Mittwoch, 9. November 2011

Dike und die Anfänge der Herrschaft des Rechts


Der Ursprung des Polisgedankens liegt zweifellos in dem kritischsten und geistig beweglichsten Teil der griechischen Welt, in den kleinen Küsten- und Seefahrerstädten Ioniens. Die Erweiterung des Horizontes, Mobilität und persönliche Tatkraft führten zur Loslösung der individuellen Kräfte – auch und vor allem im politischen Leben.

Hier in Ionien sind zum ersten Mal die politischen Ideen durchgebrochen, die dann den Anstoß zur Neugestaltung des Staates gaben und in dessen Zentrum der Begriff der „Dike“ steht.

In der griechischen Mythologie steht „Dike“ für das Recht. Ihre Eltern sind Zeus und Themis („Satzung“), ihre Schwestern Eunomia („gute Ordnung“) und Eirene („Frieden“). Sie ist die Mutter von Hesychia („Ruhe“). Im Rahmen der sich entwickelnden politischen Reflexion steht „Dike“ zugleich für den Beginn des staatlichen Rechts im antiken Griechenland.

Im Dialog „Protagoras“ berichtet Platon, dass Zeus Hermes beauftragt, den Menschen den Respekt vor den Anderen („Aidos“) und das Recht („Dike“) zu bringen, um die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein geordnetes und freundschaftliches Zusammenleben in den Städten möglich würde. Zeus hatte nämlich beobachtet, dass sich die Menschen in ihren Versammlungen gegenseitig beleidigten, „weil sie eben die staatsbürgerliche Kunst noch nicht hatten.“ Respekt und Recht aber sollten so verteilt werden, dass „alle daran teil haben“, andernfalls „könnten keine Staaten bestehen.“ (Protagoras 320c ff)


Dike und Nemesis verfolgen das Verbrechen (Pierre-Paul Prud'hon, 1808)

So hat Dike innerhalb der staatlichen Ordnung die Aufgabe, jede Missachtung der Gesetze anzuzeigen und eine Bestrafung einzufordern. Jeder Rechtsbruch zieht Unglück und göttliches Strafgericht nach sich wie umgekehrt die Achtung vor dem Gesetz zu Wohlstand und Wohlbefinden führt, wie es in der orphischen Hymne an die Dike zum Ausdruck kommt:

„Dikes Auge besing ich, die glanzschön alles erblicket,
und vom Himmel das Leben der Menschen beschaut,
die nach geltendem Recht Ungleiches wieder versöhnt.
Dike, welche das Unrecht straft,
tritt mit rächendem Fuß nur unrechtliche Werke
Feindin der Ungerechten, doch freundlich gesinnt den Gerechten.“
(Orphische Hymnen, 63: Der Dike)

Vorher hatte alle Rechtsprechung („Themis“, die Mutter Dikes) unbestritten in der Hand des Adels gelegen, der zumeist ohne die Hilfe geschriebenen Rechts urteilte, was häufig zu politischem Missbrauch des Richteramtes führte. In diesen Auseinandersetzungen wird das Recht - „Dike“ - zur Parole eines neuen Rechtsverständnisses, das auf geschriebenem Recht beruhte.

Geschriebenes Recht bedeutet auch so viel wie gleiches Recht für alle, unabhängig ob aus hohem oder niedrigem Stand kommend. Es ist der Gedanke der Isonomie, der hier durchscheint und der Rechtssicherheit durch Gleichheit vor dem Gesetz garantiert.

Geschriebenes Recht dient somit auch der Versachlichung von Herrschaft. Wie es im Hymnus heißt, soll das „Recht Ungleiches wieder versöhnen“, also in den Spannungen zwischen den verschiedenen sozialen Gruppen und ihrer Partikularinteressen vermitteln.

Man sagte „Dike geben und nehmen“, wobei der Schuldige „Dike gab“, also Schadensersetz leistete, der Geschädigte dagegen „Dike nahm“, so dass dessen Recht durch das Urteil wieder hergestellt wurde. Der Richter schließlich sprach das Urteil, er „teilt Dike zu.“ Bei jedem noch so kleinen Rechtsstreit – meist ging es dabei um Eigentumsfragen – bedurfte es also der Festlegung von Rechtsnormen, die bereits im Vorfeld feststanden, und auf deren Grundlage der Anteil jeder Partei gerecht bemessen werden konnte.

