssige Dekoration, unnütz und sogar peinlich, als hätte jemand die Heizkörper einer modernen Zentralheizung mit roten Flammen angemalt, um die Illusion eines lodernden Feuers hervorzurufen.“

Am 30. Januar 1933 wird Adolf Hitler zum Reichskanzler ernannt und kommt auf vollkommen legale Weise an die Macht. Schnell zeichnet sich ab, dass die Nationalsozialisten eine diktatorische Alleinherrschaft anstreben. Carl Schmitt hatte bis zum Schluss auf der juristischen Ebene die Weimarer Republik verteidigt und sogar ein Verbot der NSDAP betrieben. Doch nun tritt er nicht nur in Hitlers Partei ein, sondern arbeitet sogar unter anderem mit Hermann Göring zusammen. Der Schlüssel für das Verständnis der Wende in seiner politischen Ausrichtung ist der Begriff der „legalen Revolution“, denn  Carl Schmitt hat den Nationalsozialismus als eine legale Revolution betrachtet, obwohl ihm die Vorbehalte und Einschränkungen bekannt waren. Aber Carl Schmitt gefällt, dass die Nationalsozialisten das erklärte Ziel haben, die parlamentarische Demokratie abzuschaffen. Darüber hinaus sieht er in einer Anbiederung an die Nazis die Möglichkeit eines Karrieresprungs.

Seit dem 24. März 1933 regiert Hitler durch das sogenannte Ermächtigungs-gesetz mit diktatorischen Vollmachten. Viele Oppositionelle sitzen in Konzentrationslagern oder Gefängnissen, die Gewerkschaften sind zerschlagen. Carl Schmitt steht hinter dieser Diktatur: Er war der Auffassung, dass diese Revolution durch die Kanzlerschaft Hitlers eine legale Grundlage hatte. Carl Schmitt glaubte sich als politischer Beamter auf den Boden der Revolution zu stellen.

In einem Radiogespräch aus dem Jahr 1972 antwortet Carl Schmitt auf die Frage, warum er Hitler und dem Nationalsozialismus gefolgt sei, folgender-maßen:

„Diese Frage ist nicht so schnell zu beantworten, und die steckt hinter der Frage der Legalität der Machtergreifung, und das hängt alles mit diesem unheimlichen Problem des politischen Mehrwertes der rein formal-legalen Macht und des Machtbesitzes zusammen. Das ist der Funktionsmodus, ob Sie das Bürokratie nennen... Was ich hätte tun müssen als Jurist, hab ich auf meine Weise getan – nach dem Ermächtigungsgesetz, aber nicht vorher!
 
Ernst Jünger und Carl Schmitt im Oktober 1941

Carl Schmitt wird zu einer wichtigen Figur im NS-Rechtswesen. Ab dem Wintersemester 1933 ist er als Juraprofessor an der Universität Berlin maßgeblich an der Vertreibung jüdischer Juristen aus dem akademischen Betrieb beteiligt. Darüber hinaus wird er preußischer Staatsrat, Herausgeber der gleichgeschalteten „Deutschen Juristen-Zeitung“ und Mitglied im Führerrat der Akademie für deutsches Recht – um nur einige seiner Funktionen im NS-Staat zu nennen. Er ist kein Mitläufer, sondern ein aktiver Posten der Nazi-Ideologie. Besonders deutlich wird das, als er 1936 eine Tagung mit dem Titel „Das Judentum in der deutschen Rechtswissenschaft“ organisiert. In einem seiner Vorträge sagt er:

„Mit einem nur gefühlsmäßigen Antisemitismus ist es nicht getan; es bedarf einer erkenntnismäßig begründeten Sicherheit. (...) Wir müssen den deutschen Geist von allen Fälschungen befreien.“