Isonomie aber enthält auch den Gedanken der Gleichberechtigung in Fragen der politischen Mitgestaltung, in der verfassungsmäßigen Gleichheit jedes Einzelnen in den Angelegenheiten des Staates, in der aktiven Beteiligung an der Rechtsprechung und schließlich in dem gleichen Anteil des einfachen Bürgers an den leitenden Ämtern des Staates.

„Das ist der fast paradoxe Erfolg des mit so unglaublicher Leidenschaft geführten Kampfes um das Recht und die Gleichheit des Individuums: im Gesetz schmiedet sich der Mensch eine neue strenge Fessel, die die auseinanderstrebenden Kräfte weiter zusammenhält. Der Staat drückt sich objektiv im Gesetz aus, das Gesetz wird König.“ (Jaeger, 152)

Dieser neue unsichtbare Herrscher zieht nicht nur die Rechtsübertreter zur Rechenschaft und schützt vor  den Übergriffen der Stärkeren, er greift auch mit seinen Reglungen positiv in alle Bereiche des Lebens ein, die früher der Willkür des Einzelnen offenstanden.

So entwickelt sich die Polis langsam zu einem Kollektivverband, dessen Ordnung auf Recht und Gesetz beruht. Ihre Bürger aber sind die konstitutiven Elemente, die „erzogen im Ethos der Gesetze“ aktiv im Staat und im öffentlichen Leben mitwirken, sich der Verantwortung als Bürger stellen und somit ihre Pflicht erfüllen.

Literatur: Werner Jaeger: Paideia. Die Formung des griechischen Menschen, Berlin 1989 (de Gruyter) --- David Karl Phillipp Dietsch: Die Hymnen des Orpheus., Erlangen 1822 (Palm und Enke) --- Christian Meier: Die Entstehung des Politischen bei den Griechen, Frankfurt am Main 1980 (Suhrkamp)

Montag, 7. November 2011

John Rawls und die Fairness

Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit sind die wohl wichtigsten politischen Grundwerte, mit denen gleichermaßen das Leitbild eines vernünftigen Zusammenlebens von Menschen in einer Gesellschaft beschrieben, wie auch jede rechtsstaatliche Ordnung legitimiert wird.

Der enge Zusammenhang zwischen diesen Begriffen wurde erst während der Aufklärung hergestellt. Nachdem die Begründung von Gerechtigkeitsgrundsätzen danach jedoch längere Zeit vernachlässigt worden war, war es John Rawls, der die Tradition der Aufklärung wieder aufnahm.

In seinem Hauptwerk „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ (1971) versucht er, liberale und wohlfahrtsstaatliche Gedanken miteinander zu verknüpfen. Wie seine Vorgänger in der Aufklärung geht auch Rawls davon aus, dass es in der Gesellschaft gültige Maßstäbe der Gerechtigkeit geben muss, die von den Bürgern legitimiert sind.

Diese Forderung verknüpft Rawls mit der Idee des Gesellschaftsvertrages. Wie die Aufklärer behauptet auch Rawls, dass die Menschen im Urzustand vernünftig sind, also nicht nur an ihrem eigenen Nutzen, sondern am Wohlergehen aller interessiert sind.

Er vertritt nun die These, dass sich die Menschen in einem gesellschaftlichen Urzustand auf folgende Gerechtigkeitsgrundsätze einigen würden:

„Einmal die Gleichheit der Grundrechte und –pflichten; zum anderen auf den Grundsatz, dass soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten, etwa verschiedener Reichtum oder verschiedene Macht, nur dann gerecht sind, wenn sich aus ihnen Vorteile für jedermann ergeben, insbesondere für die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft.“ (31f)

Rawls folgt damit zunächst der traditionellen Forderung des Liberalismus nach möglichst viel individueller Freiheit auf der Grundlage formaler Rechtsgleichheit. Gleichwohl wird die Idee einer gerechten Gesellschaft ergänzt durch die Notwendigkeit, materielle Güter und Ressourcen fair zu verteilen, eine möglichst breite Chancengleichheit bezüglich Ämter und Positionen zu erreichen und schließlich soziale Unterschiede zumindest zu begrenzen.