In dieser Zeit entsteht bei Carl Schmitt die Theorie des „Ethnopluralismus“, die heute bei den rechtspopulistischen Bewegungen eine große Rolle spielt. In seinem Buch „Der Nomos der Erde“ (1950) hat er den Begriff Nomos, griechisch Gesetz, etymologisch hergeleitet von dem Begriff nemen, das heißt einschränken. Hier lässt sich eine Linie ziehen zur den Theorien des Ethno-Pluralismus der modernen Neuen Rechten, dessen Vertreter von sich selbst behaupten, dass sie keine Rassisten sind. Ihre These lautet: Alle Völker sind gleichwertig, allerdings mögen sie unter sich bleiben und das Unheil komme nach Ansicht der Neuen Rechten von der „Vermischung“ der Völker.

Im Dezember 1936 fällt Carl Schmitt bei den Nazis in Ungnade. In der Zeitschrift „Das schwarze Korps“, dem Zentralorgan der SS, erscheinen mehrere Artikel, die Carl Schmitt als Karrieristen und Opportunisten bezeichnen. Obwohl der alle seine Ämter im NS-Staat verliert, bleibt er in seinen Publikationen der Nazi-Ideologie und dem Antisemitismus weiterhin treu. Vor allem aber gelingt es ihm, den privaten Verehrerkreis um seine Person nicht nur zu erhalten, sondern auch zu vergrößern.

Nach dem Krieg und dem Zusammenbruch des NS-Staates wird Carl Schmitt von den US-amerikanischen Militärbehörden interniert und verhört. Man will ihn vor das Nürnberger Kriegsverbrechertribunal stellen. Dazu kommt es jedoch nicht. Denn Carl Schmitt macht das, was die meisten Nazis vor den alliierten Ermittlungsbehörden machen: Er stellt sich unter Rückgriff auf die Angriffe der SS auf seine Person aus dem Jahr 1936 als Opfer des NS-Regimes dar.

Carl Schmitt weigert sich nach 1945 beharrlich, sich seiner Verantwortung für die Nazi-Diktatur zu stellen. Er wird nicht wie viele seiner Nazi-Kollegen in den juristischen Lehrbetrieb der Bundesrepublik Deutschland übernommen. Es dürfte jedoch kaum einen Denker der Nachkriegszeit geben, der außerhalb des akademischen Betriebs ein so großes Echo erzeugte.

Die Carl-Schmitt-Biographie
von Reinhard Mehring (2009)
In seinem sauerländischen Heimatort Pletten-berg lud er Juristen, aber auch Geisteswissenschaftler und Künstler zu Lehrveranstaltungen ein und gab bis kurz vor seinem Tod im Jahr 1985 mehrtägige Symposien im privaten Kreis. Teilnehmer dieser international besetzten Treffen waren dabei oft nicht nur konservative oder ultrarechte Intellektuelle, sondern auch liberale bis linksliberale. Nach Aussagen vieler, die ihn kannten, war Carl Schmitt ganz eine charismatische Gestalt. Sein Biograph Reinhard Mehring weißt darauf hin, dass er bei der Recherche seiner Biographie häufig Menschen getroffen hat, die gesagt haben: „Ich habe es gemieden, ihm jemals zu begegnen, weil ich gewusst hätte, dass ich ihm verfalle.“

Zitate aus: Michael Reitz: Carl Schmitt. Ein umstrittener Denker, SWR-Wissen, Sendung vom 29. März 2019

Donnerstag, 27. August 2020

Carl Schmitt und das Politische (Teil 1)


Carl Schmitt
Carl Schmitt (1888 – 1985) gilt gemeinhin als „Kritiker des Parlamentarismus“, als „Theoretiker des Ausnahmezustands“, schlicht als „Kronjurist des Dritten Reiches“, so Michael Reitz in seinem Beitrag für die Sendereihe SWR-Wissen.
   