Vor allem dieser letzte Anspruch stößt bei Liberalen wie Friedrich August Hayek auf Skepsis:

Mit dem sozialphilosophischen Ansatz Rawls´ wusste Hayek nur wenig anzufangen. Zwar findet er ihn auf den ersten Blick "unerhört plausibel", aber die Konsequenz aus dessen Gerechtigkeitskonzept wäre eine geplante Wirtschaft, die Hayek als utopische Forderung abtun muss. Rawls´ Schlussfolgerungen erscheinen ihm daher als der Versuch, etwas ändern zu wollen, das man doch nicht ändern kann: "Den Mond anbellen", wie Hayek das Anliegen von Rawls ´umfänglicher Theorie der Gerechtigkeit knapp bilanziert.

Für Rawls jedoch steht fest: „Die Gerechtigkeit eines Gesellschaftsmodells hängt wesentlich davon ab, wie die Grundrechte und – pflichten und die wirtschaftlichen Möglichkeiten und sozialen Verhältnisse in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft bestimmt werden.“ (24)

Nach den beiden Gerechtigkeitsgrundsätzen wären soziale und wirtschaftliche Ungleichheiten, etwa unter­schied­licher Reichtum oder Macht, dann gerecht, wenn sich aus ihnen Vorteile für alle Bürger ergeben. So wäre es nicht ungerecht, wenn wenige zwar Vorteile haben, aber es gleichzeitig den nicht so Begünstigten auch besser geht.

Diese Idee könnte nach Rawls die faire Grundlage dafür sein, dass die Begabteren und sozial besser Gestellten - was beiden nicht als Verdienst angesehen werden kann - auf die bereitwillige Mitarbeit anderer rechnen können, sofern das Wohlergehen aller erreicht wird.

Auch wenn der Wohlstand niemals für alle gleich sein wird, wäre Gerechtigkeit verstanden als Fairness gleichwohl erfüllt.


Zitate aus: John Rawls: Eine Theorie der Gerechtigkeit, Frankfurt am Main 2003 (Suhrkamp)
Weitere Literatur: Hans Jörg Hennecke: Friedrich August von Hayek. Die Tradition der Freiheit, Düsseldorf 2000 (Verlag Wirtschaft und Finanzen) - Zum Hören: John Rawls im Philosophischen Radio auf WDR 5

Samstag, 5. November 2011

Friedrich August von Hayek und die Gleichheit

Kaum jemand wird öffentlich bestreiten wollen, dass Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit die wichtigsten politischen Grundwerte sind, deren Verwirklichung zu den wesentlichen Aufgaben des Staates gehört. Dennoch ist zugleich die Annahme mehr als umstritten, dass Freiheit und Gleichheit miteinander verträglich sind und die gemeinsame Grundlage für Gerechtigkeit bilden.

Im Jahre 1944 erschien ein Buch, dass in dieser Frage eindeutig Partei ergriff zugunsten der individuellen Freiheit und damit vor allen Formen des Kollektivismus und totalitären Tendenzen in der Politik warnte. Die Rede ist von „Der Weg zur Knechtschaft“ von Friedrich August von Hayek. Das Buch, gewidmet "den Sozialisten in allen Parteien", wurde zum Bestseller und machte Hayek, der seit 1931 an der London School of Economics lehrte, mit einem Schlag berühmt.

Ausgangspunkt von Hayeks Überlegungen ist der Begriff des „Individualismus“, der wesentlich durch die Achtung vor dem Individuum als Menschen gekennzeichnet ist, auf keinen Fall aber mit Eigennutz und Selbstsucht verwechselt werden dürfe. „Dies ist gleichbedeutend mit der Anerkennung seiner Ansichten und seines Geschmackes als der letzten Instanz in seiner eigenen, wenn auch noch so begrenzten Sphäre und mit dem Glauben, dass die Entwicklung der individuellen Begabungen und Neigungen des Menschen wünschenswert ist.“ (33)

Die Argumentation von Hayek läuft letztlich darauf hinaus, dass die Kreativität und Innovation des Einzelnen nicht nur notwendig sind für gesellschaftlichen Fortschritt und wirtschaftlichen Wohlstand, sondern dass sie sich nur dann entfalten können, wenn der Staat möglichst wenig in die Freiheit des Individuums eingreift.