Ende Juni, Anfang Juli 1934 lässt Adolf Hitler die gesamte Führungsspitze der sogenannten Sturmabteilungen inklusive ihrem Befehlshaber Ernst Röhm ermorden, um seine Machtposition abzusichern. Am 1. August 1934 erscheint in der „Deutschen Juristen-Zeitung“unter dem Titel „Der Führer schützt das Recht“ die rechtliche Legitimierung eines Massakers:

„Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick kraft seines Führertums als Oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft. (...) Der wahre Führer ist immer auch der Richter (...) Die Tat des Führers (...) war echte Gerichtsbarkeit. Sie untersteht nicht der Justiz, sondern war selbst höchste Justiz.“

Autor dieser Huldigung des Führerprinzips ist der Staatsrechtsprofessor Carl Schmitt. Er gilt heute als „Kronjurist des Dritten Reiches“. Aber Schmitt ist zugleich auch einer der faszinierendsten politischen Denker des 20. Jahrhunderts.

Der ebenso hochbegabte wie ehrgeizige Schmitt studiert in Berlin, München und Straßburg Rechtswissenschaft und macht bereits im Alter von 22 Jahren seinen Doktor. Doch er liest nicht nur juristische Fachbücher, sondern auch Unmengen klassischer Literatur und Texte der politischen Philosophie. Ihn interessieren vor allem ihre normativen Fragen: „Was kann, muss und darf ein Staat tun, wenn er sich bedroht fühlt? Wie wägt man Meinungsfreiheit, den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen gegen das Sicherheitsbedürfnis des Gemeinwesens ab? Wie definiert man einen Staatsfeind, was ist das überhaupt – das Politische?“

1922 wird er ordentlicher Jura-Professor in Bonn. Im gleichen Jahr erscheint sein Buch „Politische Theologie“. Dessen erster Satz ist bis heute berühmt-berüchtigt:

„Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“

Politische Theologie (1922)
Berüchtigt ist dieser Satz vor allem deshalb, weil der Ausnahmezustand ein Zustand ist, in dem das Recht nichts mehr zu sagen hat. Souverän ist also, wer über einen rechtlosen Zustand entscheidet. Man könnte dies in der Weise übersetzen, dass derjenige souverän ist, der sich durchsetzt. Dann wäre dieser Satz letztlich der Ausgangspunkt einer Theorie der gelungenen Revolution oder des gelungenen Staatsstreichs.

Seit der Aufklärung des 18. und 19. Jahrhunderts waren mit Souverän das Volk und seine Interessenvertretungen in den Parlamenten gemeint. Carl Schmitt bricht also mit dieser Tradition des demokratischen Machtverständnisses und behauptet, dass auch Demokratien die Möglichkeit haben müssen, ohne Zustimmung der Volksvertretungen Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen einleiten zu dürfen, mit dem Ziel Chaos zu beseitigen und Recht und Ordnung wiederherzustellen -– eine reichlich paradoxe Argumentation.

Hinter Carl Schmitts Konzeption des Ausnahmezustands steckt zu allererst eine tiefe Abneigung gegen den Parlamentarismus. Carl Schmitts Ansatz und seine Führsprache für das Instrument des Ausnahmestandes ist also für sich genommen politisch „neutral“ – was sich daran ablesen lässt, dass in der COVID19-Krise nahezu alle Regierungen – unabhängig von ihrem politischen Bekenntnis – auf das Ausnahmezustand als Mittel zurückgegriffen haben.

Wenn in einem Staat das absolute Chaos herrscht, muss jemand da sein, der dieses Durcheinander und den rechtsfreien Zustand wieder in den Griff bekommt. In seiner Arbeit „Der Begriff des Politischen“ (1927) schreibt Carl Schmitt:

„Die Leistung eines normalen Staates besteht aber vor allem darin, innerhalb des Staates und seines Territoriums eine vollständige Befriedung herbeizuführen, `Ruhe, Sicherheit und Ordnung´ herzustellen und dadurch die normale Situation zu schaffen, welche die Voraussetzung dafür ist, dass Rechtsnormen überhaupt gelten können.“