Diese individuelle Freiheit kann daher nur in einem Rechtsstaat garantiert werden, weil nur hier, „die Regierung in allen ihren Handlungen an Normen gebunden ist, die im Voraus festgelegt und bekannt gegeben sind – Normen, nach denen man mit ziemlicher Sicherheit voraussehen kann, in welcher Weise die Obrigkeit unter bestimmten Umständen von ihrer Macht Gebrauch machen wird und die es dem Individuum erlauben, sein persönliches Verhalten danach einzurichten.“ (101)

Der Spielraum der Exekutive ist nun so klein wie möglich zu halten. So wie jedes Gesetz die Freiheit des Individuums bis zu einem gewissen Grad begrenzt, haben die Gesetze im Rechtsstaat die Funktion, die Regierung in ihrer Macht dahingehend einzuschränken, die Pläne der Individuen zu behindern.

„Innerhalb der bestehenden Spielregeln kann das Individuum seine persönlichen Ziele und Wünsche verfolgen, ohne fürchten zu müssen, dass die Regierung ihre Macht dazu benutzt, seine Pläne absichtlich zu vereiteln.“ (102)

So ist allein der Rechtsstaat in der Lage, jene Gleichheit vor dem Gesetz zu garantieren, die das Gegenteil von Willkürherrschaft ist. Rechtsstaatliche Verhältnisse beruhen auf der Ausübung des formalen Rechts durch Gesetze, die eben keine Privilegien oder Vorrechte für einzelne – von der Regierung ausgewählte – Personen festschreiben.

Die Konsequenz aus diesen Überlegungen ist, dass Gleichheit notwendig als Rechtsgleichheit und eben nicht als materielle Gleichheit interpretiert werden muss.

„Eine notwendige und nur scheinbar paradoxe Schlussfolgerung … ist, dass die formale Gleichheit vor dem Gesetz sich im Widerstreit befindet, ja unvereinbar ist mit einer Politik, die bewusst die materielle und substantielle Gleichheit verschiedener Individuen anstrebt und dass irgendeine Politik, die sich direkt das substantielle Ideal der Verteilungsgerechtigkeit zum Ziel setzt, zur Zerstörung des Rechtsstaates führen muss.“ (109)

Die im ersten Moment vielleicht überraschende These beruht auf einer einfachen Logik: Wenn man versucht, die in einer Gesellschaft lebenden verschiedenen Individuen in die gleiche materielle Lage bringen will, so führt dies dazu, dass man sie notwendiger­weise verschieden behandeln muss. Das aber ist eben mit dem Gleichheitsgrundsatz des Rechtsstaates nicht vereinbar.

Die formale Gleichheit dagegen ermöglicht ja gerade jedem Individuum, innerhalb der geltenden Gesetze sein eigenes individuelles Glück zu suchen. Ein Rechtssystem, welches nicht auf formaler Gleichheit beruht, muss notwendig festlegen, welchen Lebensstandard die Menschen haben sollen – und dies ist wiederum nicht anders möglich als im Rahmen einer  diktatorischen Politik.

Natürlich leugnet Hayek nicht, dass es in einem Rechtsstaat auch wirtschaftliche Ungleichheit geben kann. Hayeks Vorstellungen, die er in seinem späteren Werk „Die Verfassung der Freiheit“ (1960) konkretisiert, schließen nicht aus, dass die Wirtschaftstätigkeit reguliert werden muss, solange die Regulierung nach allgemeinen Regeln erfolgt. Hayek weist also die Idee des Laissez-faire deutlich zurück.

Trotz seiner provokanten Thesen ist der "Weg zur Knechtschaft" ein erstaunlich "höfliches Buch", wie Joseph Schumpeter einmal bemerkte. Hayek wirft seinen Gegnern nichts anderes als "intellektuellen Irrtum" vor. In gewisser Weise teilt er sogar ihre letzten Ziele, unter anderem die Beseitigung von Armut - nur zeigt er die fatalen und ungewollten ökonomischen und politischen Folgen des Kollektivismus auf. Im Zweifelsfall ist eben die individuelle Freiheit stets das höhere Gut, das es zu verteidigen gilt. 