Carl Schmitts Denken ist ursprünglich rechtsstaatlich und demokratisch geprägt. Öffentliche Diskurse und intensive Kommunikation zu staatlichen Problemstellungen lehnt er allerdings kategorisch ab und spricht mit Verachtung von der „kompromissbereiten, diskutierenden Klasse“. In seinem Buch „Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus“ heißt es 1923:

„Der Glaube an den Parlamentarismus, an ein government by discussion, gehört in die Gedankenwelt des Liberalismus. Er gehört nicht zur Demokratie. Beides, Liberalismus und Demokratie, muss voneinander getrennt werden, damit das heterogen zusammengesetzte Gebilde erkannt wird, das die moderne Massendemokratie ausmacht.“

Der Bundestag - Wirkungsstätte des Parlamentarismus

Vernünftiges Regieren und Diskutieren sind für Carl Schmitt also wie Feuer und Wasser. Um seine Gedankengänge zu verstehen, muss man den Enstehungskontext und die konkreten Bedingungen der Weimarer Republik berücksichtigen. Das Weimarer System funktionierte über weite Strecken mehr schlecht als recht. Radikale Gruppen stellten ein großes Problem dar, zeitweise waren im Parlament mehr als dreißig Parteien vertreten, was eine funktionierende Regierungsarbeit schwierig machte. Zwischen März 1920 und November 1923 gaben sich insgesamt sieben Reichskanzler die Klinke in die Hand. Hinzu kamen die Bestimmungen des Versailler Vertrages, der dem Deutschen Reich enorme Entschädigungszahlungen an die Sieger des Ersten Weltkrieges aufbrummte.

In diesem Gemenge sieht Carl Schmitt die Notwendigkeit, überhaupt erst einmal zu definieren, was das Politische ausmacht und wie sich ein Staat am Leben erhalten kann. Was Carl Schmitt für die unterschiedlichsten politischen Lager bis heute attraktiv macht, ist eine Definition, die in die Ideengeschichte einging. Carl Schmitt schreibt in seiner 1927 veröffentlichten Arbeit „Der Begriff des Politischen“:

„Die spezifische Unterscheidung, auf welche sich die politischen Handlungen und Motive zurückführen lassen, ist die Unterscheidung von Freund und Feind. (...) Politisches Denken und politischer Instinkt bewähren sich theoretisch und praktisch an der Fähigkeit, Freund und Feind zu unterscheiden. Die Höhepunkte der großen Politik sind zugleich die Augenblicke, in denen der Feind in konkreter Deutlichkeit als Feind erkannt wird.“

Mit der Freund-Feind-Theorie hatte Carl Schmitt die hauptsächliche Funktion und das Überlebensrezept des modernen Staates formuliert. Denn nur, wenn er bereit und willens ist sich zu wehren, kann er existieren:

„Solange ein Volk in der Sphäre des Politischen existiert, muss es, wenn auch nur für den extremsten Fall (...) die Unterscheidung von Freund und Feind selber bestimmen. Darin liegt das Wesen seiner politischen Existenz.“

Carl Schmitts Schrift „Der Begriff des Politischen“ ist eine Kampfschrift. Er hat darin zwar auch sehr starke nationalistische Töne gegen Versailles angeschlagen, aber als Jurist zugleich immer betont, dass die Weimarer Republik ein legitimes und legales Verfassungssystem war.

Freund-Feind - Kategorien des Politischen

Mit „Feind“ ist bei Carl Schmitt nicht nur eine fremde Macht gemeint, die die Existenz des Staates und seines Territoriums bedroht. Es geht dabei auch um den inneren Feind, den Umstürzler und Putschisten. Dieser Gedanke wurde ab 1948, bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, wieder aktuell.

(Fortsetzung folgt)


Zitate aus: Michael Reitz: Carl Schmitt. Ein umstrittener Denker, SWR-Wissen, Sendung vom 29. März 2019