Zitate aus: Friedrich August Hayek: Der Weg zur Knechtschaft, München 2007 (Olzog)

Weitere Literatur: Friedrich August Hayek: Die Verfassung der Freiheit, Tübingen 2005 (Mohr Siebeck) -- Hans Jörg Hennecke: Friedrich August von Hayek. Die Tradition der Freiheit, Düsseldorf 2000 (Verlag Wirtschaft und Finanzen)
 

Donnerstag, 3. November 2011

The Federalist und der Pluralismus

Die 85 "Federalist"-Artikel von Alexander Hamilton, James Madison und John Jay bilden einen Höhepunkt in der politischen Theorie der Aufklärung.

Ursprünglich anonym veröffentlicht, erschienen die Artikel von Oktober 1787 bis Mai 1788 in verschiedenen New Yorker Zeitungen und erklärten den Lesern den heftig kritisierten Entwurf der ersten Bundesverfassung der Vereinigten Staaten und forderten zugleich seine Ratifizierung.

Der 10. Artikel behandelt die schwierige Frage, wie der Staat auf die verschiedenen und unvermeidbaren Partikularinteressen in der Bevölkerung reagieren soll. Anstatt nun einfach Tugendhaftigkeit zu postulieren, ist es nach Meinung der Federalist eher sinnvoll, zunächst einmal nüchtern die menschliche Natur mit all ihren Schwächen zu akzeptieren:

„Die Vielfalt der menschlichen Fähigkeiten … bildet ein unüberwindliches Hindernis für die Gleichheit der Interessen. (…) Die latenten Ursachen für Faktionen sind also in der menschlichen Natur angelegt, und sie werden den jeweils unterschiedlichen gesellschaftlichen Bedingungen entsprechend unterschiedlich stark aktiviert.“ (52)

Viele der Interessen mögen zwar mit der ungleichen Eigentumsverteilung verknüpft sein, aber längst nicht alle Interessen sind ökonomischer Natur. Letztlich wird jede Art von Partikularinteresse von einer Gruppe definiert, „die durch den gemeinsamen Impuls einer Leidenschaft oder eines Interesses vereint und zum Handeln motiviert ist, welcher im Widerspruch zu den Rechten anderer Bürger oder dem permanenten und gemeinsamen Interesse der Gemeinschaft steht.“ (51)

Entscheidend ist nun, dass die staatliche Gewalt den Interessenpluralismus nicht verteufelt oder versucht ihn aus der Welt zu schaffen:

„Zur Beseitigung der Ursachen von Faktionen gibt es zwei Methoden: erstens, die Freiheit zu zerstören, die für ihre Existenz lebensnotwendig ist; zweitens, alle Bürger mit den gleichen Meinungen, den gleichen Leidenschaften und den selben Interessen zu versehen.“ (51)

Für die Federalist sind diese Heilmittel allerdings noch schlimmer als die Krankheit - und zudem unklug. Es wäre völlig unsinnig, die Freiheit abzuschaffen, die für das politische Leben unerlässlich ist, nur weil sie auch Faktionen fördert. Solange der Mensch von seiner Freiheit und seiner – fehlbaren – Vernunft Gebrauch macht, wird es unterschiedliche Meinungen geben.

So hat der Staat die Pflicht, die Unterschiedlichkeit der Menschen, ihrer Fähigkeiten und Interessen, nicht nur nicht zu beseitigen, sondern vor allem zu schützen.

Es kommt weiter darauf an, die Vielzahl der konkurrierenden Ansprüche der Bürger nicht blind zu erfüllen, sondern durch Gesetze zu „regulieren“:

„Diese vielfältigen und widersprüchlichen Interessen zu regulieren, ist die vordringliche Aufgabe moderner Gesetzgebung, die auch Parteigeist und Interessengegensätze in die nötigen und normalen Funktionen eines Regierungssystems einbeziehen muss.“ (53)

Damit ist der Grundgedanke des modernen politischen Liberalismus ausgesprochen. Ihr Kern ist die Idee einer begrenzten Regierungsgewalt, deren Ausübung allein legitimiert wird durch den Schutz der Regierten, ihres Lebens, ihres Besitzes, ihrer Freiheit und ihrer anderen Grundrechte.

Dieser Gedanke wurde bis heute bedauerlicherweise von zu wenigen Regierungen zu selten erfüllt.

Alle Zitate aus: Alexander Hamilton, James Madison, John Jay: Die Federalist-Artikel, hg. Von Angela Adams und Willi Paul Adams, Paderborn 1994 (Ferndinand Schöningh